Tierklinik Rechnung/ Bank

7. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
BlueSpirit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Tierklinik Rechnung/ Bank

Hallo,-) Ich habe da mal eine komplizierte Frage und ich hoffe auf Hilfe.

Folgender Fall:

Meine Mutter hat einen Hund, dieser hatte einen OP Termin. Ich habe den Hund alleine hin gebracht, weil es meiner Mutter nicht gut ging.
Ich sollte einen Behandlungsvertrag unterschreiben, wo ich auch meine Mutter mit angab, weil es ja ihr Hund ist. Der Tierarzt in der Klinik sagte, das sei kein Problem nur ohne Unterschrift dürften sie nicht operieren. Gut ich habe unterschrieben.
Meine Mutter und ich holten ihn später wieder ab, ich beteiligte mich mit 500 Euro, weil meine Mutter eine kleine Rente hatte.
Die Rechnung bekam sie auch und machte mit der Bank von der Tierklinik eine Ratenzahlung aus.
Meine Mutter ist im März 2023 gestorben, die Rechnung ist von Mai 2022.
Ich habe das Erbe ausgeschlagen, weil sie noch andere Schulden hat.
Jetzt meldet sich die Bank und sagt ich hätte damals unterschrieben und daher muss ich die Rechnung auch zahlen. Zudem habe ich 500 Euro gezahlt und das wäre somit klare Sache, dass ich die Rechnung zahlen muss.
Hab ich jetzt wirklich die A Karte oder gibt's da noch eine Möglichkeit?
Vielen Dank

-- Editiert von User am 7. November 2023 01:29

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2022 Beiträge, 702x hilfreich)

Da würde es helfen genau zu lesen, was Du damals unterschrieben hast.

Aber ich würde mal stark dazu tendieren, dass in dem Behandlungsvertrag drin steht, dass Du mit Deiner Unterschrift die Kostenübernahme zusicherst.

Du schreibst ja, dass Du Deine Mutter "auch" mit angegeben hast. Somit dürftet ihr gesamtschuldnerisch haften, womit Du eben auch zur Zahlung verpflichtet bist.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15804 Beiträge, 9077x hilfreich)

Schließe mich an.
Durch die Unterschrift ist man Vertragspartner der Tierklinik geworden und haftet für die Rechnung - alles andere wäre sehr ungewöhnlich. Nur wenn aus dem Behandlungsvertrag ausdrücklich hervorgeht, dass man "nur" im Auftrag der Mutter unterschreibt, dann könnte es evtl. anders sein, aber dann hätte die Tierklinik wahrscheinlich eine schriftliche Vollmacht der Mutter verlangt.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
BlueSpirit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Klasse:-( Ja, sicher steht drauf, dass ich mich verpflichte bei Abholung zu zahlen, aber meine Mutter bekam die Rechnung, weil der Tierarzt sagte es sei kein Problem, wenn ich unterschreibe, weil sie wissen wer die Halterin ist. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich natürlich nicht unterschrieben und den OP Termin abgesagt. Da kann die Bank mich jetzt einfach nach fast 2 Jahren zur Zahlung auffordern?

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6396 Beiträge, 1373x hilfreich)

Zitat (von BlueSpirit):
Da kann die Bank mich jetzt einfach nach fast 2 Jahren zur Zahlung auffordern?


Ja das kann sie. Und sie hat es ja bereits gemacht

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2022 Beiträge, 702x hilfreich)

Zitat (von BlueSpirit):
Ja, sicher steht drauf, dass ich mich verpflichte bei Abholung zu zahlen,

Und damit ist der Drops gelutscht.
Zitat (von BlueSpirit):
Da kann die Bank mich jetzt einfach nach fast 2 Jahren zur Zahlung auffordern?

Sie kann, hat bereits und hat auch berechtigte Ansprüche.

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Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15804 Beiträge, 9077x hilfreich)

Zitat (von BlueSpirit):
Da kann die Bank mich jetzt einfach nach fast 2 Jahren zur Zahlung auffordern?

Verjährung tritt erst nach 3 Jahren zum Jahresende ein - wobei die Verjährungsfrist mit jeder Teilzahlung neu beginnt.
Wenn man davon ausgeht, dass die Mutter ihre Raten bis März 2023 bezahlt hat, dürfte Verjährung erst mit Ablauf des 31.12.2026 eintreten.

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#7
 Von 
BlueSpirit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe;-) Dann hab ich ja doch die A Karte und kann zahlen.

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#8
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(747 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von BlueSpirit):
Ja, sicher steht drauf, dass ich mich verpflichte bei Abholung zu zahlen,


Aber die Forderung bei der Bank ist ja eine Ratenzahlung, da müsste man ebenso unterschrieben haben, man müsste (vermute ich) als Mitschuldner oder Bürge bei der Bank eingetragen sein.

Wenn ich den Eingangsbeitrag richtig verstehe, hat man nur eine Geschäftsbeziehung mit der Tierklinik unterschrieben, daher finde ich das erstmal nicht so eindeutig, warum man hier gegenüber der Bank haftet. Die Ratenzahlung (welche anscheinend nur Ihre Mutter unterschrieben hat), kam ja erst später. Daher sollte man nochmal ganz genau nachschauen, was man da unterschrieben hat.

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#9
 Von 
BlueSpirit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Wenn ich den Eingangsbeitrag richtig verstehe, hat man nur eine Geschäftsbeziehung mit der Tierklinik unterschrieben, daher finde ich das erstmal nicht so eindeutig, warum man hier gegenüber der Bank haftet. Die Ratenzahlung (welche anscheinend nur Ihre Mutter unterschrieben hat), kam ja erst später.

Das ist korrekt. Die Tierklinik arbeitet mit einer Bank zusammen, wo man Ratenzahlung vereinbaren kann, denn nicht jeder kann sich OP Kosten von mehreren Tausend Euro leisten.
Meine Mutter hat dort alleine unterschrieben ich bin weder Bürge noch Mitschuldner, das lief auf ihren Namen dort. Die Bank sagt, das wäre egal, weil ich die Vereinbarung für die OP unterschrieben habe und wer unterschreibt muss zahlen. In dieser Vereinbarung steht aber auch, dass man versichert mit der Unterschrift, der Hundehalter zu sein, bin ich ja nicht.

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#10
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von BlueSpirit):
Das ist korrekt. Die Tierklinik arbeitet mit einer Bank zusammen, wo man Ratenzahlung vereinbaren kann, denn nicht jeder kann sich OP Kosten von mehreren Tausend Euro leisten.
Meine Mutter hat dort alleine unterschrieben ich bin weder Bürge noch Mitschuldner, das lief auf ihren Namen dort. Die Bank sagt, das wäre egal, weil ich die Vereinbarung für die OP unterschrieben habe und wer unterschreibt muss zahlen. In dieser Vereinbarung steht aber auch, dass man versichert mit der Unterschrift, der Hundehalter zu sein, bin ich ja nicht.


Im Zweifelsfall lässt man es drauf ankommen und hat hinterher ggf. die Konsequenzen in Form von Mehrkosten zu tragen.

Das muss jeder für sich entscheiden.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#11
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 85x hilfreich)

doppelt

-- Editiert von User am 7. November 2023 16:41

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15804 Beiträge, 9077x hilfreich)

Zitat (von BlueSpirit):
In dieser Vereinbarung steht aber auch, dass man versichert mit der Unterschrift, der Hundehalter zu sein, bin ich ja nicht.

Darauf kommt es nicht wirklich an.
Es ist nicht Voraussetzung für eine Zahlungspflicht, dass man Halter ist.

Zitat (von BlueSpirit):
Meine Mutter hat dort alleine unterschrieben ich bin weder Bürge noch Mitschuldner, das lief auf ihren Namen dort.

Das ist aber eher schlecht für Sie.
Denn egal ob die Forderung von der Tierklinik an die Bank im Rahmen eines echten Factoring überlassen wurde oder nur abgetreten wurde als Sicherheit für den Kredit: Ohne unterschriebene Ratenzahlungsvereinbarung könnte die ganze offene Rest-Summe von BlueSpirit sofort verlangt werden.

Trotzdem wird man zu einer endgültigen Beurteilung nur kommen, wenn man alle Unterlagen kennt.



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
BlueSpirit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das ist aber eher schlecht für Sie.
Denn egal ob die Forderung von der Tierklinik an die Bank im Rahmen eines echten Factoring überlassen wurde oder nur abgetreten wurde als Sicherheit für den Kredit: Ohne unterschriebene Ratenzahlungsvereinbarung könnte die ganze offene Rest-Summe von BlueSpirit sofort verlangt werden.


Ich habe keine Ahnung wie genau das läuft. Die Tierklinik hat die Rechnung an die Bank übermittelt und die Bank hat die Summe an die Tierklinik überwiesen. Die Bank hat mit meiner Mutter einen Vertrag geschlossen über Summe x mit Rate x und ja, die hat sie unterschreiben müssen. Ist nicht das erste Mal, dass sie dort eine Ratenzahlung macht, war schon die zweite OP. Aber die Bank sagt, es ist egal ob meine Mutter das unterschrieben hat, sondern wer die Kosten verursacht hat und das bin ich, weil ich unterschrieben habe in der Tierklinik wegen der OP. Die Bank hat sogar extra noch in der Tierklinik diese Vereinbarung angefordert um zu sehen wer unterschrieben hat. Und jetzt bin ich wohl die Dumme.
Habe nachgefragt wie es nun weitergeht, wenn ich es nicht zahle, dann wird es einem Anwalt übergeben und eingetrieben.

Was soll ich nun tun? Abwarten? Ich weiß nicht mehr, wie ich bei der Bank argumentieren soll.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39206x hilfreich)

Zitat (von BlueSpirit):
In dieser Vereinbarung steht aber auch, dass man versichert mit der Unterschrift, der Hundehalter zu sein, bin ich ja nicht.

Und? Das hilft hier wohl nicht wirklich ... eher im Gegenteil ...



Zitat (von drkabo):
Denn egal ob die Forderung von der Tierklinik an die Bank im Rahmen eines echten Factoring überlassen wurde oder nur abgetreten wurde als Sicherheit für den Kredit: Ohne unterschriebene Ratenzahlungsvereinbarung könnte die ganze offene Rest-Summe von BlueSpirit sofort verlangt werden.

Trotzdem wird man zu einer endgültigen Beurteilung nur kommen, wenn man alle Unterlagen kennt.

Volle Zustimmung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39206x hilfreich)

Zitat (von BlueSpirit):
Was soll ich nun tun? Abwarten?

Es hat sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen In der Regel hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Oder versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent prüft.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15804 Beiträge, 9077x hilfreich)

Zitat (von BlueSpirit):
Ich habe keine Ahnung wie genau das läuft.

Das ist das Problem, denn es gibt mehrere Varianten mit unterschiedlichen Konsequenzen:
a) Die Tierklinik hat die Forderung an die Bank verkauft (echtes Factoring)
b) Die Tierklinik hat die Bezahlung der Rechnung bei der Bank finanziert und die Forderung als Sicherheit an die Bank abgetreten (unechtes Factoring)
c) Die Mutter von BlueSpirit hat von der Bank einen Kredit bekommen, mit dem direkt die Rechnung bezahlt wurde. (Kreditvermittlung durch die Tierklinik)
d) was weiß ich

Nach außen hin sieht das alles gleich aus.

Bei Konstellation a) und b) tendiere ich zu "keine Chance für BlueSpirit der Zahlung zu entgehen".
Bei Konstellation c) könnte es ganz gut für BlueSpirit aussehen.

