Trinkgeldgabe = Straftatbestand?

8. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
bulde
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 21x hilfreich)
Trinkgeldgabe = Straftatbestand?

Der Oberbürgermeister einer deutschen Großstadt droht Bürgern, die zu Weihnachten den Müllmännern ein Trinkgeld geben, sich damit ein eine "schwierige Situation zu bringen". Für die Verbreitung seiner Botschaft an alle Haushalte, die mit falscher Absenderangabe (Werkleitung des Abfallwirtschaftsbetriebs) geschmückt ist, liess er an die 70.000 Euro springen.

Was wäre mein Rechtsverstoss, sollte ich tatsächlich einem Müllmann etwas zustecken als Anerkennung und Dank für seinen harten Job, während ich für feiste Amtsräte in warmen Amtsstuben und Polit-Schmarotzer im Rathaus kein Mitleid aufbringen kann?


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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Was wäre mein Rechtsverstoss

Vermutlich gar keiner. Worauf bezieht sich der BM in seinem Schreiben denn genau?

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#2
 Von 
bulde
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 21x hilfreich)

Es bezieht sich auf nichts außer auf darauf, dass es "ungerecht" sei, wenn nur die Müllmänner im Außendienst etwas bekommen und die Sortierer in der Halle nichts.
Ich verkenne nicht, dass der Dienstherr die Annahme von Geschenken jeglicher Art untersagen kann, das geschieht vielfach ja bei Großunternehmungen in Einkaufsabteilungen oder bei Behörden. Mir geht es ausschließlich darum, ob ich mir als unbescholtener Bürger drohen lassen muss von einem OB, der selber als Schmarotzer bestens bekannt ist und sich von Gewerbetreibenden und möglichen Auftragnehmern der Stadt laufend "einladen" lässt. Einer seiner Ex-Referatsleiter, der sich jetzt im Bundestag ausbreitet, war mir auch als Jagdgast eines Großlieferanten bekannt geworden. Es gibt in dieser Stadt sogar einen, mutmaßlich impotenten, "Antikorruptionsbeauftragten".

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#4
 Von 
dezooka
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 72x hilfreich)

Der BM kann da garnichts machen. Ich finde es im Gegenteil, sogar eine Sauerei, dass er sich wegen sowas einmischt und unsere Steuergelder verplemmpert. Was ist den mit der Gastronomie? Die Kellner dort geben ihr Trinkgeld in der Regel auch nicht an die Geschirrküche weiter..und und und....man sollte den BM wegen Untreue an den Pranger stellen....Ich glaube in jeder Stadt gibt es wichtigeres als sich um solch´ Lapalie rumzuschlagen.


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"MfG futchidah
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Recht haben, heisst nicht
Recht bekommen."

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#5
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

Eine Lappalie?!
Die Müllmänner haben dadurch in der Vergangenheit im Schnitt 3.000 Euro eingestrichen - und das am Fiskus vorbei!

Die Müllmänner sind Angestellte der Stadt München und für alle Angestellten dieser Stadt gilt - Trinkgeld annehmen verboten!

Außerdem dürfen Sachgeschenke im Wert bis 15 Euro angenommen werden! Muss es immer Geld sein?!


@ bulde: Wenn du das Schreiben genau gelesen hättest, dann würdest du nicht solch einen Müll von dir geben.
Hier wird keinem Bürger gedroht. Es wird lediglich (sinngemäß ) zu bedenken gegeben, dass man (Bürger) den Müllmann in eine große Zwickmühle geraten lässt, wenn er Trinkgeld angeboten bekommt und dieses auch noch annimmt.
Sprich, der Trinkgeld gebende Bürger ist dann für seinen evtl. Jobverlust verantwortlich - und das muss er dann mit seinem Gewissen ausmachen.

-- Editiert von gerechtigkeit am 08.12.2008 15:26

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#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Wie wäre es, sich nicht in klingender Münze zu bedanken

Die Art der Zuwendung ist dann, wenn es sich wirklich um "Vorteilsnahme" handeln würde, irrelevant.

> Zuwendungen können ab einer bestimmten Höhe tatsächlich den Tatbestand eine Vorteilsnahme erfüllen.

Welchen "Vorteil" sollte ein Müllmann denn einem Zuwendungsgeber versprochen haben sollen? Daß er beim Aufsammeln besonders gründlich ist?

> den Müllmann in eine große Zwickmühle geraten lässt, wenn er Trinkgeld angeboten bekommt und dieses auch noch annimmt

Das ist dann ja wohl die Verantwortung des Trinkgeldnehmers.

> der Trinkgeld gebende Bürger ist dann für seinen evtl. Jobverlust verantwortlich

Nö, verantwortlich ist man für sein unzulässiges Handeln immer noch selbst.

Vielleicht hätte der BM das Geld lieber in entsprechende arbeitsrechtliche Beratung der Müllfahrer stecken sollen.

