Hallo Community.
Ich folgende Situation:
Ich habe vor ca. einem Jahr ein Stromanbieterwechsel über eine der größten Vergleichs-Websiten gemacht. Soweit so gut. Den alten Zählerstand habe ich wie von dem vorherigen Anbieter angefordert auch mitgeteilt.
Ich habe mir jetzt nichts weiter gedacht und bedingt durch einen Todesfall in der Familie sowie Wohnungskauf/Renovierung usw. habe ich nicht gemerkt, dass der neue Stromanbieter mir den Abschlag nicht vom Konto abzieht (SEPA wurde erteilt soweit ich mich erinnern kann) und ich auch nie eine Rechnung bekommen habe.
Die vorher angesprochene Wohnung ist bald bezugsfertig und ich wollte den Stromanbieter kündigen. Die Kündigung wurde abgelehnt, da ich anscheinend einen 2 Jahres Vertrag abgeschlossen hatte. In der neuen Wohnung habe ich derweil einen anderen Stromanbieter.
Wie soll ich weiter verfahren?
Darf der Anbieter mich bei sich binden obwohl ich aus dem Objekt ausziehe?
Was passiert mit dem 1 Jahr nicht gezahlten Abschlag?
Ich danke schonmal für eure Hilfe
Viele Grüße
-- Editiert von Crazy-Jo am 07.11.2017 14:45
Stromanbieter stellt keine Rechnung.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
"Die Kündigung wurde abgelehnt, da ich anscheinend einen 2 Jahres Vertrag abgeschlossen habe."
An der Stelle wäre wirklich die wortwörtliche Formulierung hilfreich.
Mit dem nicht gezahlten Abschlag passiert eher nichts. Üblicherweise muss der verbrauchte Strom nachgezahlt werden.
Hallo,
wenn ich richtig informiert bin erhaelt man ueber die Abschlagzahlungen keine separate Rechnung. Bei mir ist das immer so gelaufen, dass ich vom neuen Anbieter eine Vertragsbestaetigung bekam und in dieser Bestaetigung waren auch die zu leistenden Abschlagzahlungen (jeweilige Hoehe der Abschlagzahlungen und wann diese zu leisten sind) aufgefuehrt.
Erst in der Schlussrechnung ist das alles spezifiziert.
Zitat:.......dass der neue Stromanbieter mir den Abschlag nicht vom Konto abzieht (SEPA wurde erteilt soweit ich mich erinnern kann).......
Das merkt man doch spaetestens nach dem dritten Mal und dann hakt man nach. Und ja natuerlich - erinnern zaehlt nicht, sondern nur Fakten!
Zitat:......Darf der Anbieter mich bei sich binden obwohl ich aus dem Objekt ausziehe?.....
Sie haben doch einen Vertrag ueber zwei Jahre abgeschlossen. Was steht denn in den AGB des Anbieters was geschieht, wenn man vorzeitig kuendigt?
Zitat:......Was passiert mit dem 1 Jahr nicht gezahlten Abschlag?......
Nachzahlen!!
Viele Gruesse
bernardoselva
-- Editiert von bernardoselva am 07.11.2017 15:06
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War das möglicherweise ein Billiganbieter?
Das Nichtnutzen von Einzugsermächtigungen ist z.B. eine von mehreren Maschen der 365AG = IdealEnergie = Immergrün und unter welchen Marken die Energie hier noch alles so verkauft wird, um Kunden in Zahlungsverzug zu bringen, sodass ein Grund für die Nichtgewährung der Bonuszahlung vorliegt.
https://www.verbraucherzentrale.de/almado
https://www.stern.de/wirtschaft/news/stromanbieter--die-schwarzen-schafe-unter-den-billiganbietern-7372970.html
Ich nutze zwar auch ab und an mal Billiganbieter - aber dann ist wirklich extreme Aufmerksamkeit geboten und ich musste schon öfter mal reclabox bemühen.
Ansonsten musst du eben in deinen Vertrag schauen - z.B. zu Vertragslaufzeit, Kündigung, Kündigung bei Umzug etc.
ZitatDarf der Anbieter mich bei sich binden obwohl ich aus dem Objekt ausziehe? :
Klar.
Der Anbieter hätte die Leistung auch in der neuen Wohnung erbringen können - somit liegt kein Kündigungsgrund "wegen Umzug" vor.
Und wie es hier ist, kann man diskutieren, wenn man den Wortlaut der Klauseln kennt.
ZitatKlar. :
Der Anbieter hätte die Leistung auch in der neuen Wohnung erbringen können - somit liegt kein Kündigungsgrund "wegen Umzug" vor.
Kannst du in die Glaskugel gucken?
Umzug in die andere Stadt und der Anbieter liefert evtl. gar nicht in die andere Stadt !?
Umzug in eine Wohnung / Haus mit Nachtspeicher und der Anbieter liefert evtl. gar kein Nachtspeicherstrom?!
Daher immer vorsichtig bitte mit solchen pauschalen Äußerungen.
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