Transparenzregister

14. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 131x hilfreich)
Transparenzregister

Hallo zusammen,

ich bin als Schatzmeister in einem gemeinnützigen Förderverein (e.V.) und wurde von einem "Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters" vom Bundesanzeiger überrascht.

https://www.transparenzregister.de/

Offensichtlich wurde 2017 das Transparenzregister geschaffen. Mit war es bis gestern unbekannt. Wenn ich die Regeln richtig verstehe, muss ich als e.V. mich auch gar nicht eintragen - ABER die Daten vom meinem Verein werden automatisch aus dem Vereinsregister übernommen. Soweit so schlecht.

Und wenn die Daten dann übernommen wurden, muss ich dafür eine Jahresgebühr entrichten. Also: ich muss mich nicht registrieren, werde dann aber automatisch registriert und muss dann eine Jahresgebühr dafür zahlen. Nett.

Dies ist der erste Gebührenbescheid, direkt über 2017-2020 - in Summe 13,01 Euro. Hört sich nicht viel an, aber wir sind ein kleiner Förderverein und da ärgere ich mich über jeden Euro der nicht den Kindern zu gute kommt.

Auf der Seite steht auch, das man sich (theoretisch) als gemeinnütziger Verein befreien lassen kann.

https://www.transparenzregister.de/treg/de/hilfe?2#faq7

Zitat:
Der Antrag kann nach erfolgter Erweiterter Registrierung über Ihr Benutzerkonto gestellt werden.


Wenn man dann auf Registrieren geht, bekommt man folgende information:

https://www.transparenzregister.de/treg/de/registrieren-vorschaltseite?3

Zitat:
Eine Registrierung ist erforderlich,

wenn Sie wirtschaftlich Berechtigte in das Transparenzregister eintragen möchten.
wenn Sie Einsicht in das Transparenzregister nehmen möchten.
wenn Sie Unstimmigkeitsmeldungen nach § 23 a GwG abgeben möchten.
wenn Sie Auskunftsanträge nach § 23 Abs. 8 GwG stellen möchten.


Das will ich aber alles nicht. Naja... es soll (irgendwann?) auch eine Möglichkeit geben sich per schriftlichen Antrag befreien zu lassen. Aber das Formular gibt es noch nicht.

Zitat:
Mit der Anpassung des § 24 Abs. 1 GwG und des § 4 TrGebV zum 01.08.2021 kann der Antrag auch schriftlich gestellt werden. Zur Antragstellung ist ein von der registerführenden Stelle zur Verfügung gestelltes Formular zu verwenden. Das entsprechende Formular und weitere Informationen zum Verfahren werden zeitnah durch die registerführende Stelle veröffentlicht.


Was immer zeitnah bedeutet. 6 Wochen schonmal nicht, denn Stand heute ist nichts zu finden.

Was ich echt "nett" finde, das 4 Jahre mit dem ersten Gebührenbescheid gewartet wurde und die Befreiung von den Gebühren natürlich nur "ab Antragstellung" möglich ist. Wer läßt sich denn von etwas befreien was er garnicht kennt?!

Betroffen sind wohl tausende von Vereinen... da kommt ne nette Summe zusammen.

Ist das alles so rechtens?

- Erste Rechnung nach 4 Jahren (Diensteinführung 2017 - erste Rechnung mitte 2021).

- Befreiung nur mit Antrag möglich der nicht verfügbar ist

- Befreiiung nur nach Registrierung möglich, obwohl die Richtlinien für die Registrierung nicht über diesen Grund reden und Vereine sich ausdrücklich nicht registrieren müssen und vor allem nicht klar ist, welche neuen Gebühren und Forderungen eine Registrierung auslöst.

Ich schwanke gerade zwischen aufregen oder einfach die 5 Euro jedes Jahr zahlen und hoffen das es nicht mehr wird. (Der Beitrag wurde von 2,50 Euro von 2019 auf 4,80 Euro in 2020 angehoben. Eine moderrate Erhöhung von 92%.)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125946 Beiträge, 40564x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Das will ich aber alles nicht.

