Stromnachzahlung nach 2 Jahren ??

5. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
TheDaywalker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Stromnachzahlung nach 2 Jahren ??

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Im März 2002 sind wir umgezogen. Kurz danach erhielten wir von unseren Stromanbieter die Jahresendabrechnung. Schlappe € 1080,-. Da meine Mutter damals von der Sozialhilfe lebte und ich kein Einkommen hatte wurde die Rechnung an das Sozialamt übergeben. Bis zum August 2003 hatten wir dann nicht mehr davon gehört. Der Strom wurde dann gesperrt. Am selben Tag bezahlte ich dann noch die Rechnung (leider ...). Meine Mutter wandte sich auch an das Sozialamt, welches aber die Übernahme der Kosten ablehnte, da dies Altschulden sind. Dann haben wir uns nochmal an der Stromanbieter gwandt und gefragt, wie überhaupt so eine Hohe Nachzahlung zustande kommt. Das wurde wie folgt erklärt:
In der Mitte des Jahres wird immer eine Schätzung durchgeführt, wieviel Strom verbraucht wurde. Am Ende des Jahres wird dann der Zählerstand abgelesen und man bekommt dann die Endabrechnung. In unserem Fall wurde jedoch 2 Jahre lang der Strom geschätzt, ohne das eine Ablesung des Stromzählers durchgeführt wurde. Nun meine beiden Fragen:
A. Darf der Stromanbeiter das überhaupt ?? Ich kann doch nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die den Zähler nicht ablesen ...
B. Muss das Sozialamt die Kosten nicht übernehmen, weil wir zum Zeitpunkt, als die Rechnung einging von der Sozialhilfe lebten ??

Ich hoffe, dass mir geholfen werden kann. Die Stromnachzahlung hat ein ganzes Monatsgehalt verschlungen ...

Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Don-Jon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo ,

habe genau das gleiche Problem... nur das ich noch von der sozialhilfe lebe... wenn mir das sozialamt die nachzahlung nicht zahlt , wird mir der strom und das gas abgestellt, dann sitze ich im dunkeln und nun kommt der winter.. ohne gas bin ich dann minus graden ausgesetzt.... ich möchte nähstes jahr eine ausbildung anfangen , ich weiss nicht wie ich das bei solchen lebensbedingungen machen soll ...

wie sieht das aus .. muss das sozialamt in einem solchen fall bezahlen ? weiss sonst nicht mehr weiter

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

@Don-Jon
Du solltest Dich mit Deinem Problem evtl. an die nächstgelegene caritative Einrichtung wenden. Oft ist es so, daß dort ein Mitarbeiter einen guten Draht zum energieversorger hat. Falls Dein Fall derart gelagert ist, dass Dich kein unmittelbares Eigenverschulden an Deiner Lage trifft, besteht die Möglichkeit, dass Dir seitens so einer Einrichtung unter die Arme gegriffen wird. Im absoluten Zweifelsfall gibt es wahrscheinlich noch Härtefallregelungen. Ich habe ein ähnlich gelagertes Problem, welches durch die Fehlfunktion einer elektrischen Fußbodenheizung ausgelöst wurde. Den normalen Energiebezug habe ich immer pünktlich und vollständig bezahlt, jedoch war auch in unserem Fall eine Nachzahlung für den (seperat gemessenen) Stromverbrauch der Fußbodenheizung Auslöser der Probleme. Irgendwie befinde ich mich da im Niemansland, denn auch wenn ich weiterhin erhöhte Abschlagszahlungen auf den gewöhnlichen Energieverbrauch leiste, so schwebt immer noch das Damoklesschwert der Energieversorgerinkassoabteilung über mir. Diese kann jederzeit einen netten Herrn mit Werkzeug vorbeischicken, welcher die Hauptsicherungen ziehen will. Natürlich würde ich ihm den Zutritt verweigern, mir sein Anliegen schriftlich geben lassen und sofort die Rechtspflegestelle des für uns zuständigen AG aufsuchen und dort um Hilfe bitten. Mir schweben da die Schlagworte "unzumutbare Härte" und "einstweilige Verfügung" im Hinterstübchen umher. Okay, bei uns ist der Lieferant elektrischer Energie nicht gleichzeitig der Lieferant von Gas und Wasser.
Trotzdem ist´s eine haarige Sache, und eigentlich ist es ja rechtens, wenn ein Lieferant seine Leistungen einstellt, wenn die gelieferte Leistung/Ware nicht bezahlt wird.

MfG,
Andreas



-----------------
"Jede Information ist nur so gefährlich wie die Intension des sie Erfahrenden oder des Informanten"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Don-Jon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

caritative einrichtung ? was genau soll das sein ? ..

das es rechtens ist das die strom und gaslieferung abgeschaltet wird , wenn man nicht zahlt ist klar .. aber das man in einem sozialstaat so im stich gelassen wird .. obwohl man nicht mal ein direktes verschulden trägt ist echt traurig ... vorallem da ich gerade dabei bin alles zu tun um von der sozialhilfe wegzukommen ... wie soll ich das schaffen wenn mit nicht mal die menschlichen grundbedürfnisse gegeben sind ? manche leute nutzen das sozialamt so aus obwohl sie es garnicht nötig hätten ..und andere bekommen nicht mal die hilfe die wirklich von nöten ist... einfach nur noch traurig

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Caritative Einrichtung : Eine kirchliche Anlaufstelle beispielsweise, so etwa die Caritas. In Härtefällen werden von dieser Stelle schonmal Gelder zur Abwendung derartiger Zwangslagen lockergemacht.
Mit dem Sozialamt könnte man verhandeln, ob es sich denn nicht wirklich realisieren läßt, eine Einmalzahlung in Darlehensform zu erhalten.
BSHG Unterabschnitt 12 §72

MfG,
Andreas

-----------------
"Jede Information ist nur so gefährlich wie die Intension des sie Erfahrenden oder des Informanten"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kleineraupe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

@Don-Jon
Ich kann ja verstehen, dass Du nicht frieren möchtest... Aber Du scheinst noch nicht so alt zu sein und körperlich nicht großartig eingeschränkt, wenn Du eine Ausbildung beginnen möchtest... Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber woher nimmst Du den Anspruch , dass der Sozialstaat für Dich aufkommen MUß... Warum gehst Du nicht vor der Ausbildung noch arbeiten?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Hier im Kreis Kleve wird seitens der zuständigen RWE ein sehr harter Kurs gefahren. Dort läßt sich niemand zu einem Ratenzahlungsangebot bewegen, auch wenn Du nachweisen kannst, daß der immens erhöhte Stromverbrauch nicht durch Dich sondern durch einen Anlagendefekt hervorgerufen wurde.
Du bist halt Vertragspartner und fertig.
Das hier vor Ort zuständige Sozialamt versucht Dir in keiner Weise zu helfen, sondern droht lieber damit, Dir Deine Kinder wegnehmen zu lassen, da Du ja nicht das "überschüssige" Geld in die Stromschulden pumpst, sondern auch noch andere Schulden abträgst.
wärest Du ein Nicht-Europäer und hättest den Antrag auf Gewährung sozialer Hilfsleistungen gestellt, stünden Deine Erfolgsaussichten um einiges besser...wie die Praxis zu belegen scheint.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen