Guten Abend,
ich habe eine Fragestellung, gerne erläutere ich einmal kurz die Umstände:
Ich bin Eigentümer eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebes. Ich habe einen Stromzähler, hieran angeschlossen ist ein verpachteter *******estall mit einem Unterzähler. Die monatlichen Abschläge an den Stromversorger bezahle ich von meinem privaten Bankkonto.
Wenn ich nun die Stromkosten für den *******estall an den Pächter abrechne, stelle ich die Rechnung dann als Privatperson oder als Kleinunternehmer? Oder ist das egal? Ich habe ja die Kosten erst einmal auf meinem privaten Konto.
Die Frage deshalb, weil es ja in dem Sinne Betriebsausgaben in der EÜR wären, ich aber zeitgleich ja auch die Einnahmen wieder habe, also eine Nullrechnung. Wie gehe ich hier am sinnvollsten und einfachsten vor, sodass es auch in der Steuererklärung keine bösen Überraschungen gibt?
Vielen Dank.
VG Olaf Cordes
Stromkosten / privat vs. Kleinunternehmer
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wahrscheinlich als Privatperson, man muss nicht immer ein Gewerbe haben.
Wenn also nicht massenhaft vermietet wird, dann bleibt man Privatperson.
Einnahmen und Ausgaben müssen entsprechend (auch wenn das eine Nullsumme ist) angegeben werden.
Hallo,
das mit dem ruhenden (also nicht stillgelegten) landwirtschaftlichen Betrieb ist immer so eine Sache.
Imho sind das Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.
Das widerspricht sich. Entweder ist es privat, oder es muss erklärt werden.Zitat:Wenn also nicht massenhaft vermietet wird, dann bleibt man Privatperson.
Einnahmen und Ausgaben müssen entsprechend (auch wenn das eine Nullsumme ist) angegeben werden.
Stefan
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Stall gehört zum betrieblichen Vermögen, das hatte ich noch vergessen zu erwähnen, sollte aber klar geworden sein.
Dann lasse ich das über den Betrieb laufen einerseits als Ausgaben und dann nach der Zahlung des Pächters wieder als Einnahme.
Hallo,
Achso, du bist auch Verpächter des Stalls (das hörte sich oben anders an).Zitat:Der Stall gehört zum betrieblichen Vermögen, das hatte ich noch vergessen zu erwähnen, sollte aber klar geworden sein.
Dann gehört es ganz sicher zu dieser Vermietung/Verpachtung, aber wie fast immer ein durchlaufender Posten.
Stefan
Danke. Dann mache ich ja nichts falsch, wenn ich das über den Betrieb laufen lasse, korrekt?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten