Überlassung KFZ

5. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)
Überlassung KFZ

Hallo
Es gibt einen gerichtlichen Beschluss, dass mir das Fahrzeug für die Dauer des getrenntlebens von Ehemann überlassen wird.

Für diese Dauer möchte/muss ich auch Versicherung und Steuern zahlen.

Ehemann hat diesbezüglich allerdings, auch nach mehreren Aufforderungen nicht reagiert.

Somit habe ich eigenmächtig bei der Versicherung das Sepa Lastschrift Mandat auf mich übertragen wollen.
Dieses hat Ehemann direkt bei der Versicherung widerrufen.

Was passiert wenn er die Versicherung nun vorsätzlich nicht mehr zahlt?



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18 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14330 Beiträge, 4457x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es gibt einen gerichtlichen Beschluss, dass mir das Fahrzeug für die Dauer des getrenntlebens von Ehemann überlassen wird.
Das würde ich erstmal nicht nur als überlassen interpretieren, sondern auch zum gewöhnlichen Gebrauch, also zugelassen und rechtskonform.

Hier spielen dann mehrere Rechtsbereiche ineinander.

1. hat er dem gerichtlichen Beschluss folge zu leisten.
Dagegen könnte er mit der Nichtreaktion und spätestens dem Widerruf des SEPA-Mandats schon verstoßen haben (wenn es darauf hinaus läuft, dass er wirklich die Zahlungen einstellt jedenfalls).

2. könnte es dann ein Zulassen des Fahrens ohne Versicherungsschutz sein, das wäre eine Straftat. Wenn er das durch Nichtzahlung auslöst, dann hat er zwingend den/die Benutzer darüber zu informieren (ähnlich wie beispielsweise ein Arbeitgeber bei einem Dienstfahrzeug). [Anmerkung: ich gehe davon aus, dass er der Halter ist]

3. darüber ob dir das Fahren ohne Versicherungsschutz auch zur Last gelegt werden könnte bin ich mir nicht sicher.
Einerseits hast du sogar einen Gerichtsbeschluss, warum solltest du daran zweifeln, dass das Fahrzeug ordentlich versichert ist? Außerdem gibt es gar keinen Beleg für "versichert", wie solltest du das überprüfen können?
Andererseits hast du aber Kenntnis darüber, dass da etwas nicht richtig läuft, das könnte dann auch als vorsätzlich ausgelegt werden (und schon bist du drin in der Sache).

Und worauf du unbedingt achten solltest ist, dass nicht zwangsabgemeldet wird (Plakette auf dem Kennzeichen). Als Fahrer hat man sich nämlich immer vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen (theoretisch vor jeder Fahrt - auch wenn das fast niemand macht).

Und noch etwas zum Schluss: Du wirst doch sicher bereits anwaltlich beraten, das dürfte hier dein Ansprechpartner sein.

Stefan

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#2
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem nicht reagieren bezog sich auf meine Bitte mir die notwendigen Unterlagen zu geben. Unter anderem eine Beitragsabrechnung, die das Jobcenter von mir benötigt.

Im Beschluss steht leider gar nichts darüber, wie es versicherungstechnisch geregelt sein soll.

Das mit dem in Zukunft nicht zahlen wollen, ist auch nur eine Vermutung von mir.
Eben um dafür zu sorgen, dass ich dieses Fahrzeug nicht mehr nutzen kann…


Mein Anwalt ist leider sehr sehr schlecht erreichbar. Sonst hätte ich hier nicht gefragt

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#3
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

Doppelpost…

-- Editiert von User am 5. Juli 2024 19:24

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124509 Beiträge, 40372x hilfreich)

Zitat (von Pummelblume):
Was passiert wenn er die Versicherung nun vorsätzlich nicht mehr zahlt?

Dann wird das Kfz am Ende zwangsstillgelegt und jeder Führer des Kfz während der Zeit ohne Versicherungsschutz macht sich strafbar und haftet bei Unfällen voll mit seinem eigenen Vermögen.



Zitat (von Pummelblume):
Es gibt einen gerichtlichen Beschluss, dass mir das Fahrzeug für die Dauer des getrenntlebens von Ehemann überlassen wird.

In der Regel sind solche Anträge und die Beschlüsse keine Einzeiler, sondern deutlich detaillierter.
Ich gehe mal davon aus, das man das aufgrund des Vorspiels entsprechend granular geregelt hat?



Zitat (von Pummelblume):
Für diese Dauer möchte/muss ich auch Versicherung und Steuern zahlen.

Fraglich ob man muss. Aber dann wäre auch die Frage, an wen die Zhalung zu erfolgen hat.
Wenn man möchte, muss das der Eigentümer dem nicht folgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14330 Beiträge, 4457x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Fraglich ob man muss. Aber dann wäre auch die Frage, an wen die Zhalung zu erfolgen hat.
Ob man das muss hatte ich mich auch schon gefragt (denn eigentlich muss das nur der Halter - zumindest muss er das sicherstellen, sonst ist wie schon gesagt das Zulassen des Fahrens ohne Versicherungsschutz nicht weit).
Und auch richtig, wenn dann müsste eigentlich maximal der Nachteil ausgeglichen werden, und zwar natürlich an den Benachteiligten.
Ich hatte mich eh schon etwas gewundert, wie das mit dem SEPA-Mandat funktionieren soll. Eine Versicherung wird wohl kaum einfach so Zahlungen von Nichtvertragspartnern annehmen, rechtssicher ist das imho nicht gerade.

Zitat:
... und jeder Führer des Kfz während der Zeit ohne Versicherungsschutz macht sich strafbar ...
Dafür muss er aber schon davon wissen, dass die Versicherung nicht bezahlt wurde.

Stefan

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#6
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

„In der Regel sind solche Anträge und die Beschlüsse keine Einzeiler, sondern deutlich detaillierter.
Ich gehe mal davon aus, das man das aufgrund des Vorspiels entsprechend granular geregelt hat?„

Ja leider eben nicht.
Da steht nur, dass er mir das Fahrzeug sofort herauszugeben hat.
Meine Anwältin sagte nur, dass ich dann für die Kosten der Versicherung und Steuer aufkommen muss.



„ Fraglich ob man muss. Aber dann wäre auch die Frage, an wen die Zhalung zu erfolgen hat"

Ich hätte den Betrag auch direkt auf das Konto von meinem Mann überwiesen. Aber er hat ja jede Möglichkeit dies zu klären boykottiert…


Das mit dem Sepa habe ich ja deswegen dann gemacht, damit ich auf der sicheren Seite bin und man mir nicht vorwerfen kann, dass ich nicht zahlen möchte.


Meine Sorge ist nun wirklich, dass er dafür sorgen kann/wird, dass das Fahrzeug zwangsabgemeldet wird und ich dagegen nichts tun kann.
Ich bin leider wegen der Kinder darauf angewiesen

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124509 Beiträge, 40372x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Dafür muss er aber schon davon wissen, dass die Versicherung nicht bezahlt wurde.

Nö.
Er muss sich vor Fahrtantritt davon überzeugen, dass das Kfz sich in einen ordnungsgemäßen Zustand befindet - oder mit den negativen Folgen leben.



Zitat (von Pummelblume):
Meine Anwältin sagte nur, dass ich dann für die Kosten der Versicherung und Steuer aufkommen muss.

Das ist so üblich.



Zitat (von Pummelblume):
Ich hätte den Betrag auch direkt auf das Konto von meinem Mann überwiesen. Aber er hat ja jede Möglichkeit dies zu klären boykottiert…

Also das es da rein gar nichts "zu klären" gibt, sollte man inzwischen doch begriffen haben?
Da hilft nur "streng nach Protokoll", also gerichtsfeste Aufforderungen, dann notfalls klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

„ Er muss sich vor Fahrtantritt davon überzeugen, dass das Kfz sich in einen ordnungsgemäßen Zustand befindet - oder mit den negativen Folgen leben."

Würde bedeuten, ich müsste täglich bei der Versicherung anrufen ob noch Versicherungsschutz besