Tiere widerrechtlich weiter Verkauft, ohne diese jemals bezahlt zu haben

8. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
tegenne.ki
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tiere widerrechtlich weiter Verkauft, ohne diese jemals bezahlt zu haben

Guten Morgen!
Ich habe ein Problem: Im Mai diesen Jahres musste ich zwei meiner Chinchillas abgeben, da sich die Gruppe sehr heftig zerstritten hat. Nach einer ganzen Weile des Suchens, haben wir jemanden gefunden, der die beiden aufnehmen wollte. Es wurde eine Schutzgebühr von 30€ pro Tier + 50€ für den vorhandenen Käfig vereinbart. Die Käuferin schickte mir einen Screenshot von der angeblichen Überweisung, doch das Geld kam nie an. Das ist jedoch nicht das eigentliche Problem. Wir handelten einen Schutzvertrag aus, der ihr den Weiterverkauf ohne meine Einwilligung untersagt. Vor ein paar Tagen forderte ich mir nun Bilder von den beiden an, weil ich schon seit geraumer Zeit ein schlechtes Gefühl hatte. Gestern Abend schickte sie mir 3 Bilder + eins vom Gehege. Es ist deutlich zu erkennen, dass es sich bei den Chinchillas auf den Bildern nicht um meine Tiere handelt. Auf zwei Bildern ist sogar zu sehen, dass sie diese von einem anderen Facebook Profil abgescreenshottet hat. Für mich lässt das nur den Schluss zu, dass sie die Tiere Weiterverkauft hat oder die beiden nicht mehr leben. Hat jemand einen Rat, wie ich nun weiter vorgehen kann? Ich möchte dringend wissen, was mit den beiden passiert ist, will aber auch nicht riskieren, dass die Käuferin sich nach einer Konfrontation komplett zurückzieht und ich nie Antworten bekomme.

-- Editiert von User am 8. September 2023 08:19

-- Editiert von User am 8. September 2023 08:20

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10465 Beiträge, 4158x hilfreich)

Zitat (von tegenne.ki):
Die Käuferin schickte mir einen Screenshot von der angeblichen Überweisung, doch das Geld kam nie an.

Warum gibt man denn die "Ware" raus, bevor sie bezahlt wurde?

Zitat (von tegenne.ki):
Wir handelten einen Schutzvertrag aus, der ihr den Weiterverkauf ohne meine Einwilligung untersagt.

Wenn das so ein Vertrag ist, den diverse "Tierschutzorganisationen" gerne verwenden.
Sagen wir es so, ein Bierdeckel hat die selbe rechtliche Relevanz, die Dinger sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind und 90% davon ungültig / nichtig.

Zitat (von tegenne.ki):
Hat jemand einen Rat, wie ich nun weiter vorgehen kann?

Um an das fehlende Geld zu kommen gibt es diverse Möglichkeiten, das ist ja aber nicht Dein Problem, sondern ->
Zitat (von tegenne.ki):
Ich möchte dringend wissen, was mit den beiden passiert ist, will aber auch nicht riskieren, dass die Käuferin sich nach einer Konfrontation komplett zurückzieht und ich nie Antworten bekomme.

und da ist es so, dass wenn die Käuferin nicht will, das Ende der Fahnenstange erreicht ist.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6066 Beiträge, 1319x hilfreich)

Zitat (von tegenne.ki):
Die Käuferin schickte mir einen Screenshot von der angeblichen Überweisung, doch das Geld kam nie an.


Hat man das Geld denn nochmals eingefordert?

Zitat (von tegenne.ki):
will aber auch nicht riskieren, dass die Käuferin sich nach einer Konfrontation komplett zurückzieht und ich nie Antworten bekomme.


Nun ja, Sie haben die Tiere verkauft und damit war es das dann auch. Ich sehe nicht, dass Sie im Recht sind eine Auskunft zu erhalten.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16147 Beiträge, 5766x hilfreich)

Zitat (von tegenne.ki):
Wir handelten einen Schutzvertrag aus, der ihr den Weiterverkauf ohne meine Einwilligung untersagt.
Irrelevant da dieser Passus unwirksam ist. Es ist deren Eigentum und damit darf sie, mehr oder weniger, machen was sie möchte.

Zitat (von tegenne.ki):
Hat jemand einen Rat, wie ich nun weiter vorgehen kann?
Gerichtsfest eine angemessene Frist zur Überweisung des Kaufbetrags setzen. Alles andere geht dich einfach nichts mehr an.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114330 Beiträge, 38978x hilfreich)

Zitat (von tegenne.ki):
der ihr den Weiterverkauf ohne meine Einwilligung untersagt.

In der Regel sind solche Klauseln nichtig, insofern wäre durchaus wichtig, wie konkret das
Zitat (von tegenne.ki):
Wir handelten einen Schutzvertrag aus

im Detail abgelaufen ist.

Denn am Eigentum hat man als Eigentümer sehr weitreichende Rechte (§ 903 BGB).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1135x hilfreich)

Im juristischen Sinne gibt es eine "Schutzgebühr" eigentlich nicht. Zumeist handelt es sich entweder um einen ganz normalen Kaufpreis. Warum nennt man das Kind dann nicht beim Namen? Sollte die "Schutzgebühr" wie eine Vertragsstrafe gestaltet sein, dann ist es nur logisch, dass der vermeintliche Käufer (eigentlich eher ein Beschenkter) diese Summe nicht schon von Anfang an schulden kann.

Es scheint mir egal zu sein, ob die Verpflichtung, die Tiere nicht zu verkaufen, wirksam ist oder nicht. Denn aktuell wurden nur Fotos von den Tieren verlangt. Aber ein Recht, Fotos von den Tieren zu verlangen, wurde offenbar nicht ausdrücklich vereinbart. Dann ist auch sehr zweifelhaft, ob es dieses Recht gibt. Wenn die jetzigen Fotos offenbar von den falschen Tieren sind, dann kann das übrigens durchaus noch weitere Gründe haben. Vielleicht sind die Tiere genau dort, wo sie sein sollten, und es geht ihnen ganz ausgezeichnet. Vielleicht hat die neue Eigentümerin nur ganz einfach keine Lust, selbst Fotos zu machen und zu versenden, weshalb sie lieber (und schneller) irgendwelche Fotos aus dem Internet genommen hat. Oder sie ist im Urlaub. Oder ...

Und wenn die Tiere nun tatsächlich nicht mehr bei der Käuferin sind, dann bedeutet das noch nicht, dass sie die Tiere verkauft hat. Das vereinbarte Verbot bezog sich anscheinend ja nur auf den Verkauf. Was ist, wenn die Käuferin die Tiere nun nicht verkauft, sondern verschenkt hat?

Wie nun vozugehen ist? Was soll denn nun das Ziel sein? Wenn die Tiere weg (oder gar tot) sind, dann sind sie weg. Mag sein, dass die "Käuferin" gegen eine (wirksame?) Verpflichtung verstoßen hat, die Tiere nicht zu verkaufen oder anderswie abzugeben. Über die Folge eines Verstoßes gegen eine solche Verpflichtung macht man sich am besten schon Gedanken, bevor man diese Verpflichtung vereinbart.

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