Hallo allerseits,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Ich bin Handelsvertreter nach §84 HGB
und für eine große Bausparkasse tätig.
Letztes Jahr im April bekam ich einen Anruf von einem flüchtigen Bekannten, in dem er mich bat eine Finanzierung für ein paar Bekannte auf die Beine zu stellen. Er kannte die Verkäufer eines Hauses und diejenigen, die das Haus dann letzendlich gekauft haben (welches ich dann finanziert habe). Dieser "Vermittler" ist nicht in der Finanzbranche tätig, aber selbstständig im Handwerksbereich.
Im Vorabgespräch hat er mich gefragt, ob für ihn dabei eine Provision rausspringt. Ich habe ihm berechnet, dass ich ihm bei Darlehenszusage durch meine Firma et 700,- EUR Tipp Provision für ein vorab angenommenes Darlehensvolumen von 200.000 EUR bezahlen könne. In diesem Gespräch fragte er mich nach dem Zins. Dieser lag zu der Zeit bei 3,89%. Er fragte mich, was man da noch machen könnte. Daraufhin habe ich ihm entgegnet, dass, wenn ich auf meine Provision verzichte, ich den Zins um nochmal 0,20% drücken kann. Daraufhin sagte er, dass ich das machen soll und wir uns dann einig werden.
Nach etlichen Terminen mit Käufer und Verkäufer meinerseits (ohne den Vermittler) kam dann eine Finanzierung über 255.000 EUR zustande. Durch die lange Zeit zwischen dem ersten Gespräch mit dem vermeindlichen Vermittler und der Finanzierungszusage sank der Zins mittlerweile auf 3,60 %. Schlußendlich wurde die Finanzierung zu 3,60 % genehmigt. Mittlerweile haben sich der "Vermittler" und der Verkäufer mit den Käufern zerstritten. Ich bin natürlich ein loyaler Berater und stehe auf der Seite der Käufer (meinen Kunden). Fakt ist: Es kam eine saubere Fianzierung zustande und alles lief wie immer. Von Verkäufer und "Vermittler" habe ich lange Zeit nichts gehört. Eines Tages rief mich der "Vermittler" an und sagte, ich solle bei ihm vorbeikommen um mit ihm zu besprechen, wie wir gegen die Käufer gerichtlich vorgehen könnten (???) damit die Finanzierung wieder rückgängig gemacht wird. Da sich die Käufer wohl nicht an irgendwelche Absprachen gehalten haben (auch die Käufer sollten an ihn eine Provision für die Vermittlung des Hauses zahlen, die Käufer verweigerten aber diese Zahlung). Er wollte mich sozusagen zu einer Falschaussage bei seinem Anwalt anstiften, in der ich bezeugen sollte, dass er einen Provisionsanspruch gegenüber den Käufern hat. Das habe ich natürlich komplett abgelehnt und ihm gesagt, dass er sich nie wieder bei mir melden soll.
Er hat sich dann aber doch wieder gemeldet. Bzw. nicht er, sonder sein Anwalt mit einem Schreiben, in dem stand, dass der "Vermittler" vonm mir noch eine Provision i. H. v. 700,- EUR zzgl Anwaltskosten i. H. v. 120,- EUR bekäme. In dem Schreiben stand weiter, dass anscheinend schon mehrere Geldübergabetermine nicht stattgefunden haben (LÜGE!) und es auch einen Zeugen (Freund vom "Vermittler") gibt, der bei dem ersten Gespräch, bei dem es um die Provision ging, dabei war (LÜGE!).
Tja, und übermorgen findet die Gerichtsverhandlung statt...
Ich bin mittlerweile extrem unsicher was diese Geschichte angeht.
Der angebliche Zeuge war definitiv nicht bei diesem Gespräch dabei. Er weiß nichts was gesprochen wurde, sagt aber trotzdem für seinen Kumpel aus. Ich habe leider keinen Zeugen. Es gibt auch keinen schriftlichen Vertrag über diese Tipp Provision.
Mein Anwalt meinte, dass er den Zeugen vereidigen werde und hofft so, dass der Zeuge zur Besinnung kommt. Aber auf das kann man sich ja aber nicht verlassen.
Wie wird hier rechtlich verfahren?
Ich kann ja nur sagen, dass dieser Zeuge bei keinem Gespräch zugegen war. Ich habe also nichts in der Hand und mein Gegner hat einen Zeugen, der keiner ist...
Ich komme mir ein wenig "verarscht" vor. (Sorry für den Ausdruck)
Hat irgendjemand ne Idee?
Muss ich mir vor Freitag Morgen in die Hose machen?
Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
Grüsse, Dodo3000
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-- Editiert am 14.07.2011 14:16
Tipp Provision / falscher Zeuge
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



(1)
Was ist das für eine Verhandlung? Sind die Beklagter, weil dort der Tipp-Geber seinen „Provisionsanspruch" von Ihnen einklagt? Oder sind Sie Zeuge, weil es sich um den Prozess zwischen Verkäufer und Käufer wegen Rückgängigmachung des Kaufvertrages geht?