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#7
 Von 
dezooka
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 72x hilfreich)

>Die Müllmänner haben dadurch in der Vergangenheit im Schnitt 3.000 Euro eingestrichen - und das am Fiskus vorbei!

Ist da jemand neidisch?? Was bekommt denn ein guter Kellner im Jahr an Trinkgeld??Schonmal nachgerechnet? Als ich in meiner Schulzeit gekellnert habe (Sonntagsbrunch) hatte ich an diesem einen Tag min. 20€ macht im Jahr ca. 1000€. Ein guter Kellner in einer Festanstellung (Vollzeit)macht in der Woche zwischen 100 und 200 €. Das macht dann mindestens so 4800€ im Jahr.

>Die Müllmänner sind Angestellte der Stadt München und für alle Angestellten dieser Stadt gilt - Trinkgeld annehmen verboten!

Außerdem dürfen Sachgeschenke im Wert bis 15 Euro angenommen werden! Muss es immer Geld sein?!

Wat denn nun?? Verboten oder doch eingeschränkt erlaubt? Und was passiert, wenn ich ein Geschenk im Angebot kaufe, es aber regulär 30 € kostet??

Meiner Meinung nach übertreiben es die Bayern mal wieder ein bischen, mit Ihrer Bürokratie..alles und jedem an die Karre wollen, aber selber auf der dicken Kohle hocken! :bang:

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"MfG futchidah
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Recht haben, heisst nicht
Recht bekommen."

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#8
 Von 
bulde
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 21x hilfreich)

@von Gerechtigkeit
Das Schreiben liegt mir vor, räume deinen eigenen Müll weg!
Sowohl der OB als auch das Kommunalreferat blieben mir eine Antwort auf meine schriftliche Anfrage schuldig, was sie wohl mit "Schwierigkeiten" meinen, die ich mir bei Trinkgeldgabe aufladen würde. Die Telefonleitungen des AWM Info-Center sind seit 10 Tagen blockiert, es hat sich eine weitgehende, Parteien übergreifende Empörung der Bürger ausgebreitet über den Eingriff von selber als korrupt bekannten Führungspersönlichkeiten. Ich wundere mich, warum der Staatsanwalt nicht wg. Veruntreuung von Haushaltsmittel bei dieser unsäglichen Briefaktion einschreitet.

Großmäulige Lippenbekenntnisse sind gerade in der ehemaligen Hauptstadt der Bewegung an der politischen Tagesordnung. Einen ehemaligen HJ-Führer zum Ehrenbürger ernennen, über die Geschwister Scholl wehklagen, jedoch alte Nazi als Sachverständige und Gutachter beschäftigen, Freislers Witwe einen Ehrensold ausloben, von Ehrenamtlichen schriftliche Gesinnungsbekundungen abverlangen wie "nicht an die Lehren des L. Ron Hubbard zu glauben", jedoch Scientologen als Geschäftführer von Lieferfirmen akzeptieren, Tariftreue von illegalen Personalverleihern an die LHM zu fordern, diese jedoch wg. angeblicher EU-Unverträglichkeit nicht zu überprüfen...

"Am Fiskus vorbei" arbeiten auch Studien- und Oberstudienräte, die sich mit Nachhilfeunterricht mästen und teilweise weit über die Verhältnisse eines kleinen Beamten schöne Häuser bauen. Ich kenne dies als zahlender Onkel für Sprösslinge, deren Lehrer unter Burn-out zu leiden pflegen und laufend Unterricht ausfallen lassen.

Jeder Fett-A., der einem Müllmann das Trinkgeld neidet, kann sich dort ja um einen solchen Job bewerben. Besonders saturierte Verwaltungsangestellte im nichttechnischen Dienst hätten gute Chancen. Und: Was hat alleine der OB mit seinen Tross am letzten Oktoberfest an "Zuwendungen" konsumiert?



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#9
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)


Don't feed the troll!

:spam:

:forum:

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#11
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Veruntreuung von Haushaltsmittel

Veruntreuung liegt ja gerade nicht vor, da keine persönliche Bereicherung vorliegt. Und "Verschwendung" ist (leider) noch kein Straftatbestand.

> Ich wundere mich, warum der Staatsanwalt nicht wg. Veruntreuung von Haushaltsmittel bei dieser unsäglichen Briefaktion einschreitet.

Vielleicht, weil niemand Anzeige erstattet hat? Querulanten erwarten ja immer, daß etwas von alleine geschieht, damit sie dann schön meckern können, wenn nichts passiert.

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#12
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

gibts vielleicht einen link zu dem brief oder sonst eine möglichkeit den brief zu lesen? würde mich interessieren, was nun genau drin steht.

das argument, dass die sortierer und sonstigen Müll-Beseitiger, die in den Tagen vor Weihnachten nicht raus zu den Kunden fahren, leer ausgehen, leuchtet mir schon ein wenig ein.
Ein "Spendenkonto" dass dann unter allen aufgeteilt wird, wäre vielleicht ein kompromiss ... nur wird man nicht alle dazu bringen können, ihr spenden zu überweisen...

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