Ich war jetzt länger nicht mehr hier, aber mir ist vor ca. 5 Wochen ein blöder Sturz in einem meiner Discounter passiert, wo ich als Stammkundin regelmäßig einkaufen gehe. Ich bin direkt auf Senf ausgerutscht, der nicht weg gemacht worden war und habe mir eine Rückenprellung zugezogen und mein Knie war verstaucht. Ich konnte mich 3 Wochen nicht wirklich rühren und arbeiten. (Selbständig)
Nun hatte ich auch über meine Anwältin geklärt, wie ich am besten vorzugehen habe. Ich habe alles schriftlich angezeigt und ich hatte auch einen Mitarbeiter direkt vor Ort den Vorfall mit meinen Sturz gemeldet und hatte da aber noch keine großen Schmerzen, das war wohl erstmal wie immer der Schreck, wenn sowas passiert. Die Schmerzen sind bei mir erst abends im Ruhezustand aufgetreten, und ich war am nächsten Tag gleich damit zum Hausarzt,. Dieser hatte mich dann an die Röntgenpraxis in der Stadt verwiesen. Ich muss die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und bin hin gehumpelt. Zum Glück nix gebrochen, aber ein verstauchtes Knie und ein geprellter Rücken sind auch nicht ohne. Eine wichtige Veranstaltung ging für mich an dem Wochenende flöten (War das verlängerte Wochenende Anfang Oktober mit dem Feiertag). Ich hab dann an dem Wochenende fast nur gelegen, weil ich auch nicht am PC sitzen konnte mit meiner Rückenprellung.
Meine Anwältin hat mir jetzt gesagt, das mir ein Schmerzensgeld zusteht und ich hatte auch Schadensersatz gefordert (konnte jetzt 3 Wochen nicht wirklich arbeiten) oder nachdem es besser wurde, nur eingeschränkt möglich gewesen. Ich muss jetzt als Soloselbständige die Arbeit von 3 Wochen nacharbeiten.
Der Markt selber hat den Fehler auch eingeräumt, ich hatte den Mitarbeiter auch noch drauf hingewiesen, das bitte der Senf dort mal entfernt werden müsste. Meine Schuhe sind rutschfest (rauhe Sohle) und Senf ist bei solchen Böden glatt wie Schmierseife zudem sind nach meinen Sturz dort 2 Mitarbeiterinnen an der Stelle vorbei gegangen und haben nix weiter unternommen. Ich habe jetzt alle erforderlichen Unterlagen an dem Markt persönlich abgegeben (mir das auch vom Markt den Empfang bestätigen lassen) und die haben es jetzt an ihre Versicherung weiter geleitet.
Meine Anwältin rechnet bei dem Verlauf wo auch noch ein Folgeschaden durch Schonhaltung entstanden ist und ich nochmals ambulant mit einer Spritze ins Krankenhaus musste, ein Schmerzensgeld von ca. 500 Euro plus Schadensersatz / Arbeitsausfall usw. errechnet. Ist diese Höhe so korrekt angegeben? Ich habe bislang noch kein Bescheid bekommen. Ich soll mich aber nicht unter Wert "abspeisen" lassen. Weil ich den ganzen Streß hatte und die Schmerzen und nicht arbeiten konnte. Ich konnte in der Zeit auch nicht lange stehen oder sitzen, weil mir wirklich alles wehtat , Wird so ein Schmerzensgeld von der Steuer mit angerechnet oder bleibt sowas unberührt? Medikamente hatte ich noch zuhause, weil ich für Notfälle immer sowas da hatte. Lediglich die Spritze musste ich mir im Krankenhaus geben lassen, danach war ich wieder bewegungsfähig.
Sturz im Supermarkt - ausgerutscht
Das ist deine Frage? Meine Antwort: Ja.Zitat :Ist diese Höhe so korrekt angegeben?
Von wem erwartest du einen Bescheid?Zitat :Ich habe bislang noch kein Bescheid bekommen.
Gute Besserung!
In Deutschland ist das Schmerzensgeld bekanntermaßen relativ niedrig, in den USA könnten Sie vermutlich jetzt bereits in Frührente.
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warum fragst du in einem Leien Forum, wenn du eine Anwältin hast?
Zitat :Wird so ein Schmerzensgeld von der Steuer mit angerechnet oder bleibt sowas unberührt?
