Hallo zusammen, ich wusste leider nicht, in welchem Bereich ich mit folgendem Anliegen richtig bin:
Ich wohnte vom 01.07.2012 bis zum 31.03.2013 in meiner ersten eigenen Wohnung. Damals habe ich als absoluter Frischling es irgendwie verpasst, Strom anzumelden und habe unter damaligem Stress auch nie wieder darüber nachgedacht. Nun kam vor wenigen Tagen folgender Brief:
"Sehr geehrte Frau XY,
Sie wundern sich bestimmt, warum Sie heute Post von uns erhalten.
Wir haben Sie für den Zeitraum vom 01.07.2012 bis zum 31.03.2013 bei uns angemeldet. In dieser Zeit ist Stromverbrauch angefallen, der bisher noch nicht angemeldet und abgerechnet wurde.
Mit diesem Schreiben senden wir Ihnen die Schlussrechnung zu."
Ist es in Ordnung, dass solch eine Rechnung jetzt erst kommt? Ich kann ja nun auch nicht mehr genau überprüfen, ob der Betrag so stimmen kann. Ist es möglich, dass die Forderung verwirkt oder verjährt ist?
Es wäre super lieb, wenn mir dabei jemand weiterhelfen könnte!
Stromschlussrechnung nach drei/vier Jahren
10. August 2017
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Frage vom 10. August 2017 | 21:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Stromschlussrechnung nach drei/vier Jahren
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#2
Antwort vom 10. August 2017 | 22:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119509 Beiträge, 39734x hilfreich)
ZitatIst es in Ordnung, dass solch eine Rechnung jetzt erst kommt? :
Besser als ein Brief von Staatsanwalt würde ich mal sagen ...
Erst mal muss der Anbieter ja von der Entnahme erfahren, dann Deine Anschrift ermittlen ... kann dauern. Kommt also auf den genaue Zeitablauf an.
Kommt der Verbrauch denn in etwa hin?
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#3
Antwort vom 10. August 2017 | 23:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Insgesamt sollen 309 kWh verbraucht worden sein. Ich habe allerdings auch nur drei, vier Monate effektiv dort gewohnt. Die restliche Zeit über stand die Wohnung leer.
#4
Antwort vom 11. August 2017 | 07:53
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatInsgesamt sollen 309 kWh verbraucht worden sein. Ich habe allerdings auch nur drei, vier Monate effektiv dort gewohnt. Die restliche Zeit über stand die Wohnung leer. :
Das passt doch.
Single-Haushalt ca. 1500 bis 2000 kWh im Jahr.
300 kWh in 3 Monaten mal 4 (um den Jahresdurchschnitt zu errechnen) = 1200 kWh.
Find ich etwas wenig, aber durchaus plausibel.
Und ja, die Forderung ist natürlich noch gültig und rechtens und sollte (schnellstens) beglichen werden.
Der Versorger hat ja nun Ihre Daten ermitteln können...
#5
Antwort vom 11. August 2017 | 09:44
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1949x hilfreich)
ZitatIst es in Ordnung, dass solch eine Rechnung jetzt erst kommt? Ich kann ja nun auch nicht mehr genau überprüfen, ob der Betrag so stimmen kann. Ist es möglich, dass die Forderung verwirkt oder verjährt ist? :
Du solltest ganz dringend mal an deinem Rechtsverständnis arbeiten.
Du hast Strom verbraucht ohne jemals deiner gesetzlichen Anmeldepflicht nachgekomen zu sein > StromGVV § 2 (2).
Wegen deines Versäumnisses musste der Versorger erst ermitteln, an wen er nun seine Rechnung zu stellen hat.
Von deiner Seite stellt das einen Betrugsversuch dar > eine Straftat.
Hier ist natürlich nichts verjährt oder verwirkt - vielmehr könnte noch eine Strafanzeige folgen.
#6
Antwort vom 11. August 2017 | 10:31
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatInsgesamt sollen 309 kWh verbraucht worden sein. Ich habe allerdings auch nur drei, vier Monate effektiv dort gewohnt. Die restliche Zeit über stand die Wohnung leer. :
Auch für die restliche Zeit sind Bereitstellungsgebühren angefallen, daher wird der gesamte Zeitraum gerechnet.
ZitatHier ist natürlich nichts verjährt oder verwirkt - vielmehr könnte noch eine Strafanzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) folgen. :
Die Strafanzeige erfolgt erst wenn die Rechnung nicht bezahlt wird, so kulant sind die meisten Stromversorger.
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