Ich mache eine Sprachnachricht. Das Tippen dauert mir einfach zu lange!!!
Hallo,
ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (6 Wohneinheiten)
Haus Nummer 190-(192 ich) auf einem Grundstück von 1000m2.
Ich wollte mich von der Hausnummer 190 trennen bzw. autark werden.. Die 192 ist Sondereigentum mit separatem wasser und Gas Anschluss. Auf dem 1000 Qm2 Grundstück sind Parkplätze für die jeweiligen Eigentümer. Ebenfalls ist eine Garage die zum Sondereigentum 192,also mir gehört.
Von dem 1000m2 Grundstück wurde eine Realteilung gemacht. 628m2 den jeweiligen Eigentümer und 272m2 (meine Garage) die mir gehören sollte bzw. auf mich übergehen soll...
Diese wurde bei der Eigentümerversammlung besprochen. Alle Eigentümer waren damit einverstanden. Der Notar wurde damit beauftragt und alle Eigentümer haben auch unterschrieben. Die Unterlagen wurden dem Amtsgericht zugesendet, damit die Urkunde vollzogen werden kann. Nun stellt sich eine Bank der Eigentümer quer. Diese will , keine Pfandfreigabeerklärung geben.
Der Notar will Klage einreichen.
Doch wie hoch sind die Chancen, dass die Bank doch nun unterschreibt..
Für eure Antworten danke ich im voraus.
-- Editiert von User am 7. November 2025 12:11
Teilungserklärung keine pfandfreigabe der Bank
7. November 2025
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Frage vom 7. November 2025 | 12:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilungserklärung keine pfandfreigabe der Bank
#1
Antwort vom 7. November 2025 | 13:17
Von
Status: Richter (8609 Beiträge, 4677x hilfreich)
Zitat :Der Notar will Klage einreichen.
Der Notar kann keine Klage einreichen. Das ist Sache des Eigentümers.
Zitat:Doch wie hoch sind die Chancen, dass die Bank doch nun unterschreibt..[/quote
Woher sollen wir das wissen?
Und jetzt?
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