Hallo!
Ich bin mir nicht sicher, in welches Themenfeld meine Frage gehört, weshalb ich sie hier platziere.
Am Wochenende fiel ein Baum auf Grund des Sturms von unserem Grundstück auf die Straße. Da wir nicht da waren, haben wir das nicht bemerkt. Als wir das Unglück gestern gesehen haben, war die Feuerwehr schon da gewesen und hatte den Baum soweit zurückgeschnitten, dass Straße und Bürgersteig wieder frei waren.
Droht uns nun eine Rechnung der Feuerwehr für ihre Arbeit oder gehört das zu ihren "normalen" Aufgaben?
(Glücklicherweise ist nichts und niemand außerhalb unseres Grundstücks beschädigt worden.)
Danke für die Hilfe!
Andrea K
Sturmschaden durch Feuerwehr teilweise beseitigt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Es ist fraglich ob Sie Zustandsstörer im Sinne von § 1004 BGB sind, das Eigentum als solches reicht nicht unbedingt aus, man muß hier genau hinschauen. Was war das für eine Straße etc. Gibt es hier entsprechende Regelungen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier könnte aber auch die Gebäudeversicherung greifen. Fragt da mal nach.
--- editiert vom Admin
Hallo chavah!
Weißt du auch, ob und wo ich die örtliche Kostenordnung im Netz einsehen kann? Gibt es ein allgemeines Verzeichnis?
Für welche Einrichtung gibt diese Kostenordnung: Stadt, Kreis, Bezirk, Land?
Ich weiß so gar nicht, wo ich da anfangen könnte zu suchen. Ich wüsste halt gerne, was da auf uns zukommt...
Danke und Gruß
Andrea K
Falls Sie einen gebührenbescheid kriegen, staht da auch die Rechtsgrundlage drnnen, das ist das mindeste was der rechtsstaat macht.
--- editiert vom Admin
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