Stromschätzung neue Rechnung verweigert nach nachträglicher Ablesung / keine Reaktion

7. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
,jiohj
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromschätzung neue Rechnung verweigert nach nachträglicher Ablesung / keine Reaktion

Angenommen A bezieht seinen Strom von Firma B, die nicht der Hauptanbieter am Ort ist, da die Mehrheit zu faul zum Wechseln ist.

A ist 4 Monate vereist währenddessen Firma B den Zählerstand zwecks Jahresrechnung wissen will. Es wird dann geschätzt.

Vom Konto von A werden über 1000 € abgebucht, was sich nach dem Urlaub durch Ablesung von A als 800 € zu viel herausstellt.

A teilt der Firma B den Zählerstand mit und bittet um eine neue Rechnung für 14 statt 12 Monate, da der Zählerstand erst nach 14 Monaten abgelesen werden soll.

A mahnt die Firma B per E-Mail an das zu viel geazahlte zurück zu zahlen.

Firma B reagiert nicht. Bei Recherchen im Internet stellt sich heraus das dies gängige Praxis ist.

A will nicht Rückbuchen da Firma B dann kosten dafür berechnet, womöglich den Vertrag kündigt

FRAGE: Was ist zu tun? Was passiert bei der nächsten Rechnung? Wird dann das zu viel gezahlte endlich gutgeschrieben? Und wenn die Firma vorher Pleite geht ist das Geld dann weg.

Aus den AGB der Firma B:

Für Rückbuchungen der Bankeinzüge oder Kreditkartenabbuchungen berechnet Firma B Ihnen eine Gebühr in Höhe von 13,50 Euro zzgl. Fremdkosten als Mindestschaden.
7.7. Firma B kann den Vertrag mit Wirkung zum Monatsende kündigen, wenn trotz Mahnung fällige Forderungen von Firma B nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden. Dies gilt auch, wenn Firma B vertragsgemäß Zahlungen per Bankeinzug erhoben hat und diesem Einzug von Ihnen widersprochen wird oder der Einzug von Ihrer Bank mangels Deckung zurückgegeben wird. Sollte von dieser Regelung Gebrauch gemacht werden müssen, wären Firma B durch die Nichtzahlung erhebliche Kosten entstanden. Firna B wird für diesen Fall einen Betrag von 60,00 Euro als Mindestschaden berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere eines höheren Schadensersatzes, behält sich Firma B vor. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bei Firma B vorbehalten.

FRAGE: Wie wird ein geringerer oder gar kein Schaden nachgewiesen?

Was ist mit den Kosten die A entstehen da Firma B nicht auf E-Mails reagiert?

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3 Antworten
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#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

quote:
A teilt der Firma B den Zählerstand mit und bittet um eine neue Rechnung für 14 statt 12 Monate, da der Zählerstand erst nach 14 Monaten abgelesen werden soll.


Wer will denn, dass erst nach 14 Monaten abgelesen wird? A? Dass könnte er dem Stromlieferanten nicht vorschreiben. So weit ich informiert bin ist der längste Abrechnungszeitraum (bei Versorgungsunternehmen) 12 Monate.

Die Stromschätzung íst üblich, wenn nicht abgelesen werden kann, und richtet sich nach dem Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum.

Aber was kannst du tun? Ich habe auch bei meinem Stromversorger festgestellt, dass die nicht auf E-Mails reagieren. Ruft man dagegegen an, wird einem immer freundlich geholfen. Ich würde es also zunächst einmal mit einem Telefonat probieren.

Für die Zukunft würde ich dir empfehlen, generell deine Zählerstände regelmäßig abzulesen. Ich weiß z.B., dass mein Gas-Versorger grundsätzlich im September eine Rechnung schickt. Also lese ich selber ab und teile den Zählerstand dann per Mail mit. Genauso bei Strom. Da zum 31.12. bei mir das Abrechnungsjahr für Betriebskosten endet, lese ich immer die Zählerstände ab und bitte z.B. um eine Zwischenrechnung, damit ich die Kosten exakt zuordnen kann. Ich finde, man sollte das schon ein wenig im Auge behalten. (Vermerk im Kalender hilft ungemein :grins: )

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
,jiohj
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

A teilt der Firma B den Zählerstand mit und bittet um eine neue Rechnung für 14 statt 12 Monate, da der Zählerstand erst nach 14 Monaten abgelesen werden soll.

Das letze Wort sollte natürlich WURDE heissen!

Ich war 4 Monate in den USA

Telefon: Da gibt es nur eine Sondernummer wo keiner ran geht!

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Wenn das so ist, dann würde ich jetzt folgender Maßen verfahren:

Du hast ja die Kostenaufschlüsselung durch die Rechnung erhalten.

Erstelle eine 'Gegenrechnung' mit dem tatsächlichen Zählerstand und übersende diese dem Stromlieferanten per Einschreiben.
Der Lastschrift widersprichst du bei deiner Bank und überweist gleichzeitig den von dir ermittelten Betrag (was du auf deiner Gegenrechnung auch erwähnst - Rückbuchung sowie Überweisung des neuen 'richtigen' Betrages, da sie deiner Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen sind).

Ob diese hohen Kosten überhaupt so rechtens sind, wage ich zu bezweifeln. Vielleicht wollen sie den Verbraucher aber nur dahingehend 'abschrecken', dass das Konto immer schön gedeckt sein soll.

Im übrigen sind die Versorgungsunternehmen (Gas, Strom, Wasser) gar nicht berechtigt Guthaben einzubehalten. Gesetzlich sind sie dazu verpflichten Guthaben an den Kunden wieder zurückzuzahlen. Wo das genau steht, kann ich dir aber leider nicht sagen. Mein Gasversorger bucht auch jedes Mal das Guthaben zurück, obschon ich bei kleineren Beträgen eigentlich immer dafür bin, dass diese 'stehen' bleiben, damit man später nicht auf eine hohe Nachzahlung kommt. Ich habe oft ein Guthaben, da das mit dem Ablesezeitraum für Gas zusammenhängt.

Bei diesem Stromlieferanten würde ich die Einzugsermächtigung zurückziehen und monatlich selber die Abschlagszahlungen tätigen. Per Internet und Super-Programmen der Banken, die dich daran erinnern, dass du noch Überweisungen zu tätigen hast, alles kein Problem.

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"Scientia potentia est."

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