Tattoo Studio Termin nicht wahrgenommen

5. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
KzudemO
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Tattoo Studio Termin nicht wahrgenommen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einem Thema wo ich etwas unsicher bin. Folgender Sachverhalt.

Meine Freundin besitzt ein Tattoostudio wo jemand über den Unternehmens Whatsapp-Account einen Termin ausgemacht hat. Dort wurde ihr bestätigt, dass Sie mit Ihrem Budget von 400€ auskommt und der Termin am Tag X stattfinden kann. Der Termin wurde allerdings nicht angezahlt und wurde auch nicht verlangt unsererseits, da Sie erwähnte vor einiger Zeit schonmal bei uns gewesen zu sein.

Heute wäre dieser besagte Termin gewesen und die Kundin ist ohne abzusagen einfach nicht erschienen. Auf eine Nachfrage bei Whatsapp wo sie denn bleibe wurde man nur bei Whatsapp blockiert.

Meine Frage ist jetzt wie die rechtliche Situation hier ist und worauf man bestehen könnte.

Ich wünsche euch einen schönen Tag!

Gruß

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126957 Beiträge, 40733x hilfreich)

Zitat (von KzudemO):
wo jemand über den Unternehmens Whatsapp-Account einen Termin ausgemacht hat.

Und das dieser Termin verbindlich war, wurde wie genau formuliert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
KzudemO
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das dieser Termin verbindlich war, wurde wie genau formuliert?


Der Termin wurde seitens des Studios genannt mit der Frage ob dieser für Sie passen würde um 12 uhr. Sie antwortete mit "Ja 12 uhr geht"

Daraufhin wurde gesagt, dass ihr der Termin eingetragen wurde.

-- Editiert von KzudemO am 05.10.2021 18:47

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8426 Beiträge, 1774x hilfreich)

Sorry , aber mit so einer wischi-waschi Kommunikation wird man wohl kaum irgendwelche Ansprüche beim Kunden geltend machen können. Ich würde es als Lehrgeld abhaken und demnächst bei einer Behandlung in der Höhe eben eine ordentliche Auftragsbestätigung erstellen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
KzudemO
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Wischi Waschi? Ich habe zuvor gelesen, dass selbst mündliche Verträge ihre Gültigkeit haben. Selbst wenn diese nur telefonisch ausgemacht wurden.

Als Beispiel wurde da ein Friseur genannt, der seine Termine telefonisch ausmacht. Selbst da besteht Recht auf Schadenersatz.

-- Editiert von KzudemO am 05.10.2021 19:08

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1402 Beiträge, 525x hilfreich)

Wurde denn irgendwie nachweisbar informiert, dass nicht wahrgenommene Termine bezahlt werden müssen?

Wobei dann die Frage ist, ob nicht die nicht benutzte Farbe, Hygienemaßnahmen etc. rausgerechnet werden müssen und nur der reine Stundenlohn verlangt werden darf

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126957 Beiträge, 40733x hilfreich)

Zitat (von KzudemO):
Ich habe zuvor gelesen, dass selbst mündliche Verträge ihre Gültigkeit haben. Selbst wenn diese nur telefonisch ausgemacht wurden.

Richtig. Man wird nur nachweisen müssen, das es einen verbindlichen Vertrag gab.

Das könnte hier durchaus gelingen, wobei der Termin nicht so absolut verbindlich ist.



Zitat (von ratlose mama):
Wobei dann die Frage ist, ob nicht die nicht benutzte Farbe, Hygienemaßnahmen etc. rausgerechnet werden müssen und nur der reine Stundenlohn verlangt werden darf

Richtig, erstattet werden muss nur der Schaden, ersparte Aufwendungen sind also heraus zu rechnen.




-- Editiert von Harry van Sell am 05.10.2021 19:35

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
KzudemO
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Wurde denn irgendwie nachweisbar informiert, dass nicht wahrgenommene Termine bezahlt werden müssen?


Nein, muss es aber auch nicht soweit ich weiss.

Zitat (von ratlose mama):
Wobei dann die Frage ist, ob nicht die nicht benutzte Farbe, Hygienemaßnahmen etc. rausgerechnet werden müssen und nur der reine Stundenlohn verlangt werden darf


Genau, es wurde ja kein Material verbraucht oder sonstiges. Es geht nur um den Verdienstausfall, weil nur nach Terminen bei ihr geabeitet wird und es keine Laufkundschaft gibt. Es gab also keine Möglichkeit Ersatz zu suchen.

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig. Man wird nur nachweisen müssen, das es einen verbindlichen Vertrag gab.


Und das dachte ich könnte man anhand des Whatsapp Verlaufs?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126957 Beiträge, 40733x hilfreich)

Zitat (von KzudemO):
Und das dachte ich könnte man anhand des Whatsapp Verlaufs?

Genau E-Mail, Fotos, Aussagen, Whatsapp Verlauf, ... kann man alles als Beweismittel anführen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3917 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von KzudemO):
Genau, es wurde ja kein Material verbraucht oder sonstiges. Es geht nur um den Verdienstausfall, weil nur nach Terminen bei ihr geabeitet wird und es keine Laufkundschaft gibt. Es gab also keine Möglichkeit Ersatz zu suchen.

Tatoosstudios gibt es derzeit wie Sand am Meer.

Halten werden sich nur welche, die eine gewisse Kundenfreundlichkeit an den Tag legen.

Zitat (von KzudemO):
Meine Frage ist jetzt wie die rechtliche Situation hier ist und worauf man bestehen könnte.


Es sollte bei Auftragsannahme darauf hingewiesen werden, dass ein Kostenersatz verlangt wird, wenn eine Absage innerhalb von 24 Stunden erfolgt.
Zitat (von KzudemO):
Der Termin wurde allerdings nicht angezahlt und wurde auch nicht verlangt unsererseits, da Sie erwähnte vor einiger Zeit schonmal bei uns gewesen zu sein.


Bei einer ordentlich Geschäftsführung kann man dies kontrollieren und wenn die Aussage nicht stimmt, wird das der Kundin mitgeteilt und eine Anzahlung verlangt.

Und wenn "vergessen" wurde, dass die erste Behandlung korrekt abgerechnet wurde, sollte mit Forderungen noch sorgsamer umgegangen werden, weil die Kundin ihrerseits für Ärger sorgen könnte.

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#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 932x hilfreich)

Seit wann kann ein Whatsapp Account Verträge schließen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17695 Beiträge, 9688x hilfreich)

Zitat:
Seit wann kann ein Whatsapp Account Verträge schließen?

Das ist der springende Punkt.
Wenn die Kundin bestreitet, die Person zu sein, die den Whatsapp Account bedient hat, steht man dumm da.
Mit der Ausrede "irgendwer hat sich mein Handy geschnappt und den Termin ohne mein Wissen gemacht", ist die Kundin raus aus der Nummer.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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