Hallo,
ich habe ein vereinfachtes Verfahren ohne mündliche Verhandlung verloren und der Gegneranwalt hat mir die Terminsgebühr in Rechnung gestellt. Ist das okay ?
Ich finde leider die Seite nicht wieder wo die einzelnen Paragraphen der RVG aufgelistet waren...
Grüße
Fresja
Terminsgebühr o. mündl. Verhandlung ?
7. April 2009
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Frage vom 7. April 2009 | 12:10
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Terminsgebühr o. mündl. Verhandlung ?
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#1
Antwort vom 7. April 2009 | 15:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32864 Beiträge, 17260x hilfreich)
Hi,
posten Sie das bitte im Standesrecht!
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
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