(2)
Warum weigern Sie sich die „Tipp-Provision" zu zahlen? Die haben Sie meinem Verständnis nach doch zugesagt („Ich habe ihm berechnet, dass ich ihm bei Darlehenszusage durch meine Firma et 700,- EUR Tipp Provision für ein vorab angenommenes Darlehensvolumen von 200.000 EUR bezahlen könne."). Einen falschen Zeugen zu präsentieren ist natürlich nicht die feine Art – und wird regelmäßig in die Hose gehen – eine Provision versprechen und sich hinterher darauf berufen, dass es nix Schriftliches gibt und der Gläubiger seinen Anspruch erst einmal beweisen soll, ist aber auch nicht gerade toll.
(3)
quote:
Muss ich mir vor Freitag Morgen in die Hose machen?
Warum. So wie ich’s sehe, werden Sie im schlimmsten Fall aufgrund einer Falschaussage zu einer Provisionszahlung verurteilt, die Sie tatsächlich schulden.
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Hallo!
Vielen Dank für die Antwort.
1. Ich bin der Angeklagte aufgrund der nicht bezahlten Tipp Provision.
2. Ich sehe das anders. Vereinbart war, dass es eine Provision i.H.v. 700,- EUR gibt, wenn der Zinssatz von 3,89% eingehalten wird. Der "Tipp-Geber" fragte, ob man an diesem Zinssatz was machen kann. Ich habe ihm gesagt, dass wenn ich auf meine Provision verzichte, der Zins gesenkt wird. Er war einverstanden, sagte ich solle es so machen und dass wir uns dann schon einig werden, indem ich eine Provision von ihm erhalte. Resultat: Die Finanzierung wurde zu 3,60% gemacht. Ich habe mein Versprechen gehalten ;-)
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(1)
vrmtl. Beklagter, ist doch ein Zivilprozess, oder?
(2)
Treffen unterschiedliche Ansichten über den Gesprächsinhalt aufeinander, dann muss jeder die für ihn günstigen Umstände beweisen - daher wohl der Zeuge.
Gibt's Zweifel an der Richtigkeit der Zeugenaussage, dann wird Ihre Anwalt - Sie haben ja wohl einen - und auch das Gericht nachhaken. In aller Regel kann man abgesprochene Zeugenaussagen recht leicht entlarven. Wichtig ist, dass man den Zeugen auch zum Drumherum befragt, so weiß der bestellte Zeuge zwar immer ganz genau, dass die Provision auch bei einem Zinssatz von 3,60 % vereinbart worden war, aber ob das Gespräch morgens, mittags oder abends war, das weiß er nicht mehr- lassen Sie da ruhig Ihren Anwalt machen
In der Praxis bekommen solche Zeugen aber auch oft kalte Füße und tauchen dann zum Termin gar nicht auf.
P.S.: Ihre Ansicht, dass die Provision nur fließen sollte, wenn der Zinssatz hoch bleibt, halte ich allerdings für unfair dem Tippgeber gegenüber. Und ganz ausschließen möchte ich nicht, dass das Gericht – falscher Zeuge hin oder her – ihre Ansicht nicht teilen wird.
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Hallo,
quote:Wenn wörtlich - oder zumindest sinngemäß - nur das gesagt wurde, sehe ich nicht, dass er auf seine Tipp-Provision verzichtet hat.
Vereinbart war, dass es eine Provision i.H.v. 700,- EUR gibt, wenn der Zinssatz von 3,89% eingehalten wird. Der "Tipp-Geber" fragte, ob man an diesem Zinssatz was machen kann. Ich habe ihm gesagt, dass wenn ich auf meine Provision verzichte, der Zins gesenkt wird.
Was hat deine Provision mit seiner zu tun? Oder war das (indirekt) vereinbart (halt, dass er sowieso nur einen Teil deiner Provision bekommen soll, sprich: bei dir Null macht auch bei ihm Null)?
Und vorallem, hast du denn nun eine Provision erhalten? (und wenn ja, von wem?)
Das zeitbedingt nun der Zins sogar noch niedriger ist als ursprünglich angeboten war, hat damit jedenfalls nichts zu tun, denn du hast imho einen Zins unter Marktkonditionen versprochen.
Also, war der Zins von 3,60% zu diesem Zeitpunkt der übliche oder schon ein reduzierter?
quote:Es ist immer eine sehr schwammige Vereinbarung, wenn man sagt "man werde sich schon einig"; das macht man eigentlich nur bei relativ kleinen Beträgen (etwa Nachbarschaftshilfe: Hilf mir mal eine Stunde beim Baumfällen, über die Gegenleistung werden wir uns schon einig).
Er war einverstanden, sagte ich solle es so machen und dass wir uns dann schon einig werden, indem ich eine Provision von ihm erhalte.
Beweisen wirst du diese Absprache wohl auch nicht können, oder?
MfG Stefan
So...
Verhandlung zu ende.
Weder Kläger noch der vermeindliche Zeuge sind erschienen.
Wenigstens hat sich der Kläger mit nem Attest wegen Schnupfen entschuldigt.
Die nächste Verhandlung ist für Oktober angesetzt.
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quote:
… Attest wegen Schnupfen …
DAS hat der Richter akzeptiert? Wenn so was klappt, dann hat der Zeuge beim nächsten Termin bestimmt Haarspliss oder Gefrierbrand.
Vmtl. taucht der Zeuge auch später nicht mehr auf.
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