Tür im Gartenzaun

15. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
go641420-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Tür im Gartenzaun

Hallo, ihr Lieben.

Mein Vater hat den Zaun im Garten erneuert und dort eine Tür zum Nachbargarten einbauen lassen, welches direkt an unser Grundstück grenzt. Dies war ein wenig gedankenlos, aber ohne böswillige Absicht.
Hintergrund ist der, dass unter dem Zaun eine mauer entlangläuft und diese in stand gehalten werden muss und auch hier Unkraut aus der mauer gerupft werden muss.
Natürlich hätte er den Nachbarn so oder so vor dem betreten um Einwilligung gebeten bzw dies vorher abklären müssen.
Wie gesagt, es erfolgte ohne böse Absicht, aber gedankenlos.

Nun erhielten wir einen wenig amüsierten brief von dem Eigentümer des Grundstücks, was uns denn einfällt usw.
Absolut verständlich.

Wir erklärten Ihm die Situation und entschuldigten uns. Dabei schlugen wir Ihm vor, die tür mit einem Fahrradschloss zu sichern und ihm die schlüssel zu überreichen.

Er verlangt allerdings, dass die Tür verplombt wird.

Müssen wir dies machen?
Möchte hier noch einmal betonen, dass wir diese Tür nicht verwenden werden und für arbeiten an der mauer vorher den besitzer fragen.

allerdings möchten wir darauf verzichten die tür zu verplomben.

Liebe Grüße

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116264 Beiträge, 39235x hilfreich)

Zitat (von go641420-35):
Müssen wir dies machen?

Nö.

Vermutlich erhält man dann einen noch wesentlich weniger amüsanten und reichtig teuren Brief vom Anwalt oder Gericht, dann wohl mit der Forderung die Türe gänzlich zu beseitigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(798 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von go641420-35):
Wie gesagt, es erfolgte ohne böse Absicht, aber gedankenlos.


Böse Absicht oder nicht, wie Harry bereits schrieb, euer Nachbar muss diese Tür nicht dulden und könnte auch verlangen, dass sie entfernt wird.

Zitat (von go641420-35):
Wir erklärten Ihm die Situation und entschuldigten uns. Dabei schlugen wir Ihm vor, die tür mit einem Fahrradschloss zu sichern und ihm die schlüssel zu überreichen.

Er verlangt allerdings, dass die Tür verplombt wird.

Müssen wir dies machen?
Möchte hier noch einmal betonen, dass wir diese Tür nicht verwenden werden und für arbeiten an der mauer vorher den besitzer fragen.

allerdings möchten wir darauf verzichten die tür zu verplomben.


Der Fehler liegt bei euch, und das Verplomben ist vermutlich die günstigere Alternative (siehe oben).

BTW: Wenn die Tür nicht verwendet werden soll, kann man sie auch verplomben...wo ist denn das Problem?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6431 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von go641420-35):
allerdings möchten wir darauf verzichten die tür zu verplomben.


Vielleicht kann man das Türelement auch noch gegen ein Zaunelement austauschen? Es gibt auch Blindzylinder, mit denen man das Tor dauerhaft und optisch sauber verschliessen kann

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Welches Gesetz oder welche Bauordnung soll verbieten, dass ich ein Element eines Zaunes durch ein Tor ersetze? Welche rechtliche Grundlage sollte bestehen, dass ich ein solches Tor "verbplomben" muss, wenn ich das Tor gar nicht benutze?

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#5
 Von 
go641420-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
BTW: Wenn die Tür nicht verwendet werden soll, kann man sie auch verplomben...wo ist denn das Problem?


Hier geht es a) um Kostengründe und b) optische gründe

Und ich informiere mich hier nur aus neugier, wie die rechtslage dazu ist.

Natürlich werden wir alles ändern, wenn es zwingend sein muss und es nicht reicht, einfach die tür zu verschließen.

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#6
 Von 
go641420-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Welches Gesetz oder welche Bauordnung soll verbieten, dass ich ein Element eines Zaunes durch ein Tor ersetze? Welche rechtliche Grundlage sollte bestehen, dass ich ein solches Tor "verbplomben" muss, wenn ich das Tor gar nicht benutze?


das würde mich auch brennend interessieren.

