Hallo ihr lieben.
Ich habe mal eine frage. Und zwar es geht darum, dass mein Ex-Lebensgefährte ohne meiner Einverständnis des öfteren Aufnahmen von unseren Telefonaten gemacht hat und die über all gegen mich verwenden moechte.
Meine Frage ist, was kann ich jetzt machen? Ich habe ihn schon oft darauf hingewiesen, dass er diese von seinem Computer löschen soll, aber er macht es nicht.
Liebe grüße, danke für schnelle antwort
Telefon aufnamen
Hi,
inwiefern er sie gegen Dich verwenden kann, kannst nur Du beurteilen.
Solange nichts passiert, kannst Du auch nicht viel machen. Auch wenn es ärgerlich ist.
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Da kann der TE schon was machen, z. B. darauf hinweisen, daß das strafbar ist (§ 201 StGB
).
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Ach, verstehe ich richtig, dass nur wenn er es gegen mich verwenden kann, es für ihn strafbar ist?
Ich dachte an sich ist es Strafbar gespräche aufzuzeichnen ohne das der Gesprächspartner zustimmt?!
Was bringt sonst so ein Gesetzt? Es darf nicht einfach nur ärgerlich sein, weil sowas ist doch auch in die privatsf. eindringen?
Es kann nicht rechtens sein, dass jemand einfach so ohne dafür konsequenzen tragen zu muessen, telefonaufnahmen in einer runde von 20 Leuten vorzuspielen, ohne das die Person , die auf den Band ist das überhaupt moechte!!
Sowas ist doch auch "mobbing" ?!
Ich hatte das etwas anders verstanden als muemmel. Hier der entsprechende Gesetzesauszug aus dem Strafgesetzbuch (oben schon von Muemmel aufgeführt). Nun musst Du selbst sehen ob hier irgendwas reinpasst.
quote:
§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
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quote:<hr size=1 noshade>Ich dachte an sich ist es Strafbar gespräche aufzuzeichnen ohne das der Gesprächspartner zustimmt <hr size=1 noshade>
So isses auch, §201 I (1) StGB .
quote:<hr size=1 noshade>Ich hatte das etwas anders verstanden als muemmel. <hr size=1 noshade>
Wie kann man das denn anders verstehen?
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Und wie kann ich jetz davor gehen ? Einfach in die zuständige Polzeiwache ?
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Wenn du es beweisen kannst, ja.
Wenn es nur deine Aussage gibt "mein Ex sagt, er habe unsere Telefonate aufgezeichnet", wird das wohl nichts werden. Da könnte ja jeder kommen, und wenn man dir glauben müßte, wie sollte dann dein Ex beweisen, daß er das nicht hat?
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Habe heute eine Anzeige gemacht. Habe ja beweise und ich hab das richtig gemacht.
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