Hi zusammen,
ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe seit etwa sechs Monaten meinen Stromzähler abgemeldet, da ich das Gebäude, in dem sich die Stromzähler befinden, nicht mehr bewohne und es keinen Verbrauch mehr gibt. Aber muss pro Jahr den Grundpreis bezahlen.
Deshalb habe ich den Grundversorger beauftragt, meinen Grundversorger Tarif zu kündigen, und erhielt damals sowohl vom Netzbetreiber als auch vom Grundversorger einen Brief, in dem ich aufgefordert wurde, den Zählerstand abzulesen und die Bestätigung der Kündigung.
Da ich Eigentümer des Gebäudes bin, stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn ich in zwei Jahren wieder anmelde? Muss ich dann den Grundpreis pro Jahr rückwirkend zahlen?
Außerdem mache ich mir Sorgen, dass der Netzbetreiber möglicherweise den Stromzähler ausbauen könnte. Ist das tatsächlich möglich, und was könnte ich dagegen tun?
Ich wäre dankbar für eure Erfahrungen und Ratschläge zu diesem Thema!
-- Editiert von User am 12. April 2025 12:17
Stromzähler nicht angemeldet, aber nicht verbraucht, muss man Stromkosten zahlen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatAußerdem mache ich mir Sorgen, dass der Netzbetreiber möglicherweise den Stromzähler ausbauen könnte. Ist das tatsächlich möglich, und was könnte ich dagegen tun? :
Möglich ist das bei einem Verdacht, dass "schwarz" Strom abgezweigt wird. Kommt eben darauf an, wie zugänglich das Gebäude ist
Warum hast du nicht selbst deinen Stromversorgungsvertrag gekündigt?ZitatIch habe seit etwa sechs Monaten meinen Stromzähler abgemeldet, da ich das Gebäude, in dem sich die Stromzähler befinden, nicht mehr bewohne und es keinen Verbrauch mehr gibt. :
Wenn gekündigt und bis zur Kündigung bezahlt ist---endet der Vertrag. Dann wird auch kein Grundpreis fällig.
Vielleicht berechnet man Stromzähler-Miete... für die Zeit ohne Verbrauch.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatMöglich ist das bei einem Verdacht, dass "schwarz" Strom abgezweigt wird. Kommt eben darauf an, wie zugänglich das Gebäude ist :
Das Gebäude ist Leerstand aktuell, weil ich aufgrund von Beziehungen woanders hingezogen bin.
Alle Räume und der Keller sind verschlossen. Eine Wohngebäudeversicherung gibt es auch.
ZitatWarum hast du nicht selbst deinen Stromversorgungsvertrag gekündigt? :
Wenn gekündigt und bis zur Kündigung bezahlt ist---endet der Vertrag. Dann wird auch kein Grundpreis fällig.
Vielleicht berechnet man Stromzähler-Miete... für die Zeit ohne Verbrauch.
Ich habe den Stromlieferanten, der gleichzeitig der Grundversorger ist, gefragt, ob ich kündigen kann, und er hat es einfach für mich erledigt, ohne dass ich ein Schreiben machen oder eine E-Mail senden musste. Er hat einfach so gemacht, und nach einigen Tagen habe ich die Bestätigung per Brief erhalten damals.
Ich habe die Stromzähler bereits vor einigen Jahren bezahlt, als der Netzbetreiber sie eingebaut hat. Ich sehe eigentlich kein Problem damit, weil der Grundversorger hat ja bestätigt wegen der Kündigung.
Zusätzlich spare dann den Grundpreis pro Jahr und falls ich zurückkehre verbinde ich diese Stromzähler an einen Stromvertrag an. Nur das Problem ist ob dann Rückwirkend zahlen muss für den Grundpreis oder nur anteilig die Monate.
Üblich sowas?
-- Editiert von User am 12. April 2025 13:42
Was denn?ZitatÜblich sowas? :
Wenn man eine Bestätigung über die Kündigung hat, die Zähler im Eigentum hat---ist es üblich, dass man für die Zeit ohne Vertrag nichts zahlen muss.
ZitatIst das tatsächlich möglich, :
Ja, das ist möglich.
Zitatund was könnte ich dagegen tun? :
Nichts, er kann mit seinem Eigentum machen was er will.
ZitatDa ich Eigentümer des Gebäudes bin, stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn ich in zwei Jahren wieder anmelde? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Ich würde mal vermuten, dass der Zähler spätestens dann auf ein modernes "Smartmeter" umgerüstet wurde.
ZitatMuss ich dann den Grundpreis pro Jahr rückwirkend zahlen? :
Auch dies ist aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.
Stand heute würde man keinen rückwirkenden Grundpreis zahlen müssen.
Ich verstehe noch nicht so recht, worauf Sie hinauswollen.
Zitat:Da ich Eigentümer des Gebäudes bin, stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn ich in zwei Jahren wieder anmelde?
Es passiert üblicherweise das, was Sie mit dem Netzbetreiber/Versorger vereinbaren.
Zitat:Muss ich dann den Grundpreis pro Jahr rückwirkend zahlen?
Was für einen Grundpreis? Ich denke, Sie haben gekündigt?
Zitat:Außerdem mache ich mir Sorgen, dass der Netzbetreiber möglicherweise den Stromzähler ausbauen könnte.
Sie schreiben weiter unten, dass Sie den Stromzähler bezahlt haben. Wie ist das zu verstehen? Haben Sie den Zähler gekauft?
Je nachdem, wer Eigentümer ist, entscheidet, was mit dem Zähler passiert.
Zitat:Ist das tatsächlich möglich, und was könnte ich dagegen tun?
Das hängt davon ab, wer Eigentümer des Zählers ist.
Zitat:Zusätzlich spare dann den Grundpreis pro Jahr und falls ich zurückkehre verbinde ich diese Stromzähler an einen Stromvertrag an. Nur das Problem ist ob dann Rückwirkend zahlen muss für den Grundpreis oder nur anteilig die Monate.
Nochmal die Frage, worauf Sie eigentlich hinaus wollen.
Wenn kein Vertrag besteht, muss auch nicht bezahlt werden. Und den Vertrag haben Sie doch gekündigt?
Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, muss wieder bezahlt werden.
Ein neuer Vertrag wird entweder in Absprache mit dem Netzbetreiber/Grundversorger oder durch Stromentnahme geschlossen.
Nachtrag: all diese Fragen beantwortet Ihnen übrigens der Netzbetreiber..
-- Editiert von User am 12. April 2025 20:49
Die Frage kann letzten Endes am ehesten der zuständige Netzbetreiber beantworten. Der ist in aller Regel auch Messdienstleister und schreibt fest, ob die Zählergebühr ausgesetzt wird, wenn nachweislich kein Strom bezogen wird.
doppelt
-- Editiert von User am 13. April 2025 08:21
ZitatAußerdem mache ich mir Sorgen, dass der Netzbetreiber möglicherweise den Stromzähler ausbauen könnte. Ist das tatsächlich möglich, und was könnte ich dagegen tun? :
Vermutlich könnte er das.
Aber dir kann das doch egal sein, wenn du das Haus nicht nutzt?
Wenn der Fall eintreten sollte und du möchtest wieder einziehen oder das Haus vermieten, kann jederzeit ein neuer Zähler eingebaut werden.
Es wundert mich übrigens, dass der Versorger der Kündigung zugestimmt hat, denn es ist ja nicht so, dass gar keine Kosten anfallen:
Zitat:Diese Stromkosten betragen auch ohne Mieter nicht null. Wenn der Vermieter potentiellen neuen Mieter die Wohnung zeigt, schaltet er das Licht ein, zeigt, wie die elektrischen Jalousien funktionieren, und außerdem liegt bereits in der schieren Verfügbarkeit von Strom inklusive des Stromzählers, der im Regelfall (nicht immer) dem Versorger gehört, eine Leistung.
Quelle: https://recht-energisch.de/2019/01/13/stromkosten-bei-leerstand/
-- Editiert von User am 13. April 2025 08:20
Zitat:Es wundert mich übrigens, dass der Versorger der Kündigung zugestimmt hat, denn es ist ja nicht so, dass gar keine Kosten anfallen:
Wenn das Procedere so abläuft, wie vom TE beschrieben, dürften m.E. keine Kosten anfallen.
Zitat:Diese Stromkosten betragen auch ohne Mieter nicht null. Wenn der Vermieter potentiellen neuen Mieter die Wohnung zeigt, schaltet er das Licht ein, zeigt, wie die elektrischen Jalousien funktionieren
Ein Strombezug ist bis auf Weiteres nicht vorgesehen - und unter Umständen auch gar nicht möglich.
Ich würde auch nicht empfehlen, Strom
zu beziehen, denn dann kommt sofort wieder ein Vertrag zu Stande und damit auch sämtliche Grundkosten.
Ggf. wird man glaubhaft darlegen müssen, ab wann der Bezug erfolgte, um eine rückwirkende Forderung zu vermeiden.
Zitat:außerdem liegt bereits in der schieren Verfügbarkeit von Strom inklusive des Stromzählers, der im Regelfall (nicht immer) dem Versorger gehört, eine Leistung.
Die Verfügbarkeit ist gar nicht gewünscht.
Wenn sie vom Versorger aufrechterhalten wird, ist das das Vergnügen des Versorgers.
Der Versorger könnte das Haus des TEs auch schlicht vom Netz trennen und später auf Kosten des Eigentümers wieder anschließen.
ZitatDie Verfügbarkeit ist gar nicht gewünscht. :
Dann besteht aber auch kein Anspruch auf einen Stromzähler und Stromverfügbarkeit.
Und eine Frage des/der TE war ja:
ZitatAußerdem mache ich mir Sorgen, dass der Netzbetreiber möglicherweise den Stromzähler ausbauen könnte. Ist das tatsächlich möglich, und was könnte ich dagegen tun? :
Zitat:Und eine Frage des/der TE war ja:
Genau. Und die Frage ist ja nun mehrfach beantwortet worden, dahingehend, dass wenn das Gerät dem Versorger gehört, dieser den Zähler auch ausbauen darf.
Ich bin mir nicht so ganz sicher, was der TE eigentlich bezweckt. Wenn es um das Sparen von Geld geht, hätte ich den Versorger gefragt, was die günstigste Variante in der Konstellation ist.
Die Variante „ganz die Versorgung aufkündigen", scheint mir riskant.
Wenn der Versorger die Verbindung kappt, dürfte es teuer werden, die Verbindung später wieder herzustellen.
ZitatWenn der Versorger die Verbindung kappt, dürfte es teuer werden, die Verbindung später wieder herzustellen. :
Da die "Verbindung" in aller Regel aus 3 simplen NH Sicherungen in der Verteilerstation auf der Straße besteht, dürfte es sogar die günstigste Variante sein, dass Haus dort von der Stromversorgung zu "kappen".
Geht bedeutend schneller als ein Zählerausbau, und hat den unschlagbaren Vorteil, dass man dort nicht einfach die Kabel, die sonst oben und unten im Zähler stecken, miteinander verbinden kann.

Zitat:Da die "Verbindung" in aller Regel aus 3 simplen NH Sicherungen in der Verteilerstation auf der Straße besteht, dürfte es sogar die günstigste Variante sein, dass Haus dort von der Stromversorgung zu "kappen".
Leuchtet ein, wenn es nur das ist..
Hallo nochmal,
falls ich zurückkehren würde, würde bestimmt doch die Anmeldung ausreichen, also die Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt vorlegen oder? In meiner Nähe gibt es ein Bürgerbüro, aber sehr voll.
Hmm, also der Grundpreis pro Jahr beträgt ca. 150€ und etwa 38 Cent pro kw/h im Grundverorger Strom Tarif mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist.
Das Gebäude liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Lohnt sich das? Weil könnte es rückgängig machen.
