T3- gemustet -} freiwiller Zivildienst

27. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Thobast
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
T3- gemustet -} freiwiller Zivildienst

nun mein Betreff sagt schon aus was ich wissen möchte,

da ich eigentlich T3er bin, und somit schriftlich eingeschränkt wehrpflichtig bin, hab ich ja schon geführtet dass ich da nicht mehr rauskomme bzw 9 Monate entweder beim Bund und beim Zivildienst ableisten muss.

Jetzt hab ich aber auf einer homepage gelesen,
dass wenn man "dreier" ist, der Zivildienst (also nach ner Verweigerung) freiwillig ist, da ja dort der Bedarf gedeckt ist...

mein Herz hat kurz getanzt aber ist dass denn auch wahr?

hier ein Auszug:
T 3 und freiwilliger Zivildienst / FSJ - FÖJ

Wer T3-gemustert ist, kann freiwillig Zivildienst leisten. Wer sich allerdings dafür entscheidet, wird ab Zustellung des Einberufungsbescheides behandelt wie jeder andere Zivildienstpflichtige auch. Vorzeitige Entlassungen unterliegen den gleichen Kriterien wie bei T1- oder T2-gemusterten Zivildienstleistenden, einseitiger Abbruch wird mit Gefängnis bestraft etc.

der link:https://www.zentralstelle-kdv.de/aktuell20.htm


THX Thobast

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das ist wahr!

Auch wer T1 oder T2 gemustert wurde, kann Glück haben. Die Zeiten, in denen jeder fest mit einer Einberufung rechnen musste, sind vorbei.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.06.2009 11:02:05
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Neue Regelungen für Zivildienstleistende mit dem
Tauglichkeitsgrad T3

Ab sofort werden Zivildienstleistende auf Antrag entlassen, wenn bei ihnen in der Vergangenheit oder in
Zukunft im Rahmen der Einstellungsuntersuchung oder bei einer Dienstfähigkeitsuntersuchung während
des Dienstes festgestellt wurde oder wird, dass sie in die Tauglichkeitsgruppe 3 einzustufen sind
("verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten").

Mit Inkrafttreten des Zweiten Zivildienstgesetzänderungsgesetzes fällt der Tauglichkeitsgrad T3 ganz weg.
Alle T3-Gemusterten werden mit diesem Tage automatisch als "nicht dienstfähig" eingestuft.
Dienstleistende mit dem Tauglichkeitsgrad T3, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits im Zivildienst sind
und diesen Dienst freiwillig weiter leisten wollen, sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht von
Amts wegen entlassen werden. Sie können aber jederzeit ihre Entlassung beantragen und werden dann
umgehend entlassen.

-----------------
"toll_one_KING"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Habe mal eine Frage:
Situation: Sohn,17 Jahre, keinen Ausbildungsplatz erhalten, nimmt an einer "ollen" berufsbildungsmassnahme teil.
Frage:
Gibt es eine Möglichkeit die Musterung und Einberufung zu forcieren, denn jetzt wäre der beste Zeitpunkt, später hat er ja vielleicht eine Ausbildungsstelle, o.ä.
Da ich aus dem ehemaligen west berlin komme, habe ich vom Mustern garkeinen Schimmer.
Danke für Infos,schonmal vorab.
lilicat

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Wenden Sie sich ans Kreiswehrersatzamt, das Sie Ihren Sohn gerne mustern lassen und einberufen lassen wollen mit kurzer Sachverhaltschilderung.

0x Hilfreiche Antwort

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