Das weiss sicherlich auch die Anwältin
Zitat :Ich habe bislang noch kein Bescheid bekommen. Ich soll mich aber nicht unter Wert "abspeisen" lassen.
Was hat man denn konkret und an wen gefordert? Der Markt leitet es an die Versicherung weiter, das kann dann etwas dauern.
Zitat :ein Schmerzensgeld von ca. 500 Euro plus Schadensersatz / Arbeitsausfall usw. errechnet. Ist diese Höhe so korrekt angegeben?
In Ermangelung jedweder relevanter Fakten ist das ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Machen sie sich keine zu großen Hoffnungen auf ein Schmerzensgeld. Einer Bekannten ist ähnliches passiert, da keine bleibenden Schäden entstanden sind gab es kein Schmerzensgeld.
Es gibt auch eine Eigenverantwortung, man sollte wie im Straßenverkehr aufpassen.
Die Versicherung des Supermarktes könnte sich sträuben etwas zu bezahlen, mit viel Glück gibt es vielleicht eine kleine Entschädigung.
Da sie am PC arbeiten, stört die Knieverletzung weniger und gegen die Rückenschmerzen hätte man Tabletten nehmen können.
Da sie Freiberuflerin sind, kann man sich die Arbeit einteilen, könnte die Versicherung argumentieren.
Wird auch auf die Argumente ihrer Anwältin drauf ankommen.
Eigentlich solltest du das doch ein wenig abschätzen können, was Dauer und Entschädigung angeht.
Du hattest doch schon mal einen Glatteisunfall auf dem Parkplatz eines Supermarktes.
Für den Verdienstausfall musst du halt konkret ausführen welche Aufträge du wegen des Unfalls nicht abarbeiten konntest.
Und Du bist trotzdem darauf ausgerutscht? Also sehenden Auges hineingetreten?Zitat :ich hatte den Mitarbeiter auch noch drauf hingewiesen, das bitte der Senf dort mal entfernt werden müsste.
Unabhängig davon einige Urteile:
Zitat:Oberlandesgericht Nürnberg (Aktenzeichen 3 U 806/05):
Der Inhaber eines Supermarkts muss im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht den Fußboden des Geschäfts regelmäßig kontrollieren lassen. Alle 15 bis 20 Minuten ist eine Kontrolle des Bodens vorzunehmen.
Zitat:Landgericht Coburg (Aktenzeichen 21 O 281/12):
Hat der Supermarktinhaber einen Kontrollabstand von 15 Minuten eingehalten und stürzt eine Kundin trotzdem aufgrund eines Sahneflecks auf dem Fußboden, haftet der Supermarkt nicht für den Unfall.
Zitat:Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 5 U 362/11):
Der Sturz einer Kundin in einem Blumenladen wegen eines Blattes auf dem Fußboden gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und führt nicht zu einer Haftung durch den Blumenladen.
Ich sehe hier 0 Euro Schmerzensgeld und 0 Euro Schadenersatz.Zitat :ein Schmerzensgeld von ca. 500 Euro plus Schadensersatz / Arbeitsausfall usw. errechnet.
Aber die Anwältin bekommt ihr Geld :-)
Das hatte ich vergessen dazu zu schreiben. :-)Zitat :Aber die Anwältin bekommt ihr Geld :-)
Ich sehe jetzt leider auch nicht wirklich einen durchsetzbaren Anspruch auch Schmerzensgeld. Schadenersatz sowieso nicht, denn deiner Aussage nach kannst du die Arbeit ja nacharbeiten. Ein Schaden ist also gar nicht entstanden.
Zitat :Und Du bist trotzdem darauf ausgerutscht? Also sehenden Auges hineingetreten?
nein ich habe auch eine Sehbehinderung und ich hatte erst nach dem Sturz, weil ich das nicht gesehen habe, den Mitarbeiter auf den Zustand drauf hingewiesen, es sind sogar 2 Mitarbeiterinnen auch einfach dran vorbei gelaufen nach meinen Sturz und haben dieses igoniert und nichts weiter unternommen. Man hat mir jetzt gesagt, das auch gesundheitliche Einschränkungen, die auch für den Sturz dafür verantwortlich sind, eine Rolle bei dem Schmerzensgeld spielen. Mittlerweile hab ich alles ausgefüllt und der zuständigen Versicherung von denen weiter geleitet. Mal sehen, wie lange das nun dauern wird, bis ein Ergebnis raus kommt.
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