Zitatfalls ich zurückkehren würde, würde bestimmt doch die Anmeldung ausreichen, also die Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt vorlegen oder? :
Wofür soll ein Nachweis, das man wo anders gemeldet war ein Beweis sein?
ZitatLohnt sich das? :
Was konkret?
ZitatWofür soll ein Nachweis, das man wo anders gemeldet war ein Beweis sein? :
ZitatEin Strombezug ist bis auf Weiteres nicht vorgesehen - und unter Umständen auch gar nicht möglich. :
Ich würde auch nicht empfehlen, Strom
zu beziehen, denn dann kommt sofort wieder ein Vertrag zu Stande und damit auch sämtliche Grundkosten.
Ggf. wird man glaubhaft darlegen müssen, ab wann der Bezug erfolgte, um eine rückwirkende Forderung zu vermeiden.
Wegen möglicher rückwirkender Forderungen.
ZitatWas konkret? :
Ich bin seit etwa 6 Monaten weg und habe keine Briefe über die Entfernung des Stromzählers oder die Unterbrechung der Stromzufuhr per Verteiler erhalten. Falls dies passieren sollte, dann wieder anmelden oder??
Strom sollte im Allgemeinen noch funktionieren im Gebäude.,
Werde wahrscheinlich erst in 2 oder 3 Jahren wiederkommen.
Deswegen die Frage ob die Kündigung lohnt?
Da der Strom abgestellt ist funktioniert auch keine Heizung, oder? Da würde ich mir eher Sorgen machen, welche Schäden durch die fehlende Beheizung des Hauses entstehen können. Dagegen sind die Stromkosten Kleingeld.
ZitatEine Wohngebäudeversicherung gibt es auch. :
Und der wurde mitgeteilt, dass das Haus leer steht und nicht mehr beheizt wird?
ZitatDeswegen die Frage ob die Kündigung lohnt? :
Da sonst wohl auch Abschläge anfallen würden würde ich das bejahen, gleiches beim Wasser übrigens.
Ablesungen / Zählerstände kannst Du ja nicht mehr durchgeben, also wird wohl geschätzt.
Du solltest Dir da aber über etwas anderes Gedanken machen.
ZitatWerde wahrscheinlich erst in 2 oder 3 Jahren wiederkommen. :
Du möchtest wirklich Dein Haus für 2-3 Jahre ungeheizt und unbeaufsichtigt lassen?
Hoffentlich findest du bei Rückkehr nur ein Renovierungs- und kein Sanierungsobjekt vor....
ZitatEine Wohngebäudeversicherung gibt es auch. :
Die könnte ebenfalls ein Problem damit haben, wenn Du 2-3 Jahre das Haus vernachlässigst.
Ob das Bürgerbüro voll ist, ist doch für einen neuen Stromvertrag wurscht.Zitatfalls ich zurückkehren würde, :
Du müsstest dich beim Stromversorger/Grundversorger, (zB Stadtwerke) neu anmelden---> einen neuen Stromliefervertrag schließen.
Wahrscheinlich mit gleichem Namen, gleicher Adresse, also neuer Vertrag ab Datum x.
Also hast du doch vor ca 6 Monaten gekündigt und die Kündigungsbestätigung erhalten.ZitatEr hat einfach so gemacht, und nach einigen Tagen habe ich die Bestätigung per Brief erhalten damals. :
Was soll sich jetzt lohnen?

Kannst du den Grundversorger jetzt mal anrufen und nach dem aktuellen Stand fragen?
Damit du sicher bist, dass nicht irgendwelche Kosten trotz Kündigung auflaufen?
Die alte Kündigung vom Datum y und die alte Kundennummer hat der Grundversorger noch. Und du hoffentlich auch.
@spatenklopper
bitte alles LESEN.
Zitat@spatenklopper :
bitte alles LESEN.
Werte Anami....
Ein Stromzähler (der zur Abrechnung mit dem Versorger) ist das Eigentum des Messstellenbetreibers, genauso wie der Hauptwasserzähler Eigentum des Versorgers ist.
Eine Kündigung des Versorgungsvertrages ändert daran nichts.
