Stromanbieter sperrt Strom

30. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Juliette48
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Stromanbieter sperrt Strom

Hallo ,

meine Tochter hat den Strom in ihrer Wohnung auf den Namen ihres Freundes angemeldet(der einige Zeit mit ihr zusammen wohnte)

Der hatte aber leider noch hohe Schulden bei dem Stromanbieter seines Wohnortes wegen eines früheren Bistros das er mal gepachtet hatte.

Aufgrund dessen vereinbarte nun der Stromanbieter mit dem Freund meiner Tochter das er nun jeden Monat Raten zahlen solle.

Soweit Ok.

Leider hielt aber der Freund diese Vereinbarung nicht ein. Es kam zur Trennung zwischen ihm und meiner Tochter...und der Freund zog aus.

Nun weigert sich der Stromanbieter meiner Tochter Strom zu liefern. Obwohl die Stromschulden nicht ihre Schulden sind....und auch nichts mit der Wohnung meiner Tochter zu tun haben.....und der Freund nun zum Exfreund wurde.....und auch nicht mehr in der Wohnung lebt.

Darf aufgrund diesen Sachverhalts der Stromanbieter einfach die Stromlieferung verweigern?

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37 Antworten
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#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 435x hilfreich)

quote:
und auch nichts mit der Wohnung meiner Tochter zu tun haben


Das ist nach

quote:
meine Tochter hat den Strom in ihrer Wohnung auf den Namen ihres Freundes angemeldet


natürlich eine gewagte Aussage.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#3
 Von 
Juliette48
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Stromanbieter sperrt Strom

Zitat:
meine Tochter hat den Strom in ihrer Wohnung auf den Namen ihres Freundes angemeldet


Warum ?

Weil der Freund eine Zeitlang mit ihr zusammen in ihrer Wohnung wohnte (ca.2Monate) und sie hatte noch 50,-euro Stromnachzahlung. Also hat er den Strom erstmal auf sich angemeldet. Die Strom-Abschläge für die Wohnung wurden auch weitehin bezahlt.

Die Frage ist aber ob der Strom nun gesperrt werden darf....aufgrund dessen das dieser Freund doch ausgezogen ist....und den Strom abgemeldet hat....und seine Schulden nicht die Schulden meinerTochter sind.....und auch nichts mit der Wohnung meiner Tochter zu tub haben?

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-- Editiert Moderator am 03.10.2011 23:20

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Die möglicherweise strafrechtlich relevanten Begebenheiten lassen wir mal außer acht.



Sofern der Stromlieferant nicht der Grundversorger ist, kann er sich seinen Vertragpartner frei aussuchen.

Die Aufgabe der Unternehmen besteht regelmäßig darin Geld zu verdienen und nicht dem Geld hinterherzulaufen.

Sofern sich also die Bonität der Tochter bei dem Vertragspartner entsprechend schlecht darstellt, wird er sich nicht unbedingt einen kostenintensiven 'Klotz ans Bein binden' müssen.



Nur für den Grundversorger besteht ein gewisser Kontrahierungszwang - falls nicht unzumutbarkeit bezüglich der Person der Tochter vorliegt. Das müsste man dann im Detail prüfen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
Juliette48
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn 2 Leute in einer Wohnung leben , dann kann doch jeder von den beiden den Strom anmelden.

Es gab ja keine Sperre zu der Zeit der Neuanmeldung.

Der Nachzahlungsbetrag der mit der Wohnung meiner Tochter zu tun hat , ist und war ja schon weit vorher bezahlt worden.



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-- Editiert Moderator am 03.10.2011 23:17

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#10
 Von 
Juliette48
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

>Stromanbieter sperrt Strom

Zitat:
Sofern der Stromlieferant nicht der Grundversorger ist, kann er sich seinen Vertragpartner frei aussuchen.

Die Aufgabe der Unternehmen besteht regelmäßig darin Geld zu verdienen und nicht dem Geld hinterherzulaufen.

Sofern sich also die Bonität der Tochter bei dem Vertragspartner entsprechend schlecht darstellt, wird er sich nicht unbedingt einen kostenintensiven 'Klotz ans Bein binden' müssen.

Nur für den Grundversorger besteht ein gewisser Kontrahierungszwang - falls nicht unzumutbarkeit bezüglich der Person der Tochter vorliegt. Das müsste man dann im Detail prüfen.



Meine Tochter ist bei dem Grundversorger.

Sie hat keine Schulden beim Grundversorger.

Nachzahlung und Abschläge wurden alle bezahlt.

lesen.

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-- Editiert Moderator am 03.10.2011 23:19

-- Editiert Moderator am 03.10.2011 23:21

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

quote:
Und drittens , wurde der Strom angemeldet und der offene Nachzahlungsbetrag wurde auch gezahlt und die monatlichen Abschläge auch.


Dann gäbe es aber keinen Grund mehr.

Am einfachsten fragt man den Versorger unter welchen Bedingungen man denn nicht mehr versorgt wird.

Das ist wie mit dem Einzelkind das mit dem Hammer in der Hand ernsthaft erklärt: Das was ich nicht.

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-- Editiert Moderator am 03.10.2011 23:24

-- Editiert Moderator am 03.10.2011 23:26

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#12
 Von 
Juliette48
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

>Stromanbieter sperrt Strom
Meine Tochter wußte nicht das ihr Freund noch Schulden beim selben Stromversorger hatte.

Der Stromanbieter wußte es ja und hat mit dem Freund eine Ratenzahlung vereinbart und dann auch Strom geliefert. Der Freund hat dann aber die Raten nicht wie vereinbart gezahlt. Das wußte meine Tochter auch nicht.

Gezahlt wurden aber alle Abschläge und Nachzahlungen die die Wohnung betreffen .....und zwar von meiner Tochter.

Besch.....wollte höchstens der Ex-Freund. Denn er hat von alldem meiner Tochter nichts gesagt.

Dann ist er ausgezogen...hat den Strom abgemeldet....und meine Tochter hat nun bei der neuen Anmeldung das alles erfahren und hat nun die Probleme das sie keinen Strom bekommt weil der Ex-Freund da Schei....gebaut hat.

Die offenen Beträge haben weder etwas mit der Wohnung zu tun , wo der Strom geliefert werden soll....noch mit meiner Tochter. Sie hatte nie Schulden bei dem Stromversorger.

Somit weiß ich nicht was das ganze soll was du da schreibst.

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-- Editiert Moderator am 03.10.2011 23:27

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#15
 Von 
Juliette48
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:
und sie hatte noch 50,-euro Stromnachzahlung.



Die Stromschulden von 50,00 € waren aktuell als der Freund den Strom anmeldete. Diese 50,00 € sind aber schon längst bezahlt und auch alle Abschläge ( hatte ich aber schon zig mal erklärt)

Somit hatte Sie als der Ex-Freund den Strom jetzt abmeldete selbst KEINE SCHULDEN beim Stromversorger. (auch das habe ich schon zig mal geschrieben)

Ich denke ich habe verständlich genug meine Postings geschrieben. Aber es soll ja Leute geben die pieken sich nur bestimmte Sätze raus und basteln sich daraus ihre Meinung.



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-- Editiert Moderator am 03.10.2011 23:28

-- Editiert Moderator am 03.10.2011 23:31

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#19
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Komisch - wenn man den Grundversorger mal fragen würde, dann bekommt man bestimmt eine vernünftige Antwort. Erst wenn man die kennt, dann kann man hier weiter diskutieren und sich Rechtsmittel überlegen.

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" Gruss aus Offenbach"

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#24
 Von 
Juliette48
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

>Stromanbieter sperrt Strom
Komisch - wenn man den Grundversorger mal fragen würde, dann bekommt man bestimmt eine vernünftige Antwort. Erst wenn man die kennt, dann kann man hier weiter diskutieren und sich Rechtsmittel überlegen.

