Hallo zusammen,
ich bin als Schatzmeister in einem gemeinnützigen Förderverein (e.V.) und wurde von einem "Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters" vom Bundesanzeiger überrascht.
https://www.transparenzregister.de/
Offensichtlich wurde 2017 das Transparenzregister geschaffen. Mit war es bis gestern unbekannt. Wenn ich die Regeln richtig verstehe, muss ich als e.V. mich auch gar nicht eintragen - ABER die Daten vom meinem Verein werden automatisch aus dem Vereinsregister übernommen. Soweit so schlecht.
Und wenn die Daten dann übernommen wurden, muss ich dafür eine Jahresgebühr entrichten. Also: ich muss mich nicht registrieren, werde dann aber automatisch registriert und muss dann eine Jahresgebühr dafür zahlen. Nett.
Dies ist der erste Gebührenbescheid, direkt über 2017-2020 - in Summe 13,01 Euro. Hört sich nicht viel an, aber wir sind ein kleiner Förderverein und da ärgere ich mich über jeden Euro der nicht den Kindern zu gute kommt.
Auf der Seite steht auch, das man sich (theoretisch) als gemeinnütziger Verein befreien lassen kann.
https://www.transparenzregister.de/treg/de/hilfe?2#faq7
Zitat:Der Antrag kann nach erfolgter Erweiterter Registrierung über Ihr Benutzerkonto gestellt werden.
Wenn man dann auf Registrieren geht, bekommt man folgende information:
https://www.transparenzregister.de/treg/de/registrieren-vorschaltseite?3
Zitat:Eine Registrierung ist erforderlich,
wenn Sie wirtschaftlich Berechtigte in das Transparenzregister eintragen möchten.
wenn Sie Einsicht in das Transparenzregister nehmen möchten.
wenn Sie Unstimmigkeitsmeldungen nach § 23 a GwG abgeben möchten.
wenn Sie Auskunftsanträge nach § 23 Abs. 8 GwG stellen möchten.
Das will ich aber alles nicht. Naja... es soll (irgendwann?) auch eine Möglichkeit geben sich per schriftlichen Antrag befreien zu lassen. Aber das Formular gibt es noch nicht.
Zitat:Mit der Anpassung des § 24 Abs. 1 GwG und des § 4 TrGebV zum 01.08.2021 kann der Antrag auch schriftlich gestellt werden. Zur Antragstellung ist ein von der registerführenden Stelle zur Verfügung gestelltes Formular zu verwenden. Das entsprechende Formular und weitere Informationen zum Verfahren werden zeitnah durch die registerführende Stelle veröffentlicht.
Was immer zeitnah bedeutet. 6 Wochen schonmal nicht, denn Stand heute ist nichts zu finden.
Was ich echt "nett" finde, das 4 Jahre mit dem ersten Gebührenbescheid gewartet wurde und die Befreiung von den Gebühren natürlich nur "ab Antragstellung" möglich ist. Wer läßt sich denn von etwas befreien was er garnicht kennt?!
Betroffen sind wohl tausende von Vereinen... da kommt ne nette Summe zusammen.
Ist das alles so rechtens?
- Erste Rechnung nach 4 Jahren (Diensteinführung 2017 - erste Rechnung mitte 2021).
- Befreiung nur mit Antrag möglich der nicht verfügbar ist
- Befreiiung nur nach Registrierung möglich, obwohl die Richtlinien für die Registrierung nicht über diesen Grund reden und Vereine sich ausdrücklich nicht registrieren müssen und vor allem nicht klar ist, welche neuen Gebühren und Forderungen eine Registrierung auslöst.
Ich schwanke gerade zwischen aufregen oder einfach die 5 Euro jedes Jahr zahlen und hoffen das es nicht mehr wird. (Der Beitrag wurde von 2,50 Euro von 2019 auf 4,80 Euro in 2020 angehoben. Eine moderrate Erhöhung von 92%.)