Stromanbieter stellt keine Rechnung.

7. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Crazy-Jo
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromanbieter stellt keine Rechnung.

Hallo Community.

Ich folgende Situation:
Ich habe vor ca. einem Jahr ein Stromanbieterwechsel über eine der größten Vergleichs-Websiten gemacht. Soweit so gut. Den alten Zählerstand habe ich wie von dem vorherigen Anbieter angefordert auch mitgeteilt.
Ich habe mir jetzt nichts weiter gedacht und bedingt durch einen Todesfall in der Familie sowie Wohnungskauf/Renovierung usw. habe ich nicht gemerkt, dass der neue Stromanbieter mir den Abschlag nicht vom Konto abzieht (SEPA wurde erteilt soweit ich mich erinnern kann) und ich auch nie eine Rechnung bekommen habe.

Die vorher angesprochene Wohnung ist bald bezugsfertig und ich wollte den Stromanbieter kündigen. Die Kündigung wurde abgelehnt, da ich anscheinend einen 2 Jahres Vertrag abgeschlossen hatte. In der neuen Wohnung habe ich derweil einen anderen Stromanbieter.

Wie soll ich weiter verfahren?
Darf der Anbieter mich bei sich binden obwohl ich aus dem Objekt ausziehe?
Was passiert mit dem 1 Jahr nicht gezahlten Abschlag?

Ich danke schonmal für eure Hilfe :)
Viele Grüße

-- Editiert von Crazy-Jo am 07.11.2017 14:45

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Die Kündigung wurde abgelehnt, da ich anscheinend einen 2 Jahres Vertrag abgeschlossen habe."
An der Stelle wäre wirklich die wortwörtliche Formulierung hilfreich.
Mit dem nicht gezahlten Abschlag passiert eher nichts. Üblicherweise muss der verbrauchte Strom nachgezahlt werden.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn ich richtig informiert bin erhaelt man ueber die Abschlagzahlungen keine separate Rechnung. Bei mir ist das immer so gelaufen, dass ich vom neuen Anbieter eine Vertragsbestaetigung bekam und in dieser Bestaetigung waren auch die zu leistenden Abschlagzahlungen (jeweilige Hoehe der Abschlagzahlungen und wann diese zu leisten sind) aufgefuehrt.

Erst in der Schlussrechnung ist das alles spezifiziert.

Zitat:
.......dass der neue Stromanbieter mir den Abschlag nicht vom Konto abzieht (SEPA wurde erteilt soweit ich mich erinnern kann).......

Das merkt man doch spaetestens nach dem dritten Mal und dann hakt man nach. Und ja natuerlich - erinnern zaehlt nicht, sondern nur Fakten!

Zitat:
......Darf der Anbieter mich bei sich binden obwohl ich aus dem Objekt ausziehe?.....

Sie haben doch einen Vertrag ueber zwei Jahre abgeschlossen. Was steht denn in den AGB des Anbieters was geschieht, wenn man vorzeitig kuendigt?

Zitat:
......Was passiert mit dem 1 Jahr nicht gezahlten Abschlag?......

Nachzahlen!!


Viele Gruesse
bernardoselva




-- Editiert von bernardoselva am 07.11.2017 15:06

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

War das möglicherweise ein Billiganbieter?
Das Nichtnutzen von Einzugsermächtigungen ist z.B. eine von mehreren Maschen der 365AG = IdealEnergie = Immergrün und unter welchen Marken die Energie hier noch alles so verkauft wird, um Kunden in Zahlungsverzug zu bringen, sodass ein Grund für die Nichtgewährung der Bonuszahlung vorliegt.
https://www.verbraucherzentrale.de/almado
https://www.stern.de/wirtschaft/news/stromanbieter--die-schwarzen-schafe-unter-den-billiganbietern-7372970.html

Ich nutze zwar auch ab und an mal Billiganbieter - aber dann ist wirklich extreme Aufmerksamkeit geboten und ich musste schon öfter mal reclabox bemühen.

Ansonsten musst du eben in deinen Vertrag schauen - z.B. zu Vertragslaufzeit, Kündigung, Kündigung bei Umzug etc.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Zitat (von Crazy-Jo):
Darf der Anbieter mich bei sich binden obwohl ich aus dem Objekt ausziehe?

Klar.
Der Anbieter hätte die Leistung auch in der neuen Wohnung erbringen können - somit liegt kein Kündigungsgrund "wegen Umzug" vor.



Und wie es hier ist, kann man diskutieren, wenn man den Wortlaut der Klauseln kennt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Klar.
Der Anbieter hätte die Leistung auch in der neuen Wohnung erbringen können - somit liegt kein Kündigungsgrund "wegen Umzug" vor.

Kannst du in die Glaskugel gucken?
Umzug in die andere Stadt und der Anbieter liefert evtl. gar nicht in die andere Stadt !?
Umzug in eine Wohnung / Haus mit Nachtspeicher und der Anbieter liefert evtl. gar kein Nachtspeicherstrom?!

Daher immer vorsichtig bitte mit solchen pauschalen Äußerungen.

3x Hilfreiche Antwort

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