Ja und? Man will doch einen Antrag stellen? Also
Zitat (von Sunrabbit):
nach erfolgter Erweiterter Registrierung über Ihr Benutzerkonto

den Antrag stellen.



Zitat (von Sunrabbit):
Ist das alles so rechtens?

Bisher - mangels entgegenstehenden Urteils - ja.

Wenn man den Bescheid liest, sollte man auf die Stelle stoßen, an der steht, was man tun muss, wenn man nicht einverstanden mit dem Inhalt ist.
Da sollte man dann allerdings nicht solche Nonsens Argumente wie diese
Zitat (von Sunrabbit):
Befreiiung nur nach Registrierung möglich, obwohl die Richtlinien für die Registrierung nicht über diesen Grund reden und Vereine sich ausdrücklich nicht registrieren müssen und vor allem nicht klar ist, welche neuen Gebühren und Forderungen eine Registrierung auslöst.

bringen, sondern was wirklich substantiiertes.



Zitat (von Sunrabbit):
Befreiung nur mit Antrag möglich der nicht verfügbar ist

Aber sicher ist der das.
Das man ihn nicht aufrufen will, hat damit gar nicht zu tun.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 131x hilfreich)

Dann werd ich mich mal ein paar Stunden damit auseinander setzen, was der Unterschied zwischen einer "Registrierung" und einer "Erweiterten Registrierung" ist. Da die Informationen auf der Homepage da einen Unterschied machen, aber nicht erklären was eine "erweiterte Registierung" ist, bleibt es ein Überraschungspaket. Oder doch nur ein Tippfehler?
Wunder würds mich nicht, wenn dann die "Erweiterte Registrierung" nach der "Registrierung" dann doch noch kostenpflichtig wird :) Irgendwo muss das Geld ja von den Vereinen herkommen, die "eigentlich" befreit sind.

Und tatsächlich soll es (irgendwann) wohl 2 Möglichkeiten geben, sich befreien zu lassen. Über die "Erweiterte Registrierung" oder über ein Formular (schriftlich). Nur das es für diesen 2ten Weg nix als eine Ankündigung gibt.

Ich schwanke immer noch zwischen faul sein ( 5 Euro / Jahr ) oder mir in diese intransparente Geschichte namens "Transparenzregister" einarbeiten, um nicht durch einen Fehler weitere Kosten auszulösen. Vermutlich könnte ich auch einen Profi damit beauftragen (was aber wiederrum sinnlos ist, weil die Kosten dafür in 10 Jahren vermutlich nicht wieder eingespart werden können). Ich gehe auch davon aus, das ich den Antrag regelmäßig wiederholen muss, da die Gemeinnützigkeit ja immer wieder vom Finanzamt festgestellt und bestätigt wird. Also wirds ne Daueraufgabe werden sich damit zu beschäftigen.

Mag ja alles rechtens sein. Ich finds trotzdem "schwierig". Aber wenn der Staat es so beschlossen hat, muss es ja richtig sein.

Nebenbei: müßte die Grundgebühr von 2017 nicht verjährt sein?

Schon spannend... immerhin gibt es in Deutschland über 600.000 eingetragene Vereine, die das betrifft. Mal 13,01 Euro - da kommt ne nette Summe bei rum :) Ich weiss allerdings nicht, wieviele davon gemeinnützig sind und sich befreien könnten (für die Zukunft).

Ich hab übrigens die Rechnung inzwischen bezahlt. Tatsächlich werde ich meine (wenige) Freizeit nicht beim Anwalt und vor Gericht verbringen um über diese Summe zu streiten. Zum Glück hab ich noch einen bezahlten Vollzeitjob und kann mir diesen Luxus für den Förderverein leisten. Und ich bin es als Vorstandsmitglied im Förderverein sowiso gewohnt, Aufgaben der Stadt und des Landes zum Wohle der Schule und der Schüler zu übernehmen.

Edit:

Um nicht nur zu meckern, ich hätte auch einen Vorschlag wie es einfach und effizient gewesen wäre, die Befreiung zu ermöglichen: einfach Online die Möglichkeit bieten, den entsprechenden Bescheid vom Finanzamt unter Angabe der Vereinsregisternummer samt zuständigen Gericht hochzuladen. Fertig. Drops gelutscht. Effizient. Einfach. Kostengünstig.

-- Editiert von Sunrabbit am 15.09.2021 07:04

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125946 Beiträge, 40564x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Dann werd ich mich mal ein paar Stunden damit auseinander setzen, was der Unterschied zwischen einer "Registrierung" und einer "Erweiterten Registrierung" ist.

Steht auf der Website ...



Zitat (von Sunrabbit):
Da die Informationen auf der Homepage da einen Unterschied machen, aber nicht erklären was eine "erweiterte Registierung" ist, bleibt es ein Überraschungspaket.

Das las ich anders?



Zitat (von Sunrabbit):
Wunder würds mich nicht, wenn dann die "Erweiterte Registrierung" nach der "Registrierung" dann doch noch kostenpflichtig wird

Da dort explizot geschrieben wird das es kostenlos ist...


Zitat (von Sunrabbit):
Und ich bin es als Vorstandsmitglied im Förderverein sowiso gewohnt, Aufgaben der Stadt und des Landes zum Wohle der Schule und der Schüler zu übernehmen.

Das kommt mir sehr bekannt vor ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35045 Beiträge, 5988x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Da die Informationen auf der Homepage da einen Unterschied machen, aber nicht erklären was eine "erweiterte Registierung" ist, bleibt es ein Überraschungspaket.
Oder
Mit der [i]Basis-Registrierung können Sie sich im Transparenzregister anmelden und Ihre Zugangsdaten verwalten. Erst mit Vornahme der erweiterten Registrierung haben Sie vollen Zugriff auf die Funktionalitäten des Benutzerkontos und können beispielsweise Eintragungen von wirtschaftlich Berechtigten beauftragen oder Anträge auf Einsichtnahme in das Transparenzregister stellen. Die erweiterte Registrierung können Sie nach dem Log-In unter „Meine Aktionen" – „Mein Benutzerkonto" - „Registrierungsdaten" aufrufen.[/i]
Ob du das überhaupt brauchst??

Zitat (von Sunrabbit):
ich hätte auch einen Vorschlag wie es einfach und effizient gewesen wäre, die Befreiung zu ermöglichen:
Wo kämen wir hin, wenn sich jeder einfach und effizient per Klick von i-welchen Gebühren befreien könnte? :grins:
Zitat (von Sunrabbit):
müßte die Grundgebühr von 2017 nicht verjährt sein?
Keine Ahnung.

Du kannst auch einfach abwarten, bis das Befreiungs-Formular bereitgestellt und veröffentlicht wird.
Ist ja wirklich eine brandneue gesetzl. Änderung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(399 Beiträge, 93x hilfreich)

Der Antrag kann aber nur für das laufende Jahr gestellt werden. Also bis 31.12.21 für 2021.
Nach der Registrierung müsste irgendwo das Formular kommen. Dazu müssen Nachweise (Finanzamt, Identität des Antragstellers und seine rechtliche Position im Vorstand) vorgelegt werden.
Die Befreiung ist dann für den Zeitraum, den das Finanzamt bestätigt hat.
Ich denke, du kommst nicht umhin, dich damit zu befassen. Auch wenn nur um 4,80 € geht, ist der Aufwand nicht klein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 131x hilfreich)

Zitat (von Daggi40):
Dazu müssen Nachweise (Finanzamt, Identität des Antragstellers und seine rechtliche Position im Vorstand) vorgelegt werden.


Wofür man einen aktuellen Vereinsregisterauszug braucht, der auch wieder Geld kostet :)
Das Thema ist einfach nur herrlich.

Immerhin darf ich mir aussuchen, wo ich was bezahle... hauptsache ich bezahle irgendwas.

Nun gut, meckern bringt nix. Armel hochkrämpeln. Halt noch ein wenig mehr Arbeit und Kosten um ehrenamtlich Tätig sein zu dürfen :)

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