Taschendurchsuchen Lehrer

18. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Alpakacrafter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Taschendurchsuchen Lehrer

Hallo,
Ich m/15 habe eine Frage. dürfen Lehrer bei mir und meinem Kollege (15) unsere Taschen durchsuchen weil sie denken, dass wir Feuerzeuge und Tabak dabeihaben? sie machen es aber nur, wenn wir dabei sind?
dürfen sie das?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Auch Schülern steht ein Allgemeines Persönlichkeitsrecht zu, was die Schule beachten muss und daher nicht einfach so eure Taschen durchsuchen darf.

Warum kontrolliert man gerade euch beide auf Tabak und Feuerzeug hin? Was ist der Hintergrund, habt ihr gegen eine Hausordnung verstoßen o. ä.? Eine gnadenlos ehrliche Antwort wäre hier hilfeich ;)

-- Editiert von HeHe am 18.04.2019 11:51

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#2
 Von 
Alpakacrafter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wurden mehrmals auf dem Schulweg beim rauchen verpetzt ;-;

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#3
 Von 
Alpakacrafter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir kommen zur Schule, Taschen auf den Tisch und alles wird durchsucht, Jacke Hosentasche, einfach alles, wenn sie mal ein Feuerzeug finden... Ich bekomme wenig Taschengeld und es kostet mir verdammt viel.. dürfen sie es einfach so behalten oder müssen sie nach der schule mir das Feuerzeug wieder geben?

-- Editiert von Alpakacrafter am 18.04.2019 12:03

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Ich bekomme wenig Taschengeld und es kostet mir verdammt viel
Dann würde ich es einfach zu Hause lassen...

Wobei ich sowieso der Meinung bin, dass man Feuerzeuge schon für 1€ (oder weniger) bekommt.

Was sagen eigentlich die Eltern dazu?

-- Editiert von Zuckerberg am 18.04.2019 12:24

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Alpakacrafter):
Wir kommen zur Schule, Taschen auf den Tisch und alles wird durchsucht, Jacke Hosentasche, einfach alles, wenn sie mal ein Feuerzeug finden... Ich bekomme wenig Taschengeld und es kostet mir verdammt viel.. dürfen sie es einfach so behalten oder müssen sie nach der schule mir das Feuerzeug wieder geben?

-- Editiert von Alpakacrafter am 18.04.2019 12:03

Das Feuerzeug muss spätestens den Eltern ausgehändigt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Alpakacrafter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Zitat:
Ich bekomme wenig Taschengeld und es kostet mir verdammt viel
Dann würde ich es einfach zu Hause lassen...

Wobei ich sowieso der Meinung bin, dass man Feuerzeuge schon für 1€ (oder weniger) bekommt.

Was sagen eigentlich die Eltern dazu?

-- Editiert von Zuckerberg am 18.04.2019 12:24


Sie sagen nix dazu

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Wir kommen zur Schule, Taschen auf den Tisch und alles wird durchsucht, Jacke Hosentasche, einfach alles, wenn sie mal ein Feuerzeug finden...


Der Verkauf von Tabakwaren sowie das Rauchen selbst ist lt. Jugendschutzgesetz erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt. Auch wenn Jugendliche/Kinder sich in Begleitung ihrer Eltern befinden, ist das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten. Der Besitz von Feuerzeugen dagegen ist auch für Jugendliche straffrei.

Trotzdem darf die Schule hier nicht in der Form reagieren und die Exekutive spielen: Das pauschale Durchsuchen eurer Taschen ist ihr nicht erlaubt (zumal ihr scheinbar nie in der Schule selbst geraucht habe!?). Sprecht mit dem Lehrer oder Rektor und sichert -ganz diplomatisch- zu , dass ihr keine Zigaretten mehr mit euch führt, aber zukünftig nicht mehr bereit seid, eure Taschen durchsuchen zu lassen, da hierfür keine Rechtsgrundlage besteht. Die Schule kann sich allerdings mit den Eltern in Verbindung setzen. Wie auch immer die zum Rauchen stehen, können sie es entweder verbieten oder weiter dulden. Was in den eigenen 4 Wänden passiert, liegt in deren Verantwortung.

Dass Rauchen sehr krank machen kann und einen schmerzhaften Tod beschert, wisst ihr ja selbst......



-- Editiert von HeHe am 18.04.2019 13:23

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Darüber hinaus sei erwähnt: Die Schule verfügt über das Hausrecht. Das Mitbringen von Feuerzeugen kann also durchaus im Rahmen der Schulordnung Verboten werden.
Daraus erwächst zwar kein Kontrollanspruch/-Recht, jedoch können disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden. Und diese sind in ihrer Konsequenz möglicherweise schlimmer als hier und da ein verlorenes Feuerzeug.

1x Hilfreiche Antwort

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