Überhöhte Kosten bei Fahrzeugummeldung und fehlender ordentlichen Rechnung

7. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
mbr
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
Überhöhte Kosten bei Fahrzeugummeldung und fehlender ordentlichen Rechnung

Hallo,

ich benötige mal eine Einschätzung zu folgenden Sachverhalt:

Wir mussten nach einem Umzug unsere Fahrzeugscheine umschreiben lassen. Da unsere KFZ Zulassungsstelle aktuell umzieht, wurden wir auf ein den Autoschilder und Zulassungsdienst verwiesen, der Ummeldungen macht, da es Vorort keine Möglichkeit gibt durch den Umzug. Dieser nahm den Umschreibungsauftrag an und sagte uns, dass wir am nächsten Tag die neuen Fahrzeugscheine abholen können. Am nächsten Tag wurden wir dann von den Kosten überrascht. Auf die 24 Euro für die zwei Umschreibungen wurden 40 Euro Servicegebühr, welche nie erwähnt wurden, aufgeschlagen. Die "Rechnung" ist lediglich eine Quittung der Stadtverwaltung, auf der ein falsches Kennzeichen und falsche posten Stehen, die einfach mit einem Kulli überschrieben wurden. Auf einem weiterem Zettel (auf dem das Wort Quittung einfach durchgestrichen wurde) stehen die 40 Euro nur als Service. Keine Posten- oder Mengenangaben. Auf die Ansprache, dass man entstehende Kosten bei vorher benennen muss, wurde ich nur aggressiv angemacht, dass er hier nichts zu verschenken hat.

Was ist hier das richtige Vorgehen? Ich hätte theoretisch die Möglichkeit das Geld von der Kreditkartenzahlung zurück zu buchen, aber vielleicht mach ich mich dann selbst wieder strafbar. Ist solch ein Unternehmen nicht verpflichtet eine Ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen und Gebühren vor Annahme zu benennen? Habe ich nicht das recht das Geld einzubehalten bis ich eine ordentliche Rechnung erhalte (auf der z.B. auch nur die echten Kosten stehen)? Ist hier der Tatbestand von Wucher schon erfüllt, durch das ausnutzen einer Notsituation?

Evtl. interessante Nebeninformation: Ich hab einen Bekannten dort anrufen lassen und nach dem Preis für eine Ummeldung fragen lassen. Dort wurden 20 Euro pro Fahrzeug genannt. Also wird hier dem Schein nach bewusst getäuscht.

Würde mich über Feedback freuen und entschuldige mich im Voraus für evtl. Halbwissen. Natürlich sind 40 Euro kein Betrag bei dem man finanziell in Notlage kommt. Allerdings kann es nicht angehen, dass Menschen niemand auf die Finger klopft.

Grüße,

mbr

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25 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5385 Beiträge, 1240x hilfreich)

Sie schreiben mehrere Fahrzeuge um, also sind es doch mindesrens die 40 EUR, wenn es pro Fahrzeug 20 EUR kostet.

Haben Sie nach den Kosten gefragt bei Beauftragung?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
mbr
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Sie schreiben mehrere Fahrzeuge um, also sind es doch mindesrens die 40 EUR, wenn es pro Fahrzeug 20 EUR kostet.

Haben Sie nach den Kosten gefragt bei Beauftragung?


Eine Ummeldung kostet 12 Euro plus 20 Euro "Service" Gebühr.

Wir haben nicht gefragt. Da wir von der Stadtverwaltung selbst dahin geschickt wurden, gingen wir von den üblichen Kosten und evtl. eine kleine Gebühr aus. Die Annahme war, dass die da einfach zusammen arbeiten. 20 Euro Gebühr für etwas im Haus 2 Nummern weiter abzugeben ist schon übertrieben. Zumal nur, dass es zwei Ummeldungen waren verdoppelt nicht den Aufwand.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109587 Beiträge, 38326x hilfreich)

Zitat (von mbr):
Auf die Ansprache, dass man entstehende Kosten bei vorher benennen muss

Nö, siehe § 612 BGB.



Zitat (von mbr):
Ist solch ein Unternehmen nicht verpflichtet eine Ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen

Wurde denn eine solche vertraglich vereinbart?



Zitat (von mbr):
und Gebühren vor Annahme zu benennen?

Die waren ja bekannt, da die Gebühren in Form einer Satzung öffentlich bekannt gemacht wurden. Damit gelten sie als "jedermann bekannt".



Zitat (von mbr):
durch das ausnutzen einer Notsituation?

Welche Notsituation? "Ich mach es mir bequem und lass es Andere machen" ist eine freie Entscheidung eines mündigen Bürgers - so ziemlich das Gegenteil von "Notsituation"



Zitat (von mbr):
Evtl. interessante Nebeninformation: Ich hab einen Bekannten dort anrufen lassen und nach dem Preis für eine Ummeldung fragen lassen. Dort wurden 20 Euro pro Fahrzeug genannt. Also wird hier dem Schein nach bewusst getäuscht.

Das verstehe ich nicht, 2x20 EUR = 40 EUR



Zitat (von mbr):
gingen wir von den üblichen Kosten und evtl. eine kleine Gebühr aus.

Anderes sehe ich nicht.
In hiesiger Region wären 20 EUR ein Schnäppchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Dirrly
Status:
Lehrling
(1869 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von mbr):
Zumal nur, dass es zwei Ummeldungen waren verdoppelt nicht den Aufwand.


Wenn die Kosten aber pro Ummeldung erhoben werden, ist das egal. Dann kostet es halt trotzdem zweimal.


Zitat (von mbr):
Eine Ummeldung kostet 12 Euro plus 20 Euro "Service" Gebühr.


Das eine ist die Gebühr, das andere die Bezahlung. Hast du gedacht er macht das umsonst?


Zitat (von mbr):
nach dem Preis für eine Ummeldung fragen lassen. Dort wurden 20 Euro pro Fahrzeug genannt.


Dann war die Antwort ja richtig. Er verlangt 20 pro Ummeldung.

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#5
 Von 
kalledelhaie
Status:
Lehrling
(1425 Beiträge, 227x hilfreich)

Ich sehe das etwas differenzierter.

Im Text steht, dass die Zulassungsstelle für den Normalbürger geschlossen ist und stattdessen von der Kommune offiziell(?) an einen privaten Dienstleister verwiesen wird, der die Umlagen sammelt und der Kommune gebündelt übergibt. Richtig?

Falls ja würde ich erstmal sagen. Dass die Privatfirma ja eher in Auftrag der Kommune gehandelt hat denn im Auftrag des Kunden...

Signatur:

Die von mir vertretenen Meinungen sind rein private Einschätzungen und ersetzen keine professionelle

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5385 Beiträge, 1240x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Im Text steht, dass die Zulassungsstelle für den Normalbürger geschlossen ist und stattdessen von der Kommune offiziell(?) an einen privaten Dienstleister verwiesen wird, der die Umlagen sammelt und der Kommune gebündelt übergibt. Richtig?


Lese ich nicht so. Die örtliche Zulassungsstelle zieht um. Ja. Aber dann kann man im gleichen Landkreis an einer anderen Stelle ummelden. Wer das nicht möchte, nutzt den Dienstleister.

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https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36372 Beiträge, 13546x hilfreich)

Wenn der Betrieb offizielle Aufgaben der Kommune übernimmt, dann ist er ein sog. "Beliehener." Das BGB greift da nicht unbedingt. Ich würde mich bei der Kommune erkundigen, welche Gebühren die Firma erheben darf. Da gibt es nämlich eine Vereinbarung. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#8
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4244 Beiträge, 687x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Im Text steht, dass die Zulassungsstelle für den Normalbürger geschlossen ist und stattdessen von der Kommune offiziell(?) an einen privaten Dienstleister verwiesen wird
Lese ich so überhaupt nicht. Ich gehe davon aus, dass das Fzg in der nächsten offenen Zulassungstelle zugelassen werden kann. Oder dass man sich halt eines Dienstleisters betätigt.
Zitat (von wirdwerden):
Wenn der Betrieb offizielle Aufgaben der Kommune übernimmt, dann ist er ein sog. "Beliehener."
Was hier aber mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht der Fall ist. Es ist einfach ein Dienstleister, der die Tätigkeit der Fzg Zulassung übernimmt, die der TE hätte auch selbst ausführen können.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27447 Beiträge, 5060x hilfreich)

Zitat (von mbr):
Ist solch ein Unternehmen nicht verpflichtet eine Ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen
Das auf jeden Fall. Eine korrekte Rechnung für die Dienstleistung kann man auf jeden Fall fordern. Falsche Kennzeichen und durchgestrichenes Geschreibsel muss man nicht akzeptieren.
Dich haben aber die Kosten überrascht, die sind vermutlich ganz korrekt.
A) Verwaltungskosten für die Arbeit der Zulassungsstelle.
B) Servicekosten für die Dienstleistung.

