Hallo Leute,
darf ich ein Telefonat im privaten Bereich aufnehmen ? Wenn man drauf hingewiesen hat dass das Gespräch aufgezeichnet wird? Oder nur in bestimmten Fällen zur Absicherung?
Gruß
Maverik0815
Telefonat aufnehmen erlaubt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
...darf ich ein Telefonat im privaten Bereich aufnehmen ? Wenn man drauf hingewiesen hat dass das Gespräch aufgezeichnet wird?
Ja.
quote:
Oder nur in bestimmten Fällen zur Absicherung?
Wenn der Gesprächspartner einverstanden ist, dürfen Sie das jederzeit.
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Das was man selbst sagt kann man natürlich ohne Frage aufnehmen. Z.B. um sein Sprachverhalten am Telefon zu überprüfen.
Wenn man vorher fragt, ob man das ganze Telefonat mitschneiden kann, ist das zwar Ordnung, aber wie will man später nachweisen, daß er zugestimmt hat? Dann müßte man nach dem ersten Zustimmen diese Frage wiederholen, damit man sie auch auf dem Band bzw. Ship hat. Nicht zulässig wäre es, das Band schon laufen zu lassen, bevor die Frage der Zustimmung angesprochen und geklärt wurde. Ganz einfach, nicht?
Mir ist aber auch ein Urteil inhaltlich in dieser Sache in Erinnerung, wo das Gericht die Aufzeichnung anerkannt hat und es als eine Art Notwehrsituation ansah.
-- Editiert am 24.04.2009 20:51
Ja, es gibt solche Sonderfälle - aber da muß schon sowas vorliegen wie ein belästigender anonymer Anrufer o.ä.
Bloße Beweiserhebung für den Zivilfall hat das BVerfG mehrfach als Rechtfertigung zurückgewiesen.
Reicht nicht nur die Ansage dass man das Gespräch aufzeichnet? Der Gesprächspartner könnte ja auflegen wenn er das nicht möchte.
Gruß
Maverik0815
Nein, Schweigen ist keine Zustimmung.
Ich würde mich vor Gericht auch nicht darauf verlassen wollen; was machen Sie denn, wenn die Gegenseite behauptet, diese Information nicht gehört zu haben, weil Sie möglicherweise auf "stumm" geschaltet haben, als Sie diesen Satz gesagt haben (er aber trotzdem aufgezeichnet wurde)?
Hallo zusammen,
um es mal relativ einfach zu formulieren:
Die Frage nach dem Einverständnis des Gesprächspartners mit der Aufzeichnung und(!) die Antwort des Gesprächspartners sollten in der Aufzeichnung bereits zu hören sein. Dann kann die Gegenseite zumindest nicht ohne weiteres behaupten, daß sie nicht gefragt wurde/die Frage nicht gehört hat.
Sollte die Gegenseite der Aufzeichnung nicht (nachweislich) zustimmen, darf natürlich auch entsprechend nicht weiter aufgezeichnet bzw. (falls versehentlich doch das Band weiterläuft) die Aufzeichnung nicht verwendet werden. Die Widerspruch gegen die Aufzeichnung ist in der Folge m.E. umgehend zu löschen.
quote:@Pachlus: Steht wo? Sagt wer?
Nicht zulässig wäre es, das Band schon laufen zu lassen, bevor die Frage der Zustimmung angesprochen und geklärt wurde. Ganz einfach, nicht?
Über (Un-)Sinn und Grund für diese Überlegung ansich zu spekulieren ist müßig.
Schönes Restwochenende!
Der Ritter
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"~~~Hoyotoho!~~~"
Der Fall würde mich auch einmal interessieren, deswegen klinke ich mich gleich in diesen Thread ein - wenns nicht gewünscht ist, bitte Bescheid sagen, dann mach ich ggfls. einen eigenen auf.
Wie ist das konkret mit Aufzeichnungen von Gesprächen, wenn der Angerufene durch den Anrufer permanent belästigt und in diesen Gesprächen bedroht und beschimpft wird? (unter permanent belästigt wären hier innerhalb von ca. 3-4 Stunden ca. 50 SMS und 20 Anrufe)
Der Belästigte hat nun einige dieser Gespräche aufgezeichnet, ist das strafbar?
Wie kann er sich dagegen wehren (außer neue Simkarte holen), die Polizei meint, es gäbe keinen Grund für eine Anzeige.
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
> Der Belästigte hat nun einige dieser Gespräche aufgezeichnet, ist das strafbar?
Das BVerfG hat entschieden, daß im Einzelfall dann eine Aufzeichnung nicht nur nicht strafbar, sondern auch als Beweismittel verwertbar ist, wenn
(a) die Straftat, die damit bewiesen werden soll, erheblicher Natur ist (also nicht bloß eine einfache Beleidigung), was in Ihrem Beispiel der Fall sein dürfte und
(b) keine andere Möglichkeit zur Erbringung dieses Beweises gegeben ist, was hier auch der Fall sein dürfte.