Je nachdem, wie hoch die offene Summe ist, würde ich etwas Geld in die Hand nehmen, und alle Unterlagen (insbesondere die Ratenvereinbarung mit der Bank) jemandem zeigen, der sich damit auskennt - also einem Anwalt.



Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2056 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
b) Die Tierklinik hat die Bezahlung der Rechnung bei der Bank finanziert und die Forderung als Sicherheit an die Bank abgetreten (unechtes Factoring)


Das sehe ich anders.
Wenn die Bank die Tierklinik bezahlt hat, dann ist die Forderung der Tierklinik gegen die Auftraggeber erledigt und das was Du da als Sicherheit bezeichnest wertlos.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15804 Beiträge, 9077x hilfreich)

Das ist ja gerade der Unterschied zwischen echtem und unechtem Factoring - im ersten Fall kann nur noch die Bank fordern, im zweiten Fall auch noch die Tierklinik.

Siehe
https://www.aifinyo.de/blog/echtes-factoring-und-unechtes-factoring-die-unterschiede-leicht-erklart/

Für die Fragestellerin ist das aber egal, denn selbst wenn echtes Factoring vorliegen würde, hätte die Bank die Forderung komplett gekauft, könnte also die gleichen Rechte geltend machen, wir sie die Tierklinik hätte machen können.

Nur bei der dritten Variante (Mutter der Fragestellerin nimmt einen Kredit auf, mit dem die Rechnung bezahlt wurde, anschließend wird der Kredit in Raten an die Bank zurück gezahlt) ist die Ursprungsforderung erloschen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2056 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von BlueSpirit):
Die Bank hat mit meiner Mutter einen Vertrag geschlossen über Summe x mit Rate x

Ist für mich ein Indikator für einen Vertrag zwischen Mutter und Bank und damit kein Factoring mehr (allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass die Ausführungen des TE zu ungenau sind um das ordentlich bestimmen zu können).

Da den Ausführungen des TE die Bank fordert, müsste sie einen Vertrag zwischen TE und Bank haben, hat sie aber wohl nur mit der Mutter.
Möglicherweise kann zwar die Tierklinik noch vom TE fordern, aber die Bank kann es in Ermangelung eines Vertragsverhältnises nicht.

Die spannende Frage ist eben ob die Bank eben ihren eigenen Kreditvertrag mit der Mutter eintreiben will (das wird sie bei Dir nicht können da Erbe ausgeschlagen) oder ob sie das Inkasso für die Tierklinik macht (da sehe ich durchaus Chancen für die Bank, aber dann steht noch im Raum ob der TE wirklich Vertragspartner der Tierklinik geworden ist).

Insgesamt ist die geschilerte Situation aber so verworren, dass man da nur den Tipp geben kanns ich professionell beraten zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15804 Beiträge, 9077x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Ist für mich ein Indikator für einen Vertrag zwischen Mutter und Bank und damit kein Factoring mehr

Die Bank hätte die Forderung auch gekauft haben können.

Zitat (von Kalanndok):
Da den Ausführungen des TE die Bank fordert, müsste sie einen Vertrag zwischen TE und Bank haben, hat sie aber wohl nur mit der Mutter.

Wenn die Bank die Forderung gekauft hätte, könnte die Bank auch ohne Vertrag zwischen TE und Bank fordern weil die Bank halt den Vertrag zwischen der TE und der Tierklinik gekauft hätte.

Zitat:
allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass die Ausführungen des TE zu ungenau sind um das ordentlich bestimmen zu können

Ja.
Ohne Einblick in die Unterlagen kann man nichts verlässliches sagen. Von "TE muss alles zahlen" bis "TE muss nichts mehr zahlen" ist alles drin.