Solange die Möglichkeit besteht, dass über diese Zähler Energie / Wasser bezogen werden kann, sind Zählerstände durchzugeben oder Ablesungen zu ermöglichen.
Jetzt bitte scharf nachdenken, was der Versorger macht, wenn keine Zählerstände (und sei es dann eben 0) übermittelt werden und darüber nachdenken, wie der TE das bewerkstelligen möchte, wenn er die nächsten 2-3 Jahre, oder überhaupt nicht mehr vor Ort sein wird.
Wenn man eine Liegenschaft "stilllegen" will, dann richtig.
Die Vorhaltung von Energie und Wasser in einem Haus welches auf nicht absehbare Zeit ungenutzt bleibt, ist nicht nur sinnlos, sondern birgt, neben den möglichen bereits genannten Risiken durch die nicht Beheizung auch einige latente Gefahren, wie Wasserschäden durch Frost, oder Brandrisiken durch die Elektrik.
Will man sich den Luxus gönnen Elektrizität und Wasser weiterhin vorzuhalten, sollte man sich ebenfalls den Luxus gönnen, jemanden damit zu beauftragen dort nach dem Rechten zu sehen, alles andere ist schlicht Fahrlässig.
Also, was hat denn nach dem Lesen dieses mal beim DENKEN bei Dir nicht funktioniert?
Du referierst hier über grundsätzliche und allgemeine Voraussetzungen.
Das hilft dem TE wahrscheinlich nicht.
ZitatDu referierst hier über grundsätzliche und allgemeine Voraussetzungen. :
Das hilft dem TE wahrscheinlich nicht.
Dann entschuldige bitte.
Mir war nicht bewusst, dass es hilfreicher ist, den TE in irriger Annahme über die grundsätzlichen und allgemeinen Voraussetzungen zu belassen.
Zumindest gut, dass es nicht Dir obliegt, diese Annahme für den TE zu treffen.
ZitatJetzt bitte scharf nachdenken :
Greift da nicht § 275 BGB?

Zitatneben den möglichen bereits genannten Risiken durch die nicht Beheizung auch einige latente Gefahren, wie Wasserschäden durch Frost, oder Brandrisiken durch die Elektrik. :
Korrekt.
Wenn man das Haus stilllegt, dann komplett.
Also Strom weg, sämtliches Wasser (Trinkwasser, Heizwasser) raus, etc.
Zitat:Wenn man das Haus stilllegt, dann komplett.
Also Strom weg, sämtliches Wasser (Trinkwasser, Heizwasser) raus, etc.
So ist’s recht - und das stimmt man dann sauber mit den Versorgern ab.
Ich frage mich weiterhin, warum man nicht Kontakt zum Versorger aufnimmt, wenn man nicht weiß, was Sache ist…
ja, 1x noch.ZitatDann entschuldige bitte. :
Der TE ist seit 6 Monaten schon nicht mehr dort und hatte damals wohl einfach NICHT das gemacht, was dein Referat jetzt hergibt oder was du jetzt *forderst* und was andere evtl. machen.
Um was für ein Haus es sich handelt, ist völlig unbekannt, aber immerhin hat/hatte es Stromzähler.
Der Grund für seine Anfrage war lediglich, ob er den Strom-Grundpreis p.a. für die Zeit der Abwesenheit und Kündigung rückwirkend nach Wiederanmeldung bezahlen müsste.
Ich hatte in #20 gefragt:
Kannst du den Grundversorger jetzt mal anrufen und nach dem aktuellen Stand fragen?
Damit du sicher bist, dass nicht irgendwelche Kosten trotz Kündigung auflaufen?usw.
Ansonsten: Der TE kann sich alle Beiträge im Thread durchlesen, das für ihn passende/wichtige/noch machbare herausfinden und dann...nochmal hier nachfragen... oder sich entscheiden...oderoderoder
Wenn der TE hier vor ca 6 Monaten gefragt hätte, hätte-hätte man...Zitatund das stimmt man dann sauber mit den Versorgern ab. :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten