Strom schulden durch andere Familie

27. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Goblin Flieger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom schulden durch andere Familie

Guten Tag, meine Lebensgefährtin hat für ihre Freunden die 6 Kinder hat, den Strom angemeldet weil die Freundin nirgendwo mehr Strom bekommt. Da aber kleine Kinder mit in dem Haus wohnen hat meine Lebensgefährtin dene ihr Strom angemeldet.
Die Verbraucher also die Familie hat jetzt einen zwischen Stand an Nachzahlung von 1.500 den sie nicht zahlen möchte.
Wir haben auf Grund dessen den Strom abgemeldet und den Endverbrauch der Familie zugesendet, die sich jetzt allerdings weigert. Nur läuft auch bei uns der selbe stromanbieter und wenn die Familie nicht zahlt haben wir ebenfalls ein Problem!
Was können wir tun, um das Geld zubekommen?????????????????????
Die Familie die den Strom verbraucht hat ist dort gemeldet und für ihre nicht Zahlung bekannt.

Vielleicht können Sie uns weiter helfen oder ein paar Tipps geben.
Wir weren Ihren sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen


-- Editiert von Moderator am 27.06.2019 19:51

-- Editiert von Moderator am 27.06.2019 20:50

-- Thema wurde verschoben am 27.06.2019 20:50

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23 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Goblin Flieger ):
weil die Freundin nirgendwo mehr Strom bekommt.

Und da haben nicht alle Alarmglocken geschrillt?

Keine Abschlagszahlungen vereinbart?


Im übrigen beommt sie Strom, vom Grundversorger. Der hat Lieferpflicht, darf aber auf Vorkasse bestehen.



Zitat (von Goblin Flieger ):
Was können wir tun, um das Geld zubekommen?

Ihr seid Arbeitgeber der Freundin? Oder Arbeitnehmer?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Goblin Flieger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben ihr nicht misstraut weil man die Familie schon von Kindheit kennt zumindest die Mama von den Kinder kennen wir schon ewig und wie konnten ihr eigentlich immer vertrauen. Zudem haben uns die 6 Kinder leid getan und das wollten wir nicht. Also haben wir den strom für die angemeldet das sie nicht im dunklen sitzen.
Selbst der hauptversorger hatte bei den schon abgestellt.

Nein da besteht kein Arbeitsverhältnis

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17367 Beiträge, 6466x hilfreich)

..... dann seid ihr offenbar im falschen Forum gelandet mit eurer Anfrage.


:forum:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Goblin Flieger ):
Nein da besteht kein Arbeitsverhältnis

:forum: ?



Ich würde ein Schreiben senden, mit
– Abrechnung und der Aufforderung zur unverzüglichen Überweisung des offenen Betrages
– Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht, entsprechend zwecks strafrechtlicher Verfolgung angezeigt wird und man das dann auf ihre Kosten per Gericht klären lässt.


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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Harry,

wo in dem Text hast Du herausgelesen, dass eine Übernahme der Kosten durch die Familie abgesprochen war.

Ich habe den Eindruck - möglicherweise auch wegen der schlechten Rechtschreibung - dass dies so nicht abgesprochen war.

Berry

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#6
 Von 
Goblin Flieger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war abgesprochen das die Freundin die Abschläge selber zahlt, tat sie auch sporadig
Eigentlich mit100€ monatlich dann mit 18€ wie sie grad wollte bei 4 Kindern und 2 Erwachsene .Es war auch abgesprochen das die entabrechnung ebenfalls zu leisten sind dass haben wir auch über WhatsApp so geklärt. Uns kam das komisch vor also haben wir den stromanbieter kontaktiert und haben uns dann den Zählerstand geben lassen und dies weiter geleitet und bei 1.5000€ Nachzahlung Stellen Sie sich jetzt auf einmal quer.
Wollen echt nicht drauf sitzen bleiben nur weil man geholfen hat , man kann die Kinder doch nicht im dunklen sitzen lassen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
wo in dem Text hast Du herausgelesen, dass eine Übernahme der Kosten durch die Familie abgesprochen war.

Richtig, manchmal steckt der Teufel im Detail ...



Zitat (von Goblin Flieger ):
.Es war auch abgesprochen das die entabrechnung ebenfalls zu leisten sind dass haben wir auch über WhatsApp so geklärt.

Das ist gut, dann hat man man ja nicht nur was mündliches.

Wenn man die verklagt, kann es halt passieren, das man erst mal alles selber zahlt und von der Schuldnerin nichts kommt. So ein Titel ist zwar mindestens 30 Jahre gültig, aber es kann halt zäh werden.



Zitat (von Goblin Flieger ):
man kann die Kinder doch nicht im dunklen sitzen lassen

Nö. Das passiert auch in Deutschland nicht, wir haben ein soziales Sicherungssystem. Notfalls kommen die Kinder in Pflegefamilien.


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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Aus dem Vertragsverhältnis zum Versorgungswerk kommt Ihr nicht raus. Da schuldet Ihr. Aber Ihr habt ja wiederum einen Schuldner, die Familie. Da würde ich einfach einen Mahnbescheid beantragen, beim Amtsgericht. Achtung, bitte beide, also das Ehepaar und nicht nur einen als Antragsgegner (Beklagte) auf dem Formular eintragen. Bei Euch sollte nur einer klagen, damit der andere als Zeuge in Betracht kommt. Und, Ihr habt durch diesen Trick auf der anderen Seite einen möglichen Zeugen rausgekickt, denn eine Partei kann ja kein Zeuge sein. Bitte den Partner auf der Gegenseite als Partei aussuchen, der arbeitet, so dass auch eine Lohnpfändung in Betracht kommt. Abwarten, ob sie den Mahnbescheid akzeptieren.

Mit Vorgeplänkel, wie Harry es vorschlägt, würde ich mich gar nicht mehr aufhalten. Mahnbescheid kostet nicht die Masse, und dann sieht man weiter. Die Option der Strafanzeige bitte nicht aus dem Auge verlieren, aber insoweit unabhängig von der zivilrechtlichen Forderung vorgehen.

Wenn denn der Mahnbescheid in der Welt ist, kann man unter diesem Druck immer noch eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, und auch klar ankündigen, wenn diese nicht zustande käme, gehe man davon aus, dass von vornherein geplant war, zu betrügen und das dann ein Fall für den Staatsanwalt sei.

Viel Erfolg! Und berichte bitte, wie es weiter geht.

wirdwerden

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Goblin Flieger ):
Wollen echt nicht drauf sitzen bleiben nur weil man geholfen hat
Da war die Hilfe wohl an falscher Stelle.
Bekommt die Frau und die Kinder denn Sozialleistungen?

Die verschuldete Freundin wird nicht nur Stromschulden haben. Sie sollte schleunigst bei einer Schuldnerberatung einen Termin vereinbaren.

Allerdings
Zitat (von Goblin Flieger ):
hat meine Lebensgefährtin dene ihr Strom angemeldet.
Auf den Namen deiner LG? Dann ist deine LG Schuldnerin beim Stromversorger. Oder wie ist der Vertrag??
Diese Stromschulden sollte deine LG dem Versorger zahlen, sonst kommt für sie ein Mahnbescheid...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Wirdwerden,

Du weisst, dass ich Deine Beiträge schätze, aber für mich ist in diesem Fall immer noch nicht klar, ob es überhaupt vor der Anmeldung verbindliche Absprachen hinsichtlich der späteren Übernahme der Kosten gab, und zwar so verbindlich, dass jetzt von Fristablauf ausgegangen werden kann.

Ich vermute hier eher ein allgemeines wenig konkretes Geplänkel im Vorfeld, so wie es unter Freunden durchaus üblich ist.

Berry

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#11
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Das mit dem Mahnbescheid könnte man versuchen... aber offensichtlich hat die Familie kein Einkommen so wie es geschildert ist. Was bringt das ganze dann?

Ich denke die 1500 Euro kann man abschreiben. Ob einen ein Titel in der Schublade hilft sei mal dahingestellt... aber zusätzliche Kosten würde ich mir ersparen.

Wenn die Familie Sozialleistungen erhalten hat, war da der Strom ja eigentlich enthalten... das Geld wurde wohl woanders verbraucht. Dumm gelaufen, aber man sollte sich gut überlegen für wen man Verträge abschliesst, spätestens wenn klar ist das derjenige selbst keine Verträge abschliessen kann.