Zitat (von mbr):
Keine Posten- oder Mengenangaben.
Warum man für 2 Fahrzeugumschreibungen wegen Umzug noch Posten-und Mengenangaben haben möchte, verstehe ich nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Flo Ryan
Status:
Schlichter
(7591 Beiträge, 5081x hilfreich)

Wenn es nicht vereinbart war, hat man keinen Anspruch auf eine Rechnung. Nur auf eine Quittung. Aber Hauptsache Anami konnte mal wieder Blödsinn schreiben.

Signatur:

„Hat jemand eine dumme Antwort? Oder Copy& Paste?" - Alle „…" - H. *hebt Hand*

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#11
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4244 Beiträge, 687x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Eine korrekte Rechnung für die Dienstleistung kann man auf jeden Fall fordern.
Fordern kann man viel ... nur dass der Dienstleister keine ausstellen muss, wenn keine vereinbart war.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27447 Beiträge, 5060x hilfreich)

Zitat (von mbr):
Die "Rechnung" ist lediglich eine Quittung der Stadtverwaltung, auf der ein falsches Kennzeichen und falsche posten Stehen, die einfach mit einem Kulli überschrieben wurden. Auf einem weiterem Zettel (auf dem das Wort Quittung einfach durchgestrichen wurde) stehen die 40 Euro nur als Service.
Das würde ICH nicht so hinnehmen.


@TE:
Was genau und wie hat man denn überhaupt vereinbart?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mbr
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich versuche einmal quer durch die Posts zu antworten.

Zitat (von Harry van Sell):
Welche Notsituation? "Ich mach es mir bequem und lass es Andere machen" ist eine freie Entscheidung eines mündigen Bürgers - so ziemlich das Gegenteil von "Notsituation"


1. Von bequem machen kann hier nicht die Rede sein, da das in Auftrag geben 2 Anfahrten benötigt statt einer und 2. hätte ich das liebend gerne selbst gemacht. Es war halt schlichtweg nicht möglich.

Zitat (von Harry van Sell):
Die waren ja bekannt, da die Gebühren in Form einer Satzung öffentlich bekannt gemacht wurden. Damit gelten sie als "jedermann bekannt".


Wissen Sie da etwa mehr als ich? Also der Laden hat keinerlei Preislisten oder Satzungen aushängen und keine Internetseite. Die Preise sind auch nur den Inhaber bekannt. Die anderen Mitarbeiter müssen diesen nach den Preisen fragen.

Zitat (von Harry van Sell):
Das verstehe ich nicht, 2x20 EUR = 40 EUR


Ja, aber halt nicht 64 Euro.

Zitat (von Dirrly):
Dann war die Antwort ja richtig. Er verlangt 20 pro Ummeldung.


Nein, auf die Frage, was eine Ummeldung dort kostet war die Antwort 20 Euro. 20 Euro plus die Ummeldegebühr wäre da eine akzeptable Antwort gewesen. Weil ohne diese Gebühr kann er nichts Ummeldung, also ist diese immer Bestandteil seiner Rechnung/Quittung.

Zitat (von cirius32832):
Lese ich nicht so. Die örtliche Zulassungsstelle zieht um. Ja. Aber dann kann man im gleichen Landkreis an einer anderen Stelle ummelden. Wer das nicht möchte, nutzt den Dienstleister.


und

Zitat (von bostonxl):
Es ist einfach ein Dienstleister, der die Tätigkeit der Fzg Zulassung übernimmt, die der TE hätte auch selbst ausführen können.


Wie bereits geschildert wurde dieser Laden ja von der Stadtverwaltung genannt. Hätte irgendeine Stelle vorher gesagt, dass kostet 40 Euro extra hätte man das gemieden. Dann hätte ich beispielsweise lieber ein Verwarngeld in kaufgenommen und den schein erst einen Monat später umschreiben lassen. Es ist letztendlich nur ein Dienstleister.

Zitat (von Flo Ryan):
Wenn es nicht vereinbart war, hat man keinen Anspruch auf eine Rechnung. Nur auf eine Quittung.


Und was sind die Anforderungen an eine Quittung? Darf man mir dann theoretisch ein Stücktoilettenpapier mit einem Endbetrag geben? (Weit weg davon ist der Zettel den ich habe wirklich nicht). Zumal im Service ja 19% MwSt. enthalten sind und bei der Ummeldegebühr nicht. Ich hätte jetzt zumindest mal einen Kassenbon, mit USt-ID, Posten und Steuersätzen erwartet. Da war das Wort Rechnung von mir schlecht gewählt. Mea Culpa.

Zitat (von Anami):
Das würde ICH nicht so hinnehmen.
@TE:
Was genau und wie hat man denn überhaupt vereinbart?


Möchte ich ja eigentlich auch nicht. Da die Frage, ob Sie das für die Stadtverwaltung erledigen bejaht wurde, gingen wir davon aus, dass das während des Umzuges von diesen Anbietern erledigt wird (die sind auch unmittelbar neben der alten KFZ Stelle). Das diese einfach Papiere austauschen können lag auf der Hand. Bei der Stadtverwaltung habe ich auch nie nach einer Rechnung gefragt, deswegen dort auch nicht.

Um gewisse Kommentar schonmal im voraus zu beantworten:
- Ja, ich hätte dem Laden nicht trauen sollen und nachfragen sollen. Da brauchen wir nicht drüber reden. Denke das ist jedem klar, dass das die Probleme verhindert hätte.
- Falls jetzt noch einer meint "Warum nicht Online umschreiben?". In diesem Bundesland ist das An-/Ab- und Ummelden mit E Kennzeichen nicht möglich. Bei der Kennzeichenangabe kommt einfach ein Fehler.
- Ich hab ja einen Auftrag unterschrieben. In diesem hätte meiner Meinung nach drinstehen müssen, welche kosten durch den Auftrag entstehen.

Es hat mich echt gefreut, dass sich in so kurzer Zeit, so viele dazu geäußert haben. Vielen Dank dafür schon einmal.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dirrly
Status:
Lehrling
(1869 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von mbr):
Wir haben nicht gefragt. Da wir von der Stadtverwaltung selbst dahin geschickt wurden, gingen wir von den üblichen Kosten und evtl. eine kleine Gebühr aus.


Andersrum von den üblichen Gebühren und etwas Zusatzkosten für die Dienstleistung.
Und genau das hast du jetzt bekommen / gezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kalledelhaie
Status:
Lehrling
(1425 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von mbr):
Wie bereits geschildert wurde dieser Laden ja von der Stadtverwaltung genannt. Hätte irgendeine Stelle vorher gesagt, dass kostet 40 Euro extra hätte man das gemieden. Dann hätte ich beispielsweise lieber ein Verwarngeld in kaufgenommen und den schein erst einen Monat später umschreiben lassen. Es ist letztendlich nur ein Dienstleister.

Zitat (von mbr):
Da die Frage, ob Sie das für die Stadtverwaltung erledigen bejaht wurde, gingen wir davon aus, dass das während des Umzuges von diesen Anbietern erledigt wird (die sind auch unmittelbar neben der alten KFZ Stelle). Das diese einfach Papiere austauschen können lag auf der Hand. Bei der Stadtverwaltung habe ich auch nie nach einer Rechnung gefragt, deswegen dort auch nicht.


Wenn ich das richtig verstehe ist das Amt derzeit einfach "zu" und man verweist an einen Dienstleister, dem hier eine Möglichkeit eingeräumt wird? Eine Möglichkeit hier selber einen Termin zu vereinbaren o.ä. auch an einem anderen Ort gibt es nicht?
Wenn ja, würde mal die Stadtverwaltung damit konfrontieren und Erstattung der Aufwendungen (bis auf die Gebühren) verlangen und wenn die ablehnen, dann die Antwort mal genauer lesen.....

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Die von mir vertretenen Meinungen sind rein private Einschätzungen und ersetzen keine professionelle

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109587 Beiträge, 38326x hilfreich)

Zitat (von mbr):
Es war halt schlichtweg nicht möglich.

Das müsste man mal genauer anführen.

Vor ein paar Jahren hat die Zulassungsstelle alles umgebaut und auch die IT komplett erneuert.
Da lief dann eine Woche lang gar nichts, außer das en Mitarbeiter die Termine für die Bürger in eine Exceltabelle am Laptop eingegeben hat, alles auf Vollständigkeit geprüft wurde und die Unterlagen auf Wunsch gleich dort behalten wurden.
Alternativen waren auch hier die Dienstleister an die ebenfalls verwiesen wurde.

Nach Widereröffnung wurde dann alles nachgearbeitet.

Da gab es keine "Notsituation", insofern ist fraglich wie die hier entstanden sein soll.



Zitat (von mbr):
Wissen Sie da etwa mehr als ich?

Das möchte ich nicht auszuschließen, deshalb fragt man ja auch hier?
Meines Wissens nach hat jede Gemeinde entsprechende Satzungen, alles andere wäre rechtswidrig
Da es aber über 10.000 Gemeinden gibt, kann ich nicht ausschließen das es auch welche ohne Satzungen gibt.



Zitat (von mbr):
Darf man mir dann theoretisch ein Stücktoilettenpapier mit einem Endbetrag geben?

Ja, durchaus. Die Anforderungen sind überaus niedrig.
Alles was sich darauf finden muss, wären die Bestätigung der empfangenen Leistung, und der Leistungsempfänger.



Zitat (von kalledelhaie):
Eine Möglichkeit hier selber einen Termin zu vereinbaren o.ä. auch an einem anderen Ort gibt es nicht?

Nun, so ein Umzug dauert ja nicht ewig. Insofern hätte man es auch schlicht später machen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kalledelhaie
Status:
Lehrling
(1425 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, so ein Umzug dauert ja nicht ewig. Insofern hätte man es auch schlicht später machen können.

Nunja WENN es so ist, das man den Dienstleister hier bevorzugt (nur kann/darf) in dem Zeitraum sehr ich da schon ein Problem....

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27447 Beiträge, 5060x hilfreich)

Zitat (von mbr):
Möchte ich ja eigentlich auch nicht.
Eigentlich nicht oder wirklich nicht? Benötigst du den --Beleg-- für etwas Wichtigeres als fürs Abheften?
Um meinen *Blödsinn* mal hervorzuholen: Ich hatte blöderweise den Unterschied zwischen Rechnung und Quittung nicht so juristisch strikt gesehen. Also diese Schmierzettelquittung mit Fehlern genügt vermutlich, falls ein Gericht dazu entscheiden müsste. :augenroll:

Dass die Kosten nicht mehr zur Diskussion taugen, ist jetzt klar.
2x12,- für die Stadtverwaltung und 2x20,- für die Dienstleistung

Deine eigentliche Frage, ob du die Summe zurückbuchen kannst, und ob du dich damit strafbar machen könntest, wurde noch nicht beantwortet.
Meine Empfehlung: Lass das, obwohl du dich vermutlich nicht strafbar machen würdest. Was würdest du damit erreichen wollen? Noch mehr Aufwand, Stress, Frust und Kosten? :sad:
Bis der Saftladen in der Lage ist, ordentliche Dienstleister-Tätigkeit zu machen und ordentliche --Belege=Quittungen -- auszugeben, ist die Zulassungsstelle wohl schon umgebaut.
Zitat (von mbr):
Zumal nur, dass es zwei Ummeldungen waren verdoppelt nicht den Aufwand.
Darüber zu diskutieren, bringt (eigentlich) auch nichts. Da fallen mir 1001 blödsinnige Vergleiche ein, wo genau das Tag für Tag passiert. Total rechtens.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15454 Beiträge, 5650x hilfreich)

20€ für eine Umschreibung ist doch ein Schnäppchen. Bei uns sind die Preise doppelt so hoch.

@mbr
Verlangst du eigentlich ein Gehalt für die Arbeit die du machst oder arbeitest du nur ehrenamtlich?
Ich kann nur für mich sprechen aber wenn ich arbeite, dann möchte ich auch dafür entlohnt werden.
Warum du annimmst, dass eine Firma für dich umsonst arbeiten sollte, das erschließt sich mir nicht.

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Folgende Nutzer werden von mir blockiert und ich kann deren Beiträge nicht lesen: Xipolis; Jule28

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#20
 Von 
mbr
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
20€ für eine Umschreibung ist doch ein Schnäppchen. Bei uns sind die Preise doppelt so hoch.


Und in Polen noch billiger. Also wenn etwas günstig ist, ist es in Ordnung da viel Gebühren draufzurechnen, weil es wo anders teurer ist. Diese Argumentation finde ich doch etwas schwach.

Zitat (von -Laie-):
Verlangst du eigentlich ein Gehalt für die Arbeit die du machst oder arbeitest du nur ehrenamtlich?
Ich kann nur für mich sprechen aber wenn ich arbeite, dann möchte ich auch dafür entlohnt werden.
Warum du annimmst, dass eine Firma für dich umsonst arbeiten sollte, das erschließt sich mir nicht.


Ich kann den Absatz so oft lesen wie ich möchte, immer wieder dringt für mich so ein unterschwellig herabwürdigender Ton hervor. Und irgendwie kommt es mir vor aus würde mir vorgeworfen werden absichtlich Menschen nicht bezahlen zu wollen. Anhand des ganzen Threads müsste sich eigentlich der Sachverhalt erklären, auch dass die Annahme bei diesem Sachverhalt einfach eine andere war.

Bei meiner Arbeit informiere ich vorab über entstehende Kosten und nenne nicht einfach Teilbeträge bei Nachfrage, die die Gesamtkosten gar nicht widerspiegeln. Außerdem bekommt jeder von mir eine ordentliche Rechnung und keine Quittung, wo der gesamte Inhalt durchgestrichen wird und mit 3 Kulis korrigiert wird.

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#21
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15454 Beiträge, 5650x hilfreich)

Was du machst ist deine ganz eigene Sache. Andere machen halt das was gesetzlich gefordert ist.
Du hast mich falsch verstanden. Die 20€ obendrauf sind ein Schnäppchen! Bei uns kostet der Zulassungs- / Umschreibeservice ab 40€ aufwärts.
Und ja, ich finde es tatsächlich leicht unverschämt, dass manche Menschen denken, andere müssten kostenlos für einen selbst arbeiten.
Jemand erbringt eine Dienstleistung für mich, dann ist es selbstverständlich, dass ich diese Leistung auch entlohne.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mbr
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Was du machst ist deine ganz eigene Sache. Andere machen halt das was gesetzlich gefordert ist.
Du hast mich falsch verstanden. Die 20€ obendrauf sind ein Schnäppchen! Bei uns kostet der Zulassungs- / Umschreibeservice ab 40€ aufwärts.
Und ja, ich finde es tatsächlich leicht unverschämt, dass manche Menschen denken, andere müssten kostenlos für einen selbst arbeiten.
Jemand erbringt eine Dienstleistung für mich, dann ist es selbstverständlich, dass ich diese Leistung auch entlohne.


Komplett am Thema vorbei.

Ich denke eh, dass hier schon alles geklärt wurde. Vielen Dank an alle anderen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109587 Beiträge, 38326x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Und ja, ich finde es tatsächlich leicht unverschämt, dass manche Menschen denken, andere müssten kostenlos für einen selbst arbeiten.

Denkt man ja nicht. Man ist nur über die Art der Information / Kommunikation, die Höhe und die "Klopapier-Quittung" erregt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15454 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denkt man ja nicht.
Doch, natürlich:
Zitat (von mbr):
Auf die Ansprache, dass man entstehende Kosten bei vorher benennen muss, wurde ich nur aggressiv angemacht, dass er hier nichts zu verschenken hat.
Das zeigt ganz deutlich, dass man der Meinung war eine Dienstleistung geschenkt zu bekommen.

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Folgende Nutzer werden von mir blockiert und ich kann deren Beiträge nicht lesen: Xipolis; Jule28

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#25
 Von 
mbr
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Da das Thema hier schon ausgiebig diskutiert wurde und man nichts mehr zu erwarten hat außer sinnlosen Posts von -Laie-, ist es besser, wenn man den Thread schließt. Von Troll-Posts die sinnlos Sachen behaupten hat keiner was.

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