hi,
ich bin in einem Forum für Stempler (die Leute, die Stempelabdrucke fröhlich-bunt bemahlen, diese dann auf festeres Papier kleben, noch ein wenig Deko ran basteln und das ganze dann als Karte verwenden *lach*).
Dort kam kürzlich das Thema auf, dass es nicht mehr erlaubt sein soll Stempelabdrucke mit anderen Forumsmitgliedern zu tauschen, weil die Hersteller der Stempel dieses verbieten. Es geht hier wirklich nur um einen Tausch, der zudem auch gleichwertig ist (also 10 Abdrücke gegen 10 Abdrücke), und dient dem Zweck, so an Stempelabdrücke zu kommen, ohne gleich den Stempel kaufen zu müssen (meistens kauft man sich danach doch den Stempel, weil die Abdrücke so sehr gefallen und man einen höheren Bedarf daran hat *lach*)
Ist dem wirlich so oder gibt es kein generelles Tauschverbot. Die Stempel selber unterliegen dem Copyright des Herstellers; man darf also die damit angefertigten Karten garnicht oder nur begrenzt verkaufen. Und die Abdrücke der entsprechenden Stempel werden auch nur für den privaten Gebrauch getauscht.
Wäre schön, wenn mir jemand beantworten könnte, ob es tatsächlich dieses generelle Tauschverbot gibt, wobei ich selber meine, dass es generel nicht verboten ist.
Sternchen
Tausch grundsätzlich verboten?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



hi, Mirk,
der letzte Absatz klingt ja fast so, als könne man die Stempelwerke auch veräußern. Ich weiss aber aus eigener Erfahrung, dass einige Stempelhersteller gerade dieses untersagen. Sie behaupten, dass es grundsätzlich nicht erlaubt sei, Karten, die mit deren Stempel angefertigt wurden, zu veräußern.
Und wenn ich diese Info jetzt mit deiner vergleiche, bin ich mir nicht sicher, dass das vom Hersteller genannte Veräußerungsverbot nicht zulässig ist.
Verstehe ich jetzt etwas falsch??
Sternchen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
*lach* hübsch hast du das jetzt ausgedrückt
ich versuche es mal ins allgemein Verständliche zu übersetzen und hoffe, dass ich es richtig verstanden habe (wenn nicht, bitte ich doch um Korrektur):
Wenn ich ein Bild male und dieses als Original oder Kopie verkaufe, darf der Käufer das Bild verändern, verkaufen, verschenken oder sonst was mit machen; aber nicht kopieren. Das Recht an der Vervielfältigung dieses Gemäldes liegt weiterhin bei mir, sofern ich dieses Recht nicht weitergebe.
Wenn ich von diesem Gemälde einen Stempel produzieren lasse oder das Gemälde zur Stempelproduktion freigebe, der dann 1.000.000.000 mal (ich denke da jetzt mal sehr optimistisch) verkauft wird, kann ich die Vervielfältigung meines Gemäldes (als Stempelmotiv - hier der Abdruck des Stempels) nicht verbieten, weil ein Stempel ja zur Vervielfältigung gedacht ist.
Richtig??
Sternchen
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten