Strompreise

19. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 29x hilfreich)
Strompreise

Hallo,
mein Stromanbieter will ab 1.3.2023 über 44 c pro kwH haben.

Ich habe mehrfach mit dem Anbieter telefoniert, wobei mir vor2 Tagen gesagt wurde, dass ich, wenn ich kündige, in den GRUNDTARIF komme - mit ca. 30 c pro kwh.
Allerdings ein Tarif, aus dem der Anbieter jederzeit mit 14 tägier Frist wieder aussteigen kann;
ich kann das auch.
Das heisst, das ganze muss ständig beobachtet werden.

Nur 1 Tag später sagte man mir bei einem weiteren Telefonat mit dem gleichen Anbieter, dass ich, wenn ich kündige, für 3 Monate in den ERSATZTARIF eingestuft werde, obwohl man mir den Grundtarif zugesagt hatte.
Das wären nun einmal die Bedingungen.

Ich habe den EIndruck, immer wieder voneinander abweichende Infos zu erhalten.

Nun weiss ich nicht, was ich am besten mache.
Kündigen muss/werde ich auf jeden Fall zum 28.02. - aber wie finde ich einen neuen Anbieter, der verlässlich und günstig ist????

Für eine hilreiche antwort danke ich schon jetzt.

grüsse

malia



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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119515 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von malia):
wobei mir vor2 Tagen gesagt wurde, dass ich, wenn ich kündige, in den GRUNDTARIF komme - mit ca. 30 c pro kwh.

Der Anbieter ist auch der Grundversorger?



Zitat (von malia):
aber wie finde ich einen neuen Anbieter, der verlässlich und günstig ist????

Ganz einfach: durch suchen



Zitat (von malia):
Nur 1 Tag später sagte man mir bei einem weiteren Telefonat mit dem gleichen Anbieter, dass ich, wenn ich kündige, für 3 Monate in den ERSATZTARIF eingestuft werde

Das kann durchaus passieren.

Dann teilt man dem Grundversorger einfach gerichtsfest mit, dass man zu ihm zum TT.MM.JJJJ in den Tarif XYZ der Grundversorgung wechseln wird.



Zitat (von malia):
obwohl man mir den Grundtarif zugesagt hatte.

Das wird man nicht beweisen können ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von malia):
obwohl man mir den Grundtarif zugesagt hatte.


Da Du einen Rechtsanspruch auf den Grundversorgungstarif hast, musst Du da nichts beweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo und danke für die bisherigen Antworten.

Ich habe also heute mit meinem Sonderkündigungsrecht, weches bis zum 28.02.2023 gilt,
den bestehenden Vertrag gekündigt, da ich de angebotenen 44,76 c pro kwH nocht bezahlen möchte.

Ich habe per mail gekündigt und um Bestätigung der Kündigung gebeten. Ich habe allerdings nur ein automatisiertes Scheiben erhalten, dass alles wegen des hohen Andrangs länger dauere.....

Ich hatte heute noch einmal mit dem bisherigen anbieter gesprochen, bei dem ich nun in den grundtarif wechseln möchte (ca. 30C). Man sagte ir dort, dass ich wahrscheinlich zuerst in den Ersatzkundentarif kommen würde
- vielleicht einige Tage - vielleicht 3Monate) (ca. 41C pro kwH).

@hh
Sie schrieben mir, dass ich einen Rechtsanspruch auf den Grundversorgertarif habe.

Was mache ich nun am besten:
Also: die Kündigung ist raus; Bestätigung noch nicht da.

Noch einmal eine mail schreiben, auf meineKündigung beziehen und nochden Grundversorgertqarif einfordern?????? Auf den Rechtsanspruch hinweisen????

Ich würde mich über eine antwort sehr freuen.

LG
malia




0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119515 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von malia):
Ich hatte heute noch einmal mit dem bisherigen anbieter gesprochen, bei dem ich nun in den grundtarif wechseln möchte

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von malia):
Noch einmal eine mail schreiben, auf meineKündigung beziehen und nochden Grundversorgertqarif einfordern?????? Auf den Rechtsanspruch hinweisen????

Zitat (von Harry van Sell):
Dann teilt man dem Grundversorger einfach gerichtsfest mit, dass man zu ihm zum TT.MM.JJJJ in den Tarif XYZ der Grundversorgung wechseln wird.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 29x hilfreich)

@Harry

was bedeutet denn hier "gerichtsfest"??

Einfach schreiben:


"Zum 1.3.23 wechsle ich zu YX in den G rundtarif und bitte um Bestätigung???????"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119515 Beiträge, 39734x hilfreich)

Gerichtsfest:
– keine Bitten oder Wünsche, sondern klare Ansagen / Forderungen die auch rechtlich haltbar sind
– mit Zustellnachweis


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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich hatte heute noch einmal mit dem bisherigen anbieter gesprochen, bei dem ich nun in den grundtarif wechseln möchte (ca. 30C).
Welcher Versorger bietet denn aktuell eine Grundversorgung zu 30 Cent?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119515 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Welcher Versorger bietet denn aktuell eine Grundversorgung zu 30 Cent?

Bei eon zumindest nicht, da sind es nur 25,187 ct/kWh
HochsauerlandEnergie GmbH möchte 30,83 ct/kWh


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 29x hilfreich)

Guten Morgen,

danke für die Antworten.

Ja, der Anbieter ist auch der Grundversorger.

Zitat:
"HochsauerlandEnergie GmbH möchte 30,83 ct/kWh

Ist das wirklich wahr?



0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo, noch einmal,

ich weiss jetzt mehr:

Dier Hochsauerland Energie bietet ihren Grundpreis nur ür die Orte Bestwig, Meschede und Olsberg an.

@Harry von Sell
30,83 ct stimmen nicht.

Es gilt der gleiche Preis, zu dem die HSE ihren Strom ianbietet 46,2 ct.

Ich habe mir erklären lassen, dass die Strom-Anbieter ihre Grundpreise beantragen müssen- und somit
hier auch nur die genannten 3Orte gemeint sind.

Wieder etwas gelernt. Irgendwie ist der Strom-Markt kompliziert.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119515 Beiträge, 39734x hilfreich)

Richtig, Grundversorger versorgen immer nur bestimmte Gebiete.



Zitat (von malia):
30,83 ct stimmen nicht.

Doch, ist der aktuelle Preis zu dem ich beziehe, findet sich auch auf der Website.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Zitat:
"HochsauerlandEnergie GmbH möchte 30,83 ct/kWh

Ist das wirklich wahr?
Jein. Das ist der Tarif für Wärmestrom (in der Regel ist das Nachtstrom), und zwar Netto, Steuern kommen also auch noch oben drauf (macht dann 36,69 ct/kWh).
Normaler Strom kostet 38,82 ct/kWh, mit Steuern 46,20 ct/kWh.
Dazu kommt dann jeweils der Zähler, knapp 150 Euro p.a. (bzw. 180 Euro p.a. bei Wärmestrom).

Alle Angaben laut Preisblatt vom 1.1.2023 für Bestwig (sollte in den Nachbargemeinden aber ähnlich sein).

Die Grundversorgung war in der Vergangenheit aber immer das teuerste, den Tarif nimmt eigentlich nur der der nichts anderes bekommt (etwa kurzzeitig oder negative Schufa).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 29x hilfreich)

@Stefan Reckoner,

Zitat:
"Die Grundversorgung war in der Vergangenheit aber immer das teuerste, den Tarif nimmt eigentlich nur der der nichts anderes bekommt (etwa kurzzeitig oder negative Schufa)"

Das war in der VERGANGENHEIT RICHTIG:

Hat sich aber vollkommen ins Gegenteil gedreht.
Derzeit ist der Grundtarif der GÜNSTIGSTE:

NUR: DAS MUSS MAN ERST EINMAL WISSEN:

GRÜSSE
Malia
.

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