Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Zum 31.12.2018 habe ich den Stromanbieter gewechselt. Anfang 2019 habe ich den Zählerstand zum 31.12.2018 an meinen alten Stromanbieter zur abschließenden Rechnung weitergeleitet.
Die Abschlußrechnung habe ich nicht erhalten, trotz schriftlicher Aufforderung, nachdem das Geld einfach am 17.04.2019 von Konto abgebucht wurde.
Laut § 40 Abs. 4 EnWG
, gibt es eine gesetzliche Frist, in der eine Abschlussrechnung erfolgen muss. Ist doch Richtig oder? In diesem Fall wurde die Frist nicht eingehalten, richtig?
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Ich möchte eine Rechnung haben.
Vielen Dank
Stromanbieter gewechselt - bisher noch keine Rechnung, aber abgebucht!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Du kannst den alten Anbieter schriftlich auf die Rechtslage hinweisen, die Abrechnung verlangen und ihm dafür eine Frist setzen.ZitatWie soll ich jetzt weiter vorgehen? Ich möchte eine Rechnung haben. :
Zitat:Du kannst den alten Anbieter schriftlich auf die Rechtslage hinweisen, die Abrechnung verlangen und ihm dafür eine Frist setzen.ZitatWie soll ich jetzt weiter vorgehen? Ich möchte eine Rechnung haben. :
Habe ich ja auch schon gemacht, heute das 2. Mal schriftlich und einmal telefonisch. Das juckt die nicht. Ich warte seit Januar/seit April auf die Abschlussrechnung.
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Nun ja. Seit Januar? Wohl seit Mitte Februar, oder?ZitatIch warte seit Januar/seit April auf die Abschlussrechnung :
Ich konnte wirklich nicht ahnen, was du schon alles gemacht hast. Tut mir schrecklich leid.
Hoffentlich hast du dich auch *richtig* beschwert, damit die Schlichtungsstelle dir nicht in Wochen oder Monaten schreibt...leider können wir nicht...
Wenn einfach so, was abgebucht wird ohne Rechnung, na dann wird die Laststchrift zurückgeben. Ohne Rechnung keine Zahlung. Ganz einfach.
Also, das ist das Mindeste, was ich erwarte. Kommt bzw. kam keine Rechnung trotz Mahnungen zur Lieferung einer Abrechnung, gehe ich davon aus, daß noch mal so richtig abgesahnt werden soll.
Da kann man ja buchen was man will. Also Hallooo, so nicht. .
-- Editiert von Spejbl am 29.05.2019 16:22
Geht das nicht mehr, weil zu lange her, dann bleibt wohl nichts anderes überig als
a) Abbuchung Schlucken
b) Auf eine Abrechnung klagen
c) Auf Rückerstattung klagen.
Ich würde auf Variante C setzen, wenn die Summe ordentlich ist. Wegen z.B. 1,17 EUR würde ich aber schlucken.
Diese Sache würde ich dann (Variante A) abhaken und als erledigt betrachten.
-- Editiert von Spejbl am 29.05.2019 16:30
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