Stromkosten / privat vs. Kleinunternehmer

6. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
olafcordes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromkosten / privat vs. Kleinunternehmer

Guten Abend,

ich habe eine Fragestellung, gerne erläutere ich einmal kurz die Umstände:

Ich bin Eigentümer eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebes. Ich habe einen Stromzähler, hieran angeschlossen ist ein verpachteter *******estall mit einem Unterzähler. Die monatlichen Abschläge an den Stromversorger bezahle ich von meinem privaten Bankkonto.

Wenn ich nun die Stromkosten für den *******estall an den Pächter abrechne, stelle ich die Rechnung dann als Privatperson oder als Kleinunternehmer? Oder ist das egal? Ich habe ja die Kosten erst einmal auf meinem privaten Konto.

Die Frage deshalb, weil es ja in dem Sinne Betriebsausgaben in der EÜR wären, ich aber zeitgleich ja auch die Einnahmen wieder habe, also eine Nullrechnung. Wie gehe ich hier am sinnvollsten und einfachsten vor, sodass es auch in der Steuererklärung keine bösen Überraschungen gibt?

Vielen Dank.

VG Olaf Cordes

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2215 Beiträge, 1080x hilfreich)

Wahrscheinlich als Privatperson, man muss nicht immer ein Gewerbe haben.
Wenn also nicht massenhaft vermietet wird, dann bleibt man Privatperson.
Einnahmen und Ausgaben müssen entsprechend (auch wenn das eine Nullsumme ist) angegeben werden.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

das mit dem ruhenden (also nicht stillgelegten) landwirtschaftlichen Betrieb ist immer so eine Sache.
Imho sind das Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

Zitat:
Wenn also nicht massenhaft vermietet wird, dann bleibt man Privatperson.
Einnahmen und Ausgaben müssen entsprechend (auch wenn das eine Nullsumme ist) angegeben werden.
Das widerspricht sich. Entweder ist es privat, oder es muss erklärt werden.

Stefan

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#3
 Von 
olafcordes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Stall gehört zum betrieblichen Vermögen, das hatte ich noch vergessen zu erwähnen, sollte aber klar geworden sein.

Dann lasse ich das über den Betrieb laufen einerseits als Ausgaben und dann nach der Zahlung des Pächters wieder als Einnahme.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Stall gehört zum betrieblichen Vermögen, das hatte ich noch vergessen zu erwähnen, sollte aber klar geworden sein.
Achso, du bist auch Verpächter des Stalls (das hörte sich oben anders an).
Dann gehört es ganz sicher zu dieser Vermietung/Verpachtung, aber wie fast immer ein durchlaufender Posten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
olafcordes
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Dann mache ich ja nichts falsch, wenn ich das über den Betrieb laufen lasse, korrekt?

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