Zitat (von Kalanndok):
Die spannende Frage ist eben ob die Bank eben ihren eigenen Kreditvertrag mit der Mutter eintreiben will (das wird sie bei Dir nicht können da Erbe ausgeschlagen) oder ob sie das Inkasso für die Tierklinik macht (da sehe ich durchaus Chancen für die Bank, aber dann steht noch im Raum ob der TE wirklich Vertragspartner der Tierklinik geworden ist)

... oder ob die Bank die Forderung von der Tierklinik gekauft hat (dann keine Chance für die TE)

Zitat (von Kalanndok):
Insgesamt ist die geschilerte Situation aber so verworren, dass man da nur den Tipp geben kanns ich professionell beraten zu lassen.

Zumindest müsste man die Unterlagen auftreiben, insbesondere den Schriftverkehr zwischen Mutter und Bank zu Die Rechnung bekam sie auch und machte mit der Bank von der Tierklinik eine Ratenzahlung aus.
Ohne diese Unterlagen nutzt auch eine professionelle Beratung wahrscheinlich wenig. Und wenn man die Unterlagen hat, müsste es wahrscheinlich noch nicht mal ein teuer Profi sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
BlueSpirit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zumindest müsste man die Unterlagen auftreiben, insbesondere den Schriftverkehr zwischen Mutter und Bank zu Die Rechnung bekam sie auch und machte mit der Bank von der Tierklinik eine Ratenzahlung aus.
Ohne diese Unterlagen nutzt auch eine professionelle Beratung wahrscheinlich wenig. Und wenn man die Unterlagen hat, müsste es wahrscheinlich noch nicht mal ein teuer Profi sein.


Um die Verwirrung komplett zu machen, ist mir noch was eingefallen.
Weil die Ratenzahlungen ausbleiben, rief mich die Tierklinik an, weil sie meine Telefonnummer hatten und lieber mit mir sprachen als mit meiner Mutter. Jedenfalls fragte mich die Frau warum keine Zahlungen mehr erfolgen. Habe gesagt meine Mutter ist gestorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen. Das fand sie natürlich nicht schön und sagte, sie würden dafür nicht wenig zahlen, das die Ratenzahlung möglich ist. Was und wie das funktioniert, weiß ich nicht.
Welches Fachgebiet ist das denn? Dann muss ich mir einen Anwalt suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15804 Beiträge, 9077x hilfreich)

Zitat (von BlueSpirit):
Dann muss ich mir einen Anwalt suchen.

Ich wollte in meinem letzten Beitrag andeuten:
Ohne die entsprechenden Unterlagen wird auch ein Anwalt nicht erfreut sein. Gute Beratung setzt voraus, dass der Anwalt die Unterlagen kennt. Sonst hat man eine Anwaltsrechnung, aber keine optimale Hilfe.
Priorität sollte das Suchen der Unterlagen haben, nicht das Suchen eines Anwalts.
Wenn es gut läuft, wird man aus den Unterlagen selbst schlau - und hat sich die Anwaltsrechnung gespart.
Denn auf den Anwaltskosten wird man sitzen bleiben - egal ob die Forderung der Bank berechtigt ist oder nicht.

Zitat (von BlueSpirit):
Das fand sie natürlich nicht schön und sagte, sie würden dafür nicht wenig zahlen, das die Ratenzahlung möglich ist. Was und wie das funktioniert, weiß ich nicht.

Das deutet auf sogenanntes "unechtes Factoring" hin.
Bei den Möglichkeiten "echtes Factoring" und "Mutter hat Kredit bei der Bank aufgenommen" kann es der Tierklinik egal sein, ob die Mutter ihre Raten zahlt oder nicht - weil das Ausfall-Risiko bei der Bank liegt.

Das ist tendenziell ungünstig für Sie.
Trotzdem stellt sich die Frage, warum erst die Tierklinik anruft, und sich jetzt die Bank meldet. Und es stellt sich die Frage, wer jetzt berechtigt ist, die Forderung einzutreiben (Bank oder Tierklinik?). Hat die Tierklinik im Auftrag der Bank angerufen? Oder fordert jetzt die Bank im Auftrag der Tierklinik?
Sehr verworren - die Unterlagen müssen her.

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