Telefon-Belästigung

15. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 75x hilfreich)
Telefon-Belästigung

Hallo!
Seit Wochen werde ich mit einer Gewinnbenachrichtigung belästigt. Ich möchte die Telekom auffordern, mir die Adresse des Urhebers zu geben, damit ich Strafanzeige erstatten kann. Ich fühle mich in meiner Privatsphäre erheblich gestört, bin auch nicht im öffentlichen Telefonbuch verzeichnet. Und an Gewinnspielen und dergleichen habe ich nie teilgenommen.

Habe ich ein Recht auf Auskunft durch die Telekom oder muß ich erst einen Anwalt einschalten?

Danke
HDT




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 237x hilfreich)

Hallo HDT,

bei diesen Gewinnbenachrichtigungen wird doch auch immer eine Rückrufnummer angegeben. Rufe bei der Bundesnetzagentur an oder schicke denen einen E-Mail unter Angabe dieser Rufnummer.

Die kümmern sich darum und wenn mehrere sich beschweren, wird die Nummer auch abgeschaltet. Man bekommt dann auch eine Rückmeldung von der Bundesnetzagentur.

Letztendlich mag das die Anrufe bei Dir vielleicht nicht verringern aber die bekommen ein bisschen Ärger. Außerdem ist so eine Mail kein Aufwand. Vielleicht hilft es aber doch, denn ich bekomme inzwischen kaum noch solche Gewinnanrufe.

Bei solchen Gewinnanrufen ist ja immer die Nummer unterdrückt. In naher Zukunft soll das nicht mehr zulässig sein, so dass Dir dann die Nummer des Anrufers bekannt ist. Auch in diesem Fall würde ich das der Bundesnetzagentur weitergeben, denn die ist dafür zuständig.


Gruß

Uwe

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#2
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 75x hilfreich)

Hallo Uwe,
vielen Dank für den Hinweis auf die Bundesnetzagentur. Werd ich machen.

Danke
HDT

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 73x hilfreich)

Im übrigen wäre dies

>> Ich möchte die Telekom auffordern,
>> mir die Adresse des Urhebers zu geben,
>> damit ich Strafanzeige erstatten kann

nur umgekehrt möglich.
Erst Anzeige und die ermittelnden Behörden verlangen ggf. dann mit staatsanwaltlicher bzw. richterlicher Anordnung die Herausgabe eventuell relevanter Daten vom Anbieter.

Wäre ja auch noch schöner (und sehr erfreulich für die eine oder andere Branche, was keiner will), wenn jeder Hinz und Kunz ... ;)
Ohne was unterstellen zu wollen, versteht sich. :)

Gruß
Xavienne

-- Editiert von xavienne am 30.12.2007 23:09:47

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