Hallo ihr Lieben,
darf eine mir bekannte Person, meine Festnetznummer (kein Eintrag im Telefonbuch) ohne vorher meine Einverständnis eingeholt zu haben, an mir unbekannte Personen weitergeben? Macht sich, die mir bekannte Person strafbar?
Viele Grüße
Telegonnummer weitergeben ohne Einverständnis
3. Oktober 2016
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Frage vom 3. Oktober 2016 | 20:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Telegonnummer weitergeben ohne Einverständnis
#1
Antwort vom 3. Oktober 2016 | 20:55
Von
Status: Unbeschreiblich (34462 Beiträge, 17813x hilfreich)
Macht sich, die mir bekannte Person strafbar? Nö. Sie dürfen sie allenfalls auf Unterlassung verklagen, wofür Sie zunächst mal vom eigenen Geld einen Anwalt mandatieren müßten.
#2
Antwort vom 4. Oktober 2016 | 10:57
Von
Status: Junior-Partner (5447 Beiträge, 1823x hilfreich)
Zitat:Sie dürfen sie allenfalls auf Unterlassung verklagen
Wenn man denn dafür eine Rechtsgrundlage findet.
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#3
Antwort vom 4. Oktober 2016 | 14:41
Von
Status: Bachelor (3726 Beiträge, 1171x hilfreich)
Eine Strafbarkeit ist nicht ersichtlich, ein Unterlassungsanspruch ohne weiteres ebenfalls nicht.
#4
Antwort vom 4. Oktober 2016 | 15:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, vielen lieben Danke für eure Antworten.
Viele Grüße
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