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" Gruss aus Offenbach"



Komisch der Stromanbieter wurde schon längst gefragt. Und es wurde auch schon ein Gespräch mit dem Chef des Stromanbieters geführt. Komisch ,gell? Und stell dir vor ...ein Rechtsberater des Amtsgerichts hat diese ganze Angelegenheit besser verstanden....als irgendjemand hier. Auch der hatte dann zu einem Rechtsanwalt geraten , da er auch das Verhalten des Stromanbieters nicht verstanden hatte.

Er hat sogar mit dem Stromanbieter telefoniert. Komisch , gell?

Und auch er war der Meinung das der Stromanbieter den Strom nicht sperren darf. Eben weil die ganze Angelegenheit weder meine Tochter noch ihre Wohnung betrifft.

Komisch oder?

Und ich wollte mir hier nur zusätlich mal Rat holen. Komisch oder?

Aber scheinbar sind die wirklichen User ....die auch Ahnung haben....nicht da. Komisch oder??? ^^

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#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Meine Tochter ist bei dem Grundversorger.
...
Schade das hier wohl keiner in der Lage ist richtig zu lesen.


Wie wäre es wenn du mal lernst richtig zu formulieren?
In deinem Eingangspost war nur vom 'Stromanbieter' die Rede - aus welcher Glaskugel soll man denn bitte lesen das es der Grundversorger ist?


Wenn die Gefragten mehr Fragen haben als der Fragende, sollte
der Fragende seine Formulierungen grundsätzlich überdenken ...


Wenn der Anbieter sich wehrt, muss man ihn halt verklagen.
Hoffentlich kann die Tochter sich besser artikulieren oder man überlässt das einem Anwalt.

Ansonsten besteht die Gefahr das die Antwort des Gerichtes kurz und eindeutig ausfällt 'Der Antrag des Klägers wird abgewiesen, weil es dem Kläger nicht gelang, dem Gericht verständlich zu machen, was sein eigentliches Begehren ist.'





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Harry,
@all:

quote:
Wenn die Gefragten mehr Fragen haben als der Fragende, sollte
der Fragende seine Formulierungen grundsätzlich überdenken ...


Dann sollten die Fragenden vielleicht auch mal die Antworten lesen. Sämtliche Fragen, mit Ausnahme der nach dem (angeblichen) Grund für die Verweigerung der Belieferung, sind klar und unmissverständlich beantwortet worden. Der Grund für die Lieferverweigerung scheint der TE offensichtlich nicht bekannt zu sein.

Die TE hat eindeutig erklärt, dass die Tochter beim Grundversorger ist und dort keinerlei Schulden hat. Auch für die von der Tochter bewohnte Wohnung bestehen nach Kenntnisstand der TE keine Zahlungsrückstände.

Damit bleibt eigentlich nur noch eine einzige relevante Frage offen, die bisher allerdings auch nicht gestellt wurde.

@Juliette:

Für den Fall, dass Du nach diesem Chaos-Thread noch Interesse an ernsthaften Antworten hast:

Waren die Zahlungen, die Deine Tochter an den Stromversorger geleistet hat, eindeutig und unmissverständlich auf die Abschlagszahlungen für das bestehende Vertragsverhältnis für die von Deiner Tochter bewohnte Wohnung gerichtet? Oder wurde möglicherweise nur z.B. die Kundennummer des Freundes angegeben, die aber ggf. für das Vertragsverhältnis hinsichtlich des Bistros schon die gleiche gewesen ist?

Wenn hier vom Kunden nämlich keine eindeutige Zweckbestimmung vorgegeben wird, dann wird die Zahlung zuerst auf die älteste Forderung zu dem genannten Vertragsverhältnis gebucht und so wären die Abschlagszahlungen für die Wohnung der Tochter dann doch noch offen. Dann, und nur dann, hätte Deine Tochter allerdings ein deutliches Problem.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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