Hallo, angenommen eine Verstorbene hat indirekt einen Schaden zu verantworten. Es würde aber nicht ihre Haftpflichtversicherung eintreten sondern die Versicherung einer Dritten Person.
Ein fiktiver Fall wäre zum Beispiel, der Mieterin wird bei einem Krankenhausaufenthalt der Koffer gestohlen mitsamt dem Schlüsselbund. Dabei wäre auch der Schlüssel der Schließanlage für die gemietete Wohnung gewesen. Der Diebstahl wäre dem Krankenhaus auch gemeldet worden und dieses hätten auch einen Fall bei der Betriebshaftpflicht eröffnet.
Jetzt würde die Mieterin im Krankenhaus aber versterben und sämtliche Angehörigen hätten das Erbe ausgeschlagen.
Der Vermieter würde sich zwecks seinem Schaden (Austausch einiger Schließzylinder) dann mal an das Krankenhaus wenden. Die leiten es an ihre Versicherung weiter. Die Versicherung würde zurückmelden, dass nur der Anspruchssteller selbst oder seine Erben einen Anspruch gegen die Versicherung geltend machen könne. Der Vermieter könne wiederrum nur den Anspruchssteller oder seine Erben in Anspruch nehmen, was nicht mehr möglich wäre, da das Erbe ausgeschlagen wurde.
Muss sich der Mieter nun an das Nachlassgericht wenden, um dort einen Anspruch zu stellen?
Die Versicherung würde ja regulieren, wenn jemand einen Anspruch stellt. Wäre da das Nachlassgericht in der Pflicht bei einem ausgeschlagenen Erbe?
Tote verklagen?
13. Februar 2023
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Frage vom 13. Februar 2023 | 21:18
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Tote verklagen?
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#1
Antwort vom 13. Februar 2023 | 23:47
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41083x hilfreich)
Zitat :Tote verklagen?
In DE nicht möglich, da Tote nicht über die zur gerichtsfesten Zustellung notwendige ladungsfähige Anschrift verfügen und eine öffentliche Zustellung ausscheidet.
Zitat :und sämtliche Angehörigen hätten das Erbe ausgeschlagen.
In DE gibt es immer einen Erben, im Zweifel erbt der Staat.
Man muss also herausfinden, wer der Erbe ist.
Zitat :Der Vermieter würde sich zwecks seinem Schaden (Austausch einiger Schließzylinder)
Er müsste erst mal beweisen, das es überhaupt einen ersatzpflichtigen Schaden gibt.
Dann gibt es die Möglichkeit, das der Erbe einfach die Nachlassinsolvenz nutzt, um sich aller Ansprüche zu entledigen.
Auf gut Deutsch, wenn dem Vermieter sehr langweilig ist, sollte er die Sache weiter verfolgen, ansonsten ist es vergeudete Lebenszeit ...
#2
Antwort vom 14. Februar 2023 | 23:38
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Warum denn Nachlassinsolvenz? Vom Erben oder Nachlass will doch niemand auch nur einen Cent. Der Erbe soll nur den Versicherungsfall bei der Krankenhausversicherung melden
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#3
Antwort vom 15. Februar 2023 | 18:15
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41083x hilfreich)
Zitat :Warum denn Nachlassinsolvenz?
Weil er keine Lust hat, sich mit der Versicherung und dem ganzen herumzuschlagen.
Er nimmt die Forderung einfach so wie sie ist auf und dann bekommt man mit etwas Glück ein paar EUR ...
Und jetzt?
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