Hallo zusammen,
bisherige Tiefe einer Attika am Flachdach des Nachbarn 9 cm.
Sanierung des Daches, neue Attika auf alte Attika angebracht also nochmals 5 cm dazu.
Ab welcher Tiefe können wir sagen, dass wir das so nicht dulden?
VG
Überbau an Grenzmauer
Ab sofort.Zitat :Ab welcher Tiefe können wir sagen, dass wir das so nicht dulden?
Vermutlich verwenden wir den Begriff "Attika" unterschiedlich.
Als Attika wird üblicherweise eine Erhöhung der Außenwand über die Dachfläche verstanden.
Wie da eine Erhöhung der Attika die Tiefe ändert, ist mir unverständlich.
Sollte im Rahmen der Sanierung eine außenseitige Wärmedämmung angebracht worden sein, so ist diese im Allgemeinen zu dulden. Bis zu welcher Tiefe regelt sich nach Landesrecht. In welchem Bundesland spielt das Ganze?
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Ich orientierte mich an Überbau an Grenzmauer und nahm einfach die Dachrandabdeckung als Abschluss an.Zitat :Wie da eine Erhöhung der Attika die Tiefe ändert, ist mir unverständlich.
zB so:
https://www.baunetzwissen.de/glossar/a/abschluss-52687
In BW.
Wie kann ich hier ein Bild hochladen?
Mit einem üblichen Bilderdienst aus dem Netz hochladen und hierher verlinken.Zitat :Wie kann ich hier ein Bild hochladen?
Die Frage, ob es sich beim Überbau um eine nachträgliche Dämmung handelt, wurde leider nicht beantwortet.
Sofern es sich um eine nachträgliche Wärmedämmung handelt, sind unwesentliche Beeinträchtigungen zu dulden.
Hier entscheidet die Einzelfallsituation.
Als wesentlich werden überbauten ab 25 cm Tiefe angesehen.
Näheres sh. § 7c NachbG BW.
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NachbGBWrahmen
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