Tote verklagen?

13. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go592288-58
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Tote verklagen?

Hallo, angenommen eine Verstorbene hat indirekt einen Schaden zu verantworten. Es würde aber nicht ihre Haftpflichtversicherung eintreten sondern die Versicherung einer Dritten Person.

Ein fiktiver Fall wäre zum Beispiel, der Mieterin wird bei einem Krankenhausaufenthalt der Koffer gestohlen mitsamt dem Schlüsselbund. Dabei wäre auch der Schlüssel der Schließanlage für die gemietete Wohnung gewesen. Der Diebstahl wäre dem Krankenhaus auch gemeldet worden und dieses hätten auch einen Fall bei der Betriebshaftpflicht eröffnet.

Jetzt würde die Mieterin im Krankenhaus aber versterben und sämtliche Angehörigen hätten das Erbe ausgeschlagen.

Der Vermieter würde sich zwecks seinem Schaden (Austausch einiger Schließzylinder) dann mal an das Krankenhaus wenden. Die leiten es an ihre Versicherung weiter. Die Versicherung würde zurückmelden, dass nur der Anspruchssteller selbst oder seine Erben einen Anspruch gegen die Versicherung geltend machen könne. Der Vermieter könne wiederrum nur den Anspruchssteller oder seine Erben in Anspruch nehmen, was nicht mehr möglich wäre, da das Erbe ausgeschlagen wurde.

Muss sich der Mieter nun an das Nachlassgericht wenden, um dort einen Anspruch zu stellen?

Die Versicherung würde ja regulieren, wenn jemand einen Anspruch stellt. Wäre da das Nachlassgericht in der Pflicht bei einem ausgeschlagenen Erbe?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von go592288-58):
Tote verklagen?

In DE nicht möglich, da Tote nicht über die zur gerichtsfesten Zustellung notwendige ladungsfähige Anschrift verfügen und eine öffentliche Zustellung ausscheidet.



Zitat (von go592288-58):
und sämtliche Angehörigen hätten das Erbe ausgeschlagen.

In DE gibt es immer einen Erben, im Zweifel erbt der Staat.

Man muss also herausfinden, wer der Erbe ist.



Zitat (von go592288-58):
Der Vermieter würde sich zwecks seinem Schaden (Austausch einiger Schließzylinder)

Er müsste erst mal beweisen, das es überhaupt einen ersatzpflichtigen Schaden gibt.

Dann gibt es die Möglichkeit, das der Erbe einfach die Nachlassinsolvenz nutzt, um sich aller Ansprüche zu entledigen.


Auf gut Deutsch, wenn dem Vermieter sehr langweilig ist, sollte er die Sache weiter verfolgen, ansonsten ist es vergeudete Lebenszeit ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go592288-58
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum denn Nachlassinsolvenz? Vom Erben oder Nachlass will doch niemand auch nur einen Cent. Der Erbe soll nur den Versicherungsfall bei der Krankenhausversicherung melden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von go592288-58):
Warum denn Nachlassinsolvenz?

Weil er keine Lust hat, sich mit der Versicherung und dem ganzen herumzuschlagen.

Er nimmt die Forderung einfach so wie sie ist auf und dann bekommt man mit etwas Glück ein paar EUR ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 295.719 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.397 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen