Telegonnummer weitergeben ohne Einverständnis

3. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
VitaVita123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Telegonnummer weitergeben ohne Einverständnis

Hallo ihr Lieben,

darf eine mir bekannte Person, meine Festnetznummer (kein Eintrag im Telefonbuch) ohne vorher meine Einverständnis eingeholt zu haben, an mir unbekannte Personen weitergeben? Macht sich, die mir bekannte Person strafbar?

Viele Grüße




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

Macht sich, die mir bekannte Person strafbar? Nö. Sie dürfen sie allenfalls auf Unterlassung verklagen, wofür Sie zunächst mal vom eigenen Geld einen Anwalt mandatieren müßten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5447 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat:
Sie dürfen sie allenfalls auf Unterlassung verklagen


Wenn man denn dafür eine Rechtsgrundlage findet.

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#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

Eine Strafbarkeit ist nicht ersichtlich, ein Unterlassungsanspruch ohne weiteres ebenfalls nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
VitaVita123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen lieben Danke für eure Antworten.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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