Einen sehr guten Abriß dessen, was erlaubt ist und was nicht, gibt die Lektüre dieses Urteils:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20021009_1bvr161196.html
Vielen Dank, ich werde das so weiterleiten, ich wette, da fällt ihm ein Stein vom Herzen.
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
quote:
quote:
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Nicht zulässig wäre es, das Band schon laufen zu lassen, bevor die Frage der Zustimmung angesprochen und geklärt wurde. Ganz einfach, nicht?
@Pachlus: Steht wo? Sagt wer?
von DerRitter am 26.04.2009 19:20
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Aus welchen rechtlichen Erwägungen, mit Blick auf welche Vorschriften kommst Du zu Deiner Einschätzung, die Übereinstimmung seiner Aussage mit der Rechtslage in Zweifel ziehen zu dürfen?
(von Mirk am 27.04.2009 00:32)
Liebe(r) Mirk,
wo steht in meiner Frage nach den Hintergründen für diese Aussage, daß ich die Aussage selbst in Frage stelle? Ich frage danach, wo diese Aussage nachzulesen bzw. von wem Sie entsprechend gestützt wird.
Desweiteren: Was ich in Frage stellen/hinterfragen/bezweifeln/... darf, entscheide ich immer noch selbst. Vielen Dank.
Der Ritter
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"~~~Hoyotoho!~~~"
Liebe(r) Mirk,
wie in einem anderen Beitrag auch schon spielen Sie sich auch jetzt gerade m.E. völlig grund- und rechtfertigungslos als der 'Entscheider' darüber auf, wer hier was wie in welcher Form wann und wo zu schreiben oder auch nicht zu schreiben hat.
Wie in einem andere Beitrag auch schon zweifle ich auch hier an, daß Sie die Kompetenz oder Berechtigung haben, die Beiträge anderer User zu be- oder (wenn diese Beiträge nicht Ihren von Ihnen möglicherweise als das Maß aller Dinge betrachteten Standards entsprechen) verurteilen.
Wie in einem anderen Beitrag auch schon werden Sie sicherlich auch hier nicht verstehen, daß Ihre grund- und rechtfertigungslosen Attacke-Kommentare gegenüber anderen Usern es an Unnötigkeit mit Sicherheit locker mit meinen (oder auch denen all der anderen User, denen Sie sich möglicherweise überlegen zu fühlen scheinen) Beiträgen aufnehmen können.
Warum beschränken Sie sich nicht darauf, uns an Ihrem unermeßlichen Wissen teilhaben zu lassen? Warum beschränken Sie sich nicht darauf, Ihre für Laien (die sich hier in Massen tummeln) teilweise sehr verständlichen und kurz gehaltenen Beiträge zu verfassen und uns so (ohne weitere direkte Angriffe gegen Minder-Erleuchtete) Ihre Überlegenheit zu demonstrieren? Braucht Ihr Ego diese Art der zusätzlichen Bestätigungen?
Ich (emp-)finde das
einfach nur noch als unnötig. Und damit bin ich mit Sicherheit nicht allein.
Der Ritter
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"~~~Hoyotoho!~~~"
Ach liebe(r) Mirk,
haben Sie schon einmal daran gedacht, bei der Forenleitung einen neuen (personengebundenen) Status für sich zu beantragen? 'Forengott' zum Beispiel? 'Alleiniger Entscheider' kommt auch gut. Da finden Sie bestimmt etwas, das Ihrem möglicherweise marginal übersteigerten Ego gerecht wird.
quote:Worauf Sie diese überzogene Meinung Ihrer eigenen Wichtigkeit nur gründen...aber das werden wir hier wohl nie erfahren. Denn wir dürfen ja am Ende vielleicht Ihrer Ansicht nach schon dankbar sein, in Beiträgen zu posten, in denen Sie aktiv sind, richtig?
Meine Berechtigung steht fest
Ein kleiner Hinweis am Rande: Auslassungen in Zitaten sind m.W. durch den Zitierenden zu kennzeichnen. Derartige stilistische Schwächeleien sollten Ihnen aber nun wirklich nicht passieren...da sinken Sie aber sowas von spontan in meiner übermäßigen Bewunderung Ihrer geradezu übermenschlichen Fähigkeiten. Schade, schade, schade...
Der Ritter
P.S. Ach ja, haben Sie eigentlich schon eine stichhaltige und durch entsprechende Links, Paragraphen und Urteile untermauerte und mit für Nicht-Jurisprudenzler hart an der Grenze zur Unverständlichkeit stehende, eineinhalb Seiten lange Ausführung zur eigentlichen Frage geschrieben? Wenn nicht, warum befassen Sie sich nicht damit? Denn das können Sie zumindest..diese Berechtigung zumindest steht tatsächlich fest.