Mir fehlt übrigens auch die Vereinbarung das der Strom auch von der Familie bezahlt werden sollte. Nebenbei, wenn die Freundin nun die (fremde) Stromrechnung bezahlt: muss das nicht ggfs. von der Familie gemeldet werden wenn Leistungen bezogen werden? Das sind ja "Einnahmen".

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nun ja, Berry, es ist etwas lebensfremd, vorsichtig formuliert, dass da eine Freundin die barmherzige Samariterin spielt und sich verpflichtet hat, in Zukunft für alle Zeiten die Stromkosten zu übernehmen. Abgesehen davon, wenn nur sie den Mahnbescheid beantragt, dann haben wir doch einen Zeugen, nämlich ihn. Ist doch kein Problem. Und, ein Mahnbescheid "hält" 30 Jahre. Kostet nicht die Welt, warum also nicht?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Nebenbei, wenn die Freundin nun die (fremde) Stromrechnung bezahlt: muss das nicht ggfs. von der Familie gemeldet werden wenn Leistungen bezogen werden? Das sind ja "Einnahmen".

Sollte es so sein, dass die LG des TE den Vertrag abgeschlossen hat und die Freundin nun sporadisch die monatl. Abschläge an den Stromversorger zahlt auf ihr Vertragskonto --- dann sind das AUSGABEN.
Zitat (von Goblin Flieger ):
Es war abgesprochen das die Freundin die Abschläge selber zahlt,

Die muss man nicht melden, so wie man Ausgaben für Butter und Brot oder Tabak und Alkohol oder Kinderspielzeug und Schuhe nicht melden muss.
Ich sehe nichts meldepflichtiges.
Selbst wenn andere/Dritte die Abschläge an den Versorger zahlen, sind das keine Einnahmen (jedenfalls nicht für den Leistungsbezieher.

Zitat (von Goblin Flieger ):
Nur läuft auch bei uns der selbe stromanbieter und wenn die Familie nicht zahlt haben wir ebenfalls ein Problem!
Welches Problem habt ihr? Ob ihr einen anderen Stromanbieter habt, oder den selben, ist egal.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nun ja, Berry, es ist etwas lebensfremd, vorsichtig formuliert, dass da eine Freundin die barmherzige Samariterin spielt und sich verpflichtet hat, in Zukunft für alle Zeiten die Stromkosten zu übernehmen.


So formuliert bin ich ganz bei Dir. Aber meine Gedanken gingen so eher in die Richtung dass die Samariterin ganz selbstverständlich von einer Rückzahlung ausging ohne es konkret anzusprechen und die Gegenseite es vielleicht so verstand, dass man ihnen zunächst hilft und ggf. irgendwann mal zurückzahlt.

Aber es ist beides Spekulation und die TS hat doch die Möglichkeit das klarzustellen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welches Problem habt ihr?

Erst mal noch keines, außer 1500 EUR Schulden.



Zitat (von Anami):
Ob ihr einen anderen Stromanbieter habt, oder den selben, ist egal.

Nö, absolut nicht. Denn da gibt es so nette Leute wie Sperrkassierer. Die "knipsen den Strom ab", wenn nicht gezahlt wird. Dazu kommen dann noch entsprechende Einträge in den Auskunfteien etc...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Wenn der TE die Familie in seinen Vertrag mit reingenommen hat--- dann ja. Dann ist es nicht egal.

Zitat (von Goblin Flieger ):
Da aber kleine Kinder mit in dem Haus wohnen hat meine Lebensgefährtin dene ihr Strom angemeldet.
Aber i verstehe leider dene ihr Dialekt net.
Ich kann a net meiner Nachbarin ihrn Strom bei mir aamelden. Net so eifach.

Da muss ein ganz anderer Vertrag mit 2 Zählern und Konten zusammengeführt werden zu einem.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Es werden 2 Verträge sein, je Haushalt einer.
Aber es ist ein Schuldner. Und wenn Schulden aus einem Vertrag bestehen, kann das natürlich Auswirkungen auf den anderen Vertrag haben.

Zahlen muss sowieso der Vertragspartner an den Versorger. Da ist es sinnvoll, dies frühzeitig zu tun, ansonsten kommen noch weitere Kosten hinzu.

-- Editiert von Heike J am 29.06.2019 08:31

-- Editiert von Heike J am 29.06.2019 08:32

-- Editiert von Heike J am 29.06.2019 08:33

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Goblin Flieger ):
Guten Tag, meine Lebensgefährtin hat für ihre Freunden die 6 Kinder hat, den Strom angemeldet weil die Freundin nirgendwo mehr Strom bekommt.

Das kann so nicht sein.
Stromversorger unterliegen einen "Kontrahierungszwang", d.h. sie müssen mit jedermann einen Vertrag abschließen und Strom liefern.
Hat die Freundin zu viele oder zu oft Zahlungsausfälle, muss sie zum Sozialamt/zum Jobcenter gehen, das übernimmt dann ggf. eine direkte Zahlung, wenn sie partout nicht mit Geld umgehen kann.
Zitat:

Da aber kleine Kinder mit in dem Haus wohnen hat meine Lebensgefährtin dene ihr Strom angemeldet.

Das war eine dumme Idee.
Zitat:
Die Verbraucher also die Familie hat jetzt einen zwischen Stand an Nachzahlung von 1.500 den sie nicht zahlen möchte.
Wir haben auf Grund dessen den Strom abgemeldet und den Endverbrauch der Familie zugesendet, die sich jetzt allerdings weigert. Nur läuft auch bei uns der selbe stromanbieter und wenn die Familie nicht zahlt haben wir ebenfalls ein Problem!
Was können wir tun, um das Geld zubekommen?????????????????????

Realistisch betrachter: nichts.

Selbst wenn man belegen könnte - was vermutlich gelingen wird - daß man den Anschluß im Auftrag der Freundin angemeldet hat und die Freundin die auflaufenden Stromkosten zu erstatten hat, dann müsste man die Forderung gerichtlich eintreiben.

Wenn die sechsfache Mutter aber schon ihre Stromrechnungen offenkundig nicht bezahlen kann - wie soll sie dann die Forderungen der Freundin bezahlen können?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Ich würde ein Schreiben senden, mit
– Abrechnung und der Aufforderung zur unverzüglichen Überweisung des offenen Betrages
– Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht, entsprechend zwecks strafrechtlicher Verfolgung angezeigt wird und man das dann auf ihre Kosten per Gericht klären lässt.

Und was soll das bringen?

Einen Titel, der nicht vollstreckt werden kann.
Weitere Kosten, die man nicht zurück bekommen wird.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ein Mahnbescheid in der Größenordnung kostet irgendwo zwischen 30 und 50 € , ich müsste jetzt nachschauen. Und dann verjährt die Forderung nicht. Das ist doch wichtig. Und unter diesem Druck schafft man es denn auch hoffentlich, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Ohne den Druck geht doch gar nichts.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Stromversorger unterliegen einen "Kontrahierungszwang", d.h. sie müssen mit jedermann einen Vertrag abschließen und Strom liefern.

Das ist schlicht und ergreifen falsch.



Zitat (von eh1960):
Einen Titel, der nicht vollstreckt werden kann.
Weitere Kosten, die man nicht zurück bekommen wird.

Schön das man 30-60 Jahre in die Zukunft blicken kann. Wie sind eigentlich die Lottozahlen von heute abend?


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Es wurde also per WhatsApp vereinbart, dass die Familie die Kosten für den Strom übernimmt. Ihr schließt den Vertrag ab, aber die sollten zahlen. Nun zahlen sie also nicht.

Ihr solltet zuerst den Vertrag sofort kündigen und die offenen Forderungen des Stromanbieters bezahlen. Denn für die müsst ihr einstehen, schließlich habt auch ihr den Vertrag abgeschloßen. Es hilft euch nichts, dass der Strom an eine andere Familie geliefert wurde. Der Stromanbieter wollte ja aus gutem Grund keinen Vertrag mit dieser (zahlungsunwilligen) Familie abschließen.

Mit welcher Begründung zahlt die Familie jetzt eigentlich nicht das Geld an euch?

Ihr solltet einen Mahnbescheid beantragen und dann aus diesem vollstrecken. Da wird zur Zeit vermutlich nichts zu holen sein, aber wer weiß ob in 10 Jahren nicht vielleicht doch was zu holen sein wird.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Glaubst Du nicht, dass der Fragesteller das nach einem Jahr wie auch immer geregelt hat?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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