Titelierte Forderung

25. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Elif
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Titelierte Forderung

Hallo,
ich habe eine titelierte Forderung an Privatperson von über ca. 12.000 EUR.
Vor ca. 2 Jahren wurde ein Zwangsvollstrecker geschickt aber leider ohne Erfolg obwohl die Person an mehreren Stellen schwarz arbeitet und genügend Geld hat. Er möchte mir das Geld nicht zurückgeben.
Nun möchte ich gerne diesen Titel verkaufen oder an wen kann ich mich wenden um an das Geld zu kommen.


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"MfG Korkmaz"




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1719x hilfreich)

>> obwohl die Person an mehreren Stellen schwarz arbeitet und genügend Geld hat <<

Wenn Sie dafür Anhaltspunkte haben, teilen Sie die doch dem Gerichtsvollzieher mit.

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Nicht zu vergessen dem Finanzamt und der staatsanwaltschaft. Hier ist evtl. eine falsche Versicherung an Eides statt geleistet worden.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#3
 Von 
guest123-1753
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 46x hilfreich)

Der Verkauf von Titeln ist möglich. Es gibt spezielle Firmen die derartiges machen. Auch können Sie sich an Inkasso-Unternehmen wenden, welche sich ggf. die Forderung abtreten lassen.

Erwarten Sie aber nicht zuviel. I.d.R. ist man an hohen Forderungen interessiert, welche noch eine gewisse Aussicht auf Eintreibung geben.

Ob das hier zutrifft müssen Sie einfach erfragen. Üblich wären z.B. ca. 5% der titulierten Forderungsumme. Allein das zeigt die Aussichten für Gläubiger um an ihr Geld zu kommen.

Was die Schwarzarbeit angeht. So mag es sein, dass Sie derartiges anzeigen können, allerdings sollten Sie es beweisen können. Zeugen, Fotos, Videos usw. Das kostet Geld.
Ansonsten kann die Anzeige ganz schnell nach hinten los gehen. Der Schuldner und auch der vermeintliche Arbeitgeber werden den Teufel tun und das zugeben, da beiden erhebliche Sanktionen erwartet. Nachher steht nur Aussage gegen Aussage.

-- Editiert von recht-zeitig am 26.05.2008 10:31:28

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#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 846x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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