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"~~~Hoyotoho!~~~"
Hallo Leute,
bevor die Lage hier eskaliert bitte ich nur noch um belegbare Antworten. Also links zu Gesetzestexten oder Gerichtsurteile worauf man sich berufen kann.
Ich konkretisiere noch mal in Stichworten nach.
Das Telefonat beginnt,(Exmann ruft Exfrau an weil ewiger Streit um Kind usw) die Lage droht zu eskalieren, der Teilnehmer wird drauf hingewiesen dass ab jetzt das Gespräch aufgenommen wird, der Teilnehmer antwortet dass er das Gespräch ebenso aufnimmt, das Gespräch geht weiter und eskaliert wie erwartet. Aufnahmegrund: Exmann betrunken, Beschimpfungen, Verleumdungen, Aufhetzen des Kindes gegen die Mutter usw.
Gruß
Maverik0815
Wo ist das Problem, wenn beide aufgenommen haben und es beide angekündigt haben?
Und wofür soll das nun verwendet werden? Als Erinnerung wie das, was man Liebe nennt, enden kann?
-- Editiert am 29.04.2009 22:47
quote:
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Nicht zulässig wäre es, das Band schon laufen zu lassen, bevor die Frage der Zustimmung angesprochen und geklärt wurde. Ganz einfach, nicht?
@Pachlus: Steht wo? Sagt wer?
von DerRitter am 26.04.2009 19:20
[color=green]Pachlus, willst Du nicht antworten?[/color] :
Da brauchen wir Pachlus nicht, das sagt doch §201 StGB
ganz klar.
Wird vor der Genehmigung schon aufgenommen, ist das strafbar.
quote:
Nicht zulässig wäre es, das Band schon laufen zu lassen, bevor die Frage der Zustimmung angesprochen und geklärt wurde. Ganz einfach, nicht?
@Pachlus: Steht wo? Sagt wer?
von DerRitter am 26.04.2009 19:20
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[color=green]Pachlus, willst Du nicht antworten?[/color]
Schau mal, wenn ein TE wirklich eine Nachfrage stellt, beantworte ich ihm diese.
Das hat ja nun freundlicherweise ein Anderer gemacht, obwohl der TE das gar nicht wissen wollte. Nachilfeunterricht ist bei mir kostenpflichtig, deshalb ignoriere ich Trollanfragen ganz einfach, weil die Zeit dafür zu schade ist! Ganz einfach, nicht?
quote:
Übrigens könnte sich ein Zitierter etwa dann nicht gegen ein "unvollständiges" Zitat seiner Äußerungen wenden, wenn besonders schwachsinnige Passagen -ohne jeden Hinweis- nicht mitübernommen würden.(von Mirk am 30.04.2009 01:44)
Ist es nicht putzig, wie weit einen einzelnen Menschen das eigene übersteigerte Geltungsbedürfnis treiben kann?
Aber das kennen wir ja inzwischen von Seiner Hoheit, dem Entscheider : Da werden schon mal schwachsinnige Passagen geschrieben, in denen anderen Usern zumindest unterschwellig eine Verhaltensähnlichkeit mit Nazi'größen' untergeschoben wird. Oder (wie im aktuellen Fall) werden Auslassunge bei Zitaten damit gerechtfertigt, daß der Inhalt 'schwachsinnig' war/ist.
Aber als Forengott darf man das wohl...
Mein Vorschlag: Liebe(r) Mirk, wenn Sie sehen, daß ich in einem Beitrag etwas beitrage, meine Erfahrung oder meine Meinung zu dem Thema mitteile und mich darüber mit anderen Ihnen ebenfalls unterlegenen Usern austausche (was sicherlich in mehr als nur einigen Fällen dem TE auch durchaus weiterhelfen kann bzw. es bereits getan hat), dann nehmen Sie einfach die Finger von der Tastaur.
Lesen Sie (nachdem Sie sich in einer Ihnen freistehenden Art und Weise darüber gefreut haben, wie viel besser Sie doch sind) einfach mal den Passus unter dem Fenster, in das Sie gerade möglicherweise Ihre vor Selbstgefälligkeit und Überlegenheitsgehabe triefende Mitteilung schreiben wollten. Da steht unter anderem
quote:
Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch und NICHT der Rechtsberatung.
Ich schätze Sie durchaus als Wissensquell und habe sicherlich schon einiges aus Ihren Beiträgen erfahren/dazulernen können (wenn ich sie dann mal verstanden hatte, was nicht immer im ersten Anlauf klappt, sei es durch Umfang oder Formulierungen, die sich dem Laien nicht unbedingt umgehend erschließen). Nur schade, daß Sie diese 'Quelle' dann selbst, freiwillig und vorsätzlich vergiften. Muß das sein?
Der Ritter
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"~~~Hoyotoho!~~~"
Und jetzt?
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