Strompreiserhöhung ohne Ankündigung

22. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
AlexLaq
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Strompreiserhöhung ohne Ankündigung

Hallo,

Wir haben heute von unserem Stromanbieter eine Ankündigung über eine Abschlagsanpassung des Strompreises erhalten. Bisher 22,98ct , jetzt 44ct, zum 1.3.23
Doch wusste ich bis heute nichts davon, das sich der Preis überhaupt erhöhen wird. Weder per Brief noch per Mail wurden wir (sicher) nicht informiert. Außerdem gibt es ein Onlineportal wo jeder Brief der Vergangenheit und auch der Brief zur Abschlagsanpassung hinterlegt ist, nur eben keiner welcher über eine Preisänderung informiert. Die Hotline sagte heute, es wurde am 10.1.23 ein Brief und eine Mail verschickt… Bin mir als akribischer Ordnunghalter aber zu 99,99% sicher dass hier nichts angekommen ist.
Hab jetzt mal per Mail gegen die Abschlagsanpassung sowie der vermeintlichen Preissteigerung Widerspruch eingelegt.

- Muss der Versorger nachweisen dass er die Information verschickt hat?
- ist ne Erhöhung über 70% rechtens?
- wie sieht es mit meinem Sonderkündigungsrecht aus, über welches ich ja hätte eigentlich informiert werden müssen?

VG Alex


-- Editiert von User am 22. Februar 2023 15:18

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von AlexLaq):
Muss der Versorger nachweisen dass er die Information verschickt hat?
Er hat dir per Hotline-Aussage mitgeteilt, dass über die Preisanpassung am 10.1. 23 informiert wurde.
Das passt zu den üblichen 6 Wochen vorher. Das wird sämtliche Kunden betreffen.
Ob du akribisch alles sammelst, wird beim Streit um den Nachweis nicht viel helfen.
Zitat (von AlexLaq):
ist ne Erhöhung über 70% rechtens?
Wenn in deinem Vertrag keine Grenze angegeben ist, dann ja.
Zitat (von AlexLaq):
wie sieht es mit meinem Sonderkündigungsrecht aus,
Dazu wird sich vermutlich auch etwas in deinem Vertrag mit diesem Stromanbieter finden (AGB).

Zitat (von AlexLaq):
Doch wusste ich bis heute nichts davon, das sich der Preis überhaupt erhöhen wird.
Das ist angesichts der allgemeinen schweren Bewegungen auf dem Strompreismarkt irgendwie nicht glaubhaft.
Was soll dein Widerspruch bewirken?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von AlexLaq):
Die Hotline sagte heute, es wurde am 10.1.23 ein Brief und eine Mail verschickt…

Dann mögen sie die Zustellung der beiden Teile mal gerichtsfest beweisen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen