Überbezahlte Versandkosten

21. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sunniie1990
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Überbezahlte Versandkosten

Ich habe vor ein paar Tagen bei einem Onlineshop Stoffe bestellt.

In deren FAQ heißt es: „Wenn wir mehrere unversendete Bestellungen von dir im System haben, dann fassen wir die aus Umweltschutzgründen und Ressourceneinsparung zu einer Bestellung zusammen und legen ein Stück Stoff als „Portoausgleich" dazu."

Ich tätigte eine Bestellung und weil ich etwas vergessen hatte kurz darauf noch eine. Zahlte somit zwei mal Porto von 3,90€ (insgesamt 7,80€). Einen Tag später bekam ich eine Email das beide Bestellungen zusammen geführt wurden und zusammen als ein Paket versendet werden würden ich für die Zuviel gezahlten 3,90€ den Portoausgleich bekommen würde.

Jetzt ist es aber so das diese eine Lieferung, die aus zwei Bestellungen zusammen geführt wurde, einen Warenwert von 104€ hat und der Shop ab 90€ versandkostenfrei liefert. Also hätte ich theoretisch gar keinen Versand zahlen müssen und es wurden 7,80€ also zwei mal 3,90€ zuviel gezahlt.

Selbst wenn es 5 Bestellungen wären á 3,90€ Versand, werden diese von ihr zusammen als eine Bestellung verschickt und man bekommt ein Stück Stoff (ca 0,5m) der aber gerade mal den Wert von einem Porto hätte und der Rest der überbezahlt wurde wird eingesteckt.

Ist das so rechtens?

Ich hoffe ich konnte es gut erklären.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Einen rechtlichen Anspruch sehe ich hier leider nicht!
Zuerst darf man nicht vergessen: der Erlass des Portos ja schlichtweg eine freiwillige Leistung des Anbieters, der die Käufer animieren soll, mehr zu kaufen! Und ist dies ist auch an eine Bedingung gebunden, nämlich der Gesamtbetrag der jeweiligen Bestellung soll beim Absenden mindestens 90,-€ betragen. Dem war aber in Deinem Fall nicht so! Der Wert der Ware überschritt die 90,-€-Hürde nämlich erst, als Deine beiden verschiedenen Bestellvorgänge von denen versandtechnisch zu einem zusammengefasst wurden. Und der Preisnachlass wird ja vor allem deswegen gewährt, weil die Firma weniger Aufwand hat, wenn man statt zwei oder mehr, nur eine einzige Bestellung bearbeiten muss (und das besteht ja üblicherweise aus weitaus mehr, als nur das Verpacken)!

Ich würde es aber einfach Mal mit einer simplen höflichen Nachfrage versuchen! Z.B. telefonisch oder per Email.
Bringt bestimmt mehr, als eine offensive, unberechtigte Forderung einer fälschlicherweise als selbstverständlich verstandenen Bonusleistung.

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunniie1990
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
Moin!

Einen rechtlichen Anspruch sehe ich hier leider nicht!
Zuerst darf man nicht vergessen: der Erlass des Portos ja schlichtweg eine freiwillige Leistung des Anbieters, der die Käufer animieren soll, mehr zu kaufen! Und ist dies ist auch an eine Bedingung gebunden, nämlich der Gesamtbetrag der jeweiligen Bestellung soll beim Absenden mindestens 90,-€ betragen. Dem war aber in Deinem Fall nicht so! Der Wert der Ware überschritt die 90,-€-Hürde nämlich erst, als Deine beiden verschiedenen Bestellvorgänge von denen versandtechnisch zu einem zusammengefasst wurden. Und der Preisnachlass wird ja vor allem deswegen gewährt, weil die Firma weniger Aufwand hat, wenn man statt zwei oder mehr, nur eine einzige Bestellung bearbeiten muss (und das besteht ja üblicherweise aus weitaus mehr, als nur das Verpacken)!

Ich würde es aber einfach Mal mit einer simplen höflichen Nachfrage versuchen! Z.B. telefonisch oder per Email.
Bringt bestimmt mehr, als eine offensive, unberechtigte Forderung einer fälschlicherweise als selbstverständlich verstandenen Bonusleistung.

wölfin


Danke erst einmal für die umfangreiche Antwort. Ich habe die Firma bereits per Email kontaktiert, schon vor meinem Posting hier.

Und habe meine Frage auch recht höflich formuliert. Jedoch blieb meine Email bis zum heutigen Tage unbeantwortet und auch bei Facebook, in der offiziellen Gruppe die von der Geschäftsführerin geleitet wird, blieb meine Frage unbeantwortet und wurde sogar gelöscht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Sunniie1990):
... bei Facebook, in der offiziellen Gruppe die von der Geschäftsführerin geleitet wird, blieb meine Frage unbeantwortet und wurde sogar gelöscht.
Hmmm, ich vermute mal, sie fühlte sich vielleicht ungefähr so, wie eine alles andere als reiche, alleinerziehende Mutti, die ihrem Kind zum 18. wenigstens einen mühsam zusammengesparten Golf schenken will, dieses aber dann nur sehr undankbar bis beleidigt ist und gefälligst einen BMW fordert... :devil:

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunniie1990
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
Zitat (von Sunniie1990):
... bei Facebook, in der offiziellen Gruppe die von der Geschäftsführerin geleitet wird, blieb meine Frage unbeantwortet und wurde sogar gelöscht.
Hmmm, ich vermute mal, sie fühlte sich vielleicht ungefähr so, wie eine alles andere als reiche, alleinerziehende Mutti, die ihrem Kind zum 18. wenigstens einen mühsam zusammengesparten Golf schenken will, dieses aber dann nur sehr undankbar bis beleidigt ist und gefälligst einen BMW fordert... :devil:


Kann gut möglich sein. Jetzt kam allerdings hinzu das 3 der bestellten Stoffe nur in 0,5m statt jeweils 1m gesendet wurde.

Und auch das wird bisher ignoriert und bleibt unbeantwortet. ‍♀

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen