Moin, habe sperrandrohung bekommen. Also keine Mahnung mehr. Sind 200 euro, die ich innerhalb der Frist nicht bezahlen kann. Am Telefon wurde gesagt ratenzahlung geht nicht, da ich mich vorher hätte melden müssen. Hab gelesen, dass die gesetzlich erst bei einem Streitwert über 100 euro sperren lassen können. Wenn ich jetzt 105 Euro bezahle, können sie die sperrandrohung durchsetzen?
Stromsperre
27. März 2019
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Frage vom 27. März 2019 | 23:36
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 21x hilfreich)
Stromsperre
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#1
Antwort vom 27. März 2019 | 23:56
Von
Status: Schlichter (7421 Beiträge, 3099x hilfreich)
Da hat man nicht Unrecht. Eine Sperrandrohung fällt ja nicht vom Himmel, da ist vorher schon eine Menge an Papierkram gelaufen. Da hätte man sicherlich schon in die Diskussion einsteigen können (jetzt mal abgesehen davon, daß man keinen Anspruch auf eine Ratenzahlung hat).ZitatSind 200 euro, die ich innerhalb der Frist nicht bezahlen kann. Am Telefon wurde gesagt ratenzahlung geht nicht, da ich mich vorher hätte melden müssen :
Wie auch immer, ich denke, dass eine Teilzahlung nicht ausreicht. Die Schuld sind 200 € und nicht 95 € und die Sperrung ist korrekt "erst ab einer Höhe von 100 €" eingetreten. Das bedeutet also, solange Sie nicht den kompletten Betrag ausgleichen, wird die Sperrung aufrechterhalten bleiben.
Mit ihrer Argumentation würde sonst jeder säumige Zahler hingehen und jedesmal nur genauso viel einzahlen, dass die Rechnung unter 100 € bleibt und das Unternehmen würde permanent einem riesen Batzen Geld hinterherrennen müssen.
Nein, komplette Rechnung bezahlen und dann wieder Licht einschalten.
-- Editiert von fb367463-2 am 27.03.2019 23:58
#2
Antwort vom 28. März 2019 | 01:49
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 21x hilfreich)
Können die das auch machen, wenn der neueste Beitrag von erst 10 Tage vor der sperrandrohung angefallen ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. März 2019 | 02:10
Von
Status: Schlichter (7421 Beiträge, 3099x hilfreich)
Wenn vorher die Rechnung schon über 100 Euro hoch war, schon. Ab 100 Euro ist eine Sperre ja möglich.
-- Editiert von fb367463-2 am 28.03.2019 02:10
#4
Antwort vom 2. April 2019 | 15:08
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 663x hilfreich)
ZitatWenn vorher die Rechnung schon über 100 Euro hoch war, schon. Ab 100 Euro ist eine Sperre ja möglich. :
Ergänzend wäre noch der Punkt: 100 Euro und dies müssen mindestens 2 Abschläge sein.
(Also 2x50 Euro oder 3x35 Euro)
Ansonsten könnte man bei jemanden, der Abschläge über 100 Euro hat, beim ersten Versäumnis auch eine Sperrandrohung schicken...
#5
Antwort vom 3. April 2019 | 21:42
Von
Status: Schlichter (7421 Beiträge, 3099x hilfreich)
Zitat:ZitatWenn vorher die Rechnung schon über 100 Euro hoch war, schon. Ab 100 Euro ist eine Sperre ja möglich. :
Ergänzend wäre noch der Punkt: 100 Euro und dies müssen mindestens 2 Abschläge sein.
(Also 2x50 Euro oder 3x35 Euro)
Ansonsten könnte man bei jemanden, der Abschläge über 100 Euro hat, beim ersten Versäumnis auch eine Sperrandrohung schicken...
Oh, stimmt! Danke für die Konkretisierung.
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