Tattoo termin nicht wahrgenommen

19. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
msn456054-19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Tattoo termin nicht wahrgenommen

Hallo zusammen ich habe eine Frage und zwar habe ich bei einem tattoostudio 2 Termine nicht abgesagt und das hatte auch Gründe. Hat das Studio jetzt ein recht lohnausfall zu klagen ? Ich habe für die Termine nichts unterschrieben und nur die Anzahlung gezahlt. Er schrieb mir aber das er seinem Anwalt die Unterlagen gegeben hat. Im Internet steht das er das nicht kann weil ich keine Unterschrift gegeben habe was ich so für ein tattoo auch nicht kenne und das er nur das Recht hat die Anzahlung zu behalten als Schadensersatz.

Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11437 Beiträge, 4335x hilfreich)

Zitat (von msn456054-19):
Im Internet steht das er das nicht kann weil ich keine Unterschrift gegeben habe


Im Internet steht so vieles was keine rechtliche Relevanz hat....
Auch mündliche Absprachen und Verträge haben ihre Gültigkeit.

Zitat (von msn456054-19):
2 Termine nicht abgesagt und das hatte auch Gründe.


So spontan würden mir Verkehrsunfall mit Koma, oder eine Not OP dafür einfallen, ansonsten wüsste ich jetzt nicht welche zwingenden Gründe es dazu geben sollte.

Zitat (von msn456054-19):
Hat das Studio jetzt ein recht lohnausfall zu klagen ?


Klagen kann er immer und wenn der Schaden in der Höhe eingetreten ist, werden Sie diesen auch zahlen dürfen, denn hätten Sie abgesagt, hätte er den Termin anderweitig vergeben können, so aber hat der Tätowierer wohl kaum aus reiner Nächstenliebe im Laden gewartet.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126944 Beiträge, 40732x hilfreich)

Zitat (von msn456054-19):
Hat das Studio jetzt ein recht lohnausfall zu klagen ?

Ja, hat es.
Denn hätte man die Termine abgesagt, hätte das Studio auch die Möglichkeit gehabt Kunden auf diese Termine zu legen. Nun hat man sinnlos herumgesessen, warum sollte das nicht der Verursacher bezahlen?



Zitat (von msn456054-19):
Im Internet steht das er das nicht kann weil ich keine Unterschrift gegeben habe

Du meinst das gleiche Internet in dem auch steht, das Elvis noch lebt und Deutschland als Staat nicht existiert?



Zitat (von msn456054-19):
weil ich keine Unterschrift gegeben habe

Das ist nicht relevant, man hatte einen Vertrag, den hat man gebrochen. Nun kann er entsprechenden Schadenersatz verlangen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
msn456054-19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von msn456054-19):
Im Internet steht das er das nicht kann weil ich keine Unterschrift gegeben habe


Im Internet steht so vieles was keine rechtliche Relevanz hat....
Auch mündliche Absprachen und Verträge haben ihre Gültigkeit.

Zitat (von msn456054-19):
2 Termine nicht abgesagt und das hatte auch Gründe.


So spontan würden mir Verkehrsunfall mit Koma, oder eine Not OP dafür einfallen, ansonsten wüsste ich jetzt nicht welche zwingenden Gründe es dazu geben sollte.

Zitat (von msn456054-19):
Hat das Studio jetzt ein recht lohnausfall zu klagen ?


Ja aber es ist auch kein Preis gesagt worden also welcher schaden und ich hatte da akute borreliose Brief vom Arzt liegt hier. Hab in diversen Studios angerufen und die sagten mir es ist zwar ärgerlich aber denen sind da die Hände gebunden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126944 Beiträge, 40732x hilfreich)

Zitat (von msn456054-19):
also welcher schaden

Wie schon mehrfach geschrieben: der Schaden ist die sinnlos vertane Zeit.



Zitat (von msn456054-19):
ich hatte da akute borreliose

Und die hat das Sprachzentrum und die restliche Kommunikationsfähigkeit jetzt wie genau negativ beeinflusst so das eine Terminabsage unmöglich war?



Zitat (von msn456054-19):
Hab in diversen Studios angerufen und die sagten mir es ist zwar ärgerlich aber denen sind da die Hände gebunden.

So eine Argumentation, das ist einer der Fälle wo der Richter dann nicht weis, ob er lachen oder weinen soll ...
Eventuell haben die auch keinen guten Anwalt wie Dein Studio? Oder einfach keinen Bock sich damit rumzuschlagen, oder ...



Zitat (von spatenklopper):
So spontan würden mir Verkehrsunfall mit Koma, oder eine Not OP dafür einfallen, ansonsten wüsste ich jetzt nicht welche zwingenden Gründe es dazu geben sollte.

Schützt aber nicht vor Schadenersatz.



Wie hoch war denn überhaupt die Anzahlung und wie lange sollte jeder Termin dauern?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
msn456054-19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Anzahlung waren jeweils 50 Euro Termin immer ca anderthalb Stunden länger nicht

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126944 Beiträge, 40732x hilfreich)

Nun, 100 EUR für 3h, da sollte er mit zufrieden sein.

Es sein denn er ist so ein angesagter Top-Tätowierer, da sind die Ausfallkompensationen schon höher.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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