Sturmschaden durch Feuerwehr teilweise beseitigt

3. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Andrea K
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Sturmschaden durch Feuerwehr teilweise beseitigt

Hallo!

Ich bin mir nicht sicher, in welches Themenfeld meine Frage gehört, weshalb ich sie hier platziere.

Am Wochenende fiel ein Baum auf Grund des Sturms von unserem Grundstück auf die Straße. Da wir nicht da waren, haben wir das nicht bemerkt. Als wir das Unglück gestern gesehen haben, war die Feuerwehr schon da gewesen und hatte den Baum soweit zurückgeschnitten, dass Straße und Bürgersteig wieder frei waren.
Droht uns nun eine Rechnung der Feuerwehr für ihre Arbeit oder gehört das zu ihren "normalen" Aufgaben?
(Glücklicherweise ist nichts und niemand außerhalb unseres Grundstücks beschädigt worden.)

Danke für die Hilfe!

Andrea K

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Es ist fraglich ob Sie Zustandsstörer im Sinne von § 1004 BGB sind, das Eigentum als solches reicht nicht unbedingt aus, man muß hier genau hinschauen. Was war das für eine Straße etc. Gibt es hier entsprechende Regelungen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Hier könnte aber auch die Gebäudeversicherung greifen. Fragt da mal nach.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Andrea K
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo chavah!

Weißt du auch, ob und wo ich die örtliche Kostenordnung im Netz einsehen kann? Gibt es ein allgemeines Verzeichnis?
Für welche Einrichtung gibt diese Kostenordnung: Stadt, Kreis, Bezirk, Land?
Ich weiß so gar nicht, wo ich da anfangen könnte zu suchen. Ich wüsste halt gerne, was da auf uns zukommt...

Danke und Gruß
Andrea K

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Falls Sie einen gebührenbescheid kriegen, staht da auch die Rechtsgrundlage drnnen, das ist das mindeste was der rechtsstaat macht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen