Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
2011 bin ich in eine andere Stadt gezogen. Meinen Stromanbieter habe ich übernommen (Internetanbieter). Im ersten Jahr hatte ich dann seltsamerweise in der neuen Wohnung einen sehr geringen Stromverbrauch (ca. 150 kWh). Der Verbrauch wird von mir abgelesen und online an den Stromanbieter über die Website übermittelt. Nunja nichts groß gedacht und über eine Rückzahlung gefreut. Ein Jahr später bin ich dann wieder zum Ablesen in den Keller und der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr war 0! Es handelt sich um einen dieser alten Stromzähler. Dieses "Rad" dreht sich im Zähler aber die Zahlen ändern sich nicht. Der Zähler scheint also irgendwann im ersten Jahr kaputt gegangen zu sein. Der Online-Stromanbieter hat meine Abschläge auf einen Mini-Betrag reduziert und somit zahle ich seit 2012 nur eine Grundgebühr, weil mein Verbrauch immer 0 ist. Das "Lustige" an der Sache ist, dass in den letzten 5 Jahren schon zwei mal ein Techniker des lokalen Stromversorgers (Stadtwerke) hier war um alle Stromzähler zu prüfen, der Defekt scheint aber nicht aufgefallen zu sein.
Nun jetzt meine Frage: Was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Muss ich für alle Jahre nachzahlen, wenn irgendwann jemand den defekten Zähler austauscht oder gibt es da eine Verjährungsfrist? Bin ich für die korrekte Funktionsweise des Zählers verantwortlich? Der lokale Betreiber kann sich ja für die Stromkosten eigentlich gar nicht interessieren, da ich ja einen Internetanbieter dafür habe. Wird der lokale Betreiber meinen Online-Anbieter über den defekten Zähler informieren?
Toll wäre es natürlich, wenn der Zähler irgendwann getauscht wird, und ich dem Online-Anbieter den neuen Zähler mitteile und ab dann normal meinen Verbrauch bezahle?
Besten Danke im Voraus.
Stromzähler seit Jahren defekt
22. Mai 2017
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Frage vom 22. Mai 2017 | 15:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromzähler seit Jahren defekt
#1
Antwort vom 22. Mai 2017 | 18:20
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 717x hilfreich)
Zitat :Muss ich für alle Jahre nachzahlen, wenn irgendwann jemand den defekten Zähler austauscht oder gibt es da eine Verjährungsfrist?
3 Jahre, §18 StromGVV.
Zitat :Wird der lokale Betreiber meinen Online-Anbieter über den defekten Zähler informieren?
Vielleicht, vielleicht auch nicht.
Zitat :Bin ich für die korrekte Funktionsweise des Zählers verantwortlich?
http://www.frag-einen-anwalt.de/Stromversorger-liest-Zaehlerstand-falsch-ab-und-berechnet-zu-wenig-Strom--f214122.html
Zitat :Toll wäre es natürlich, wenn der Zähler irgendwann getauscht wird, und ich dem Online-Anbieter den neuen Zähler mitteile und ab dann normal meinen Verbrauch bezahle?
Darauf verlassen, dass es nicht rauskommt, würde ich mich nicht.
#2
Antwort vom 22. Mai 2017 | 21:43
Von
Status: Wissender (14961 Beiträge, 4574x hilfreich)
Hallo,
Da würde ich mal drauf wetten, schließlich hat der lokale Versorger ja Strom geliefert und nichts dafür bekommen.Zitat:Wird der lokale Betreiber meinen Online-Anbieter über den defekten Zähler informieren?
Viellei
Dazu muss man wissen, dass der Strom immer von dem lokalen Versorger kommt (auch wenn man einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen hat).
Stefan
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#3
Antwort vom 23. Mai 2017 | 15:19
Von
Status: Unbeschreiblich (130738 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :Da würde ich mal drauf wetten, schließlich hat der lokale Versorger ja Strom geliefert und nichts dafür bekommen.
Tja, der Lieferant weis halt nur nicht wohin er den Strom geliefert hat ... das dürftre eine nicht gerade kleine Hürde sein.
#4
Antwort vom 23. Mai 2017 | 21:17
Von
Status: Wissender (14961 Beiträge, 4574x hilfreich)
Hallo,
Der lokale Versorger weiß doch genau wohin er geliefert hat, nur die Menge ist unbekannt (aber dafür gibt es ja Schätzungen).Zitat:Tja, der Lieferant weis halt nur nicht wohin er den Strom geliefert hat ... das dürftre eine nicht gerade kleine Hürde sein.
Und da der Zähler wissentlich seit 2012 defekt ist sehe ich auch nicht so große Chancen auf Kulanz oder "Pech gehabt, ist ja deren Zähler".
U.U. kann man aus der stillschweigenden Abnahme des Gratisstrom sogar schon einen Straftatbestand konstruieren (Betrug oder Diebstahl vielleicht).
Stefan
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