Telekommunikationsanbieter Störung Erstattung

22. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
exeto
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 15x hilfreich)
Telekommunikationsanbieter Störung Erstattung

Hallo,

wir hatten im Juni 2013 eine Störung des Telefon- und Internetanschlusses. Die Behebung hat 3 Wochen gedauert und der Techniker meinte, wir kriegen die Grundgebühr anteilsmäßig erstattet.

Jetzt haben wir ziemlich lange gewartet, man hat auch nicht mehr dran gedacht. Aufjedenfall kam heute aber wieder der Gedanke und dann haben wir mal angerufen.

Als Antwort auf mein Anliegen bekam ich als Antwort, dass dies nicht mehr möglich ist, da es zulange her ist.

Hab jetzt mal die AGB's überflogen und nix gefunden dazu.

Bin ich jetzt im Recht oder habe ich kein Anrecht?

Wenn ich im Recht bin, wollte ich dann mal ne Mail bzw. nen Brief rausschicken. Gibts da irgendwas worauf ich hinweisen kann?

danke euch schonmal

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4885x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von exeto am 22.10.2013 19:57

Bin ich jetzt im Recht oder habe ich kein Anrecht? <hr size=1 noshade>

Jeder Telekommunikationsanbieter hat eine Klausel, dass man Einwendungen zu Rechnungen nur zu einer bestimmten Frist eingereicht haben (die leigen meinst deutlich unter 6 Monate). Soweit ich weiß, ob das jetzt aber noch aktuell ist weiß ich nicht, sind Einwendungen bis zu 6 Monate möglich. Eine kürzere Frist wäre nicht rechtens. Das war aber damals an die Speicherungsfrist der Verbindungsdaten gebunden, die sogenannte: "Vorratsdatenspeicherung". Wie bereits erwähnt, weiß ich nicht wi es derzeit aussieht.
Auf der anderen Seite:
Das betrifft aber imho nicht die Grundgebühr und die dürfte meines erachtens nach unter die regelmäßige Verjährung nach §199 BGB fallen.

ABER SICHER BIN ICH MIR NICHT. DAS IST NUR EIN GEDANKENSPIEL.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Ich sehe das so wie Radfahrer:

Sehen Sie nach, wann Sie für den betreffenden Zeitraum die Rechnung erhalten haben. Und dann schauen Sie im Kleingedruckten der Rechnungen und/oder in den AGB nach, wie lange Sie Zeit für Einwendungen haben.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

P.S. Es ist hier wie so oft im Leben:
Telefonieren mit dem Vertragspartner (jedenfalls bei so großen Unternehmen, bei denen man keinen persönlichen Ansprechpartner hat) bringt einen in den seltensten Fällen weiter!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1416 Beiträge, 649x hilfreich)

Einwendungen üblicherweise 6-8 Wochen nach Rechnungstellung im Normalfall. Hier kann aber ein böser Brief an die Firmenleitung vielleicht noch eine Kulanzgutschrift bringen die der normale Hotliner nicht geben darf.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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