Konnte nichts dazu finden.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16423 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
euer Nachbar muss diese Tür nicht dulden
Woraus soll sich das ergeben? Bisher sehe ich keine Grund diese Tür verplomben oder abschließen zu müssen. !Natürlich vorausgesetzt, dass der Zaun auf dem eigenen Grundstück steht!
Ist der Zaun allerdings eine Grenzeinrichtung, gehört er also beiden Parteien, dann ist solch eine eigenmächtige Veränderung verboten.
Es wäre zuerst einmal zu klären wem der Zaun überhaupt gehört, also ob es sich um eine Grenzeinrichtung handelt oder nicht.

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#8
 Von 
go641420-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
. !Natürlich vorausgesetzt, dass der Zaun auf dem eigenen Grundstück steht!


Der Zaun befindet sich auf unserem Grundstück.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16423 Beiträge, 5804x hilfreich)

Dann kann der Nachbar Wünsche äußern die ihr berücksichtigen könnt aber nicht müsst.

-- Editiert von User am 16. August 2023 11:37

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15843 Beiträge, 9086x hilfreich)

Zitat (von go641420-35):
Der Zaun befindet sich auf unserem Grundstück.

Dann wird es kompliziert.
Zum einen gehört der Zaun dann Ihrem Vater und er kann allein bestimmen wie er aussieht.
Zum anderen stellt sich dann die Frage, ob die Grenzabstände eingehalten sind. (Normalerweise kommt ein Zaun genau auf die Grenze und gehört dann beiden Seiten gemeinsam. Einen Zaun "knapp" an die Grenze zu setzen, ist oft nicht erlaubt.)
Außerdem lässt sich dann evtl. nicht verhindern, dass der Nachbar auf seien Seite der Grenze einen eigenen Zaun ohne Tor baut - optisch ist das dann ein Desaster.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16423 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
. Einen Zaun "knapp" an die Grenze zu setzen, ist oft nicht erlaubt.
Wo wäre es denn nicht erlaubt? Hilf mir mal auf die Sprünge. Normalerweise kann ich auf meinem Grundstück Zäune aufbauen wo und so viele wie ich möchte. Normalerweise gilt es lediglich die erlaubten Höhen, in Abhängigkeit vom Grenzabstand, zu beachten.

-- Editiert von User am 16. August 2023 13:31

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15843 Beiträge, 9086x hilfreich)

Zitat:
Wo wäre es denn nicht erlaubt?

In vielen Wohngebieten steht im Bebauungsplan,
- dass der Zaun auf der Grenze stehen muss, um doppelte Einfriedungen (jeder baut auf seiner Seite der Grenze einen eigenen Zaun) zu unterbinden.
oder
- dass doppelte Einfriedungen (jeder baut auf seiner Seite der Grenze einen eigenen Zaun) ausdrücklich verboten sind, woraus folgt, dass es entweder einen Zaun genau auf der Grenze oder gar keinen Zaun geben darf.

Ob das beim Fragesteller der Fall ist, ist natürlich unklar.

Aus der Schilderung im Eingangsbeitrag (das Tor ist erforderlich, um die andere Seite des Zauns zu erreichen) hatte ich darüber hinaus geschlossen, dass der Zaun eine Höhe hat, die nicht mehr so einfach zu übersteigen ist. Dann wären Grenzabstände ja möglicherweise relevant.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
In vielen Wohngebieten steht im Bebauungsplan,
- dass der Zaun auf der Grenze stehen muss, um doppelte Einfriedungen (jeder baut auf seiner Seite der Grenze einen eigenen Zaun) zu unterbinden.
oder
- dass doppelte Einfriedungen (jeder baut auf seiner Seite der Grenze einen eigenen Zaun) ausdrücklich verboten sind, woraus folgt, dass es entweder einen Zaun genau auf der Grenze oder gar keinen Zaun geben darf.
Wenn ich 50 cm entfernt vom Zaun auf der Grenze einen Zaun auf meinen Grundstück baue, ist das nicht verboten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16423 Beiträge, 5804x hilfreich)

So ist es.

Nur weil in einem Bebauungsplan steht, dass eine Grenzeinrichtung auf der Grenze zu errichten ist bedeutet das noch lange nicht, dass ein 2. Zaun verboten sei. Ich habe, bis heute, noch keinen Bebauungsplan gesehen, der generell einen Zaun auf dem eigenen Grundstück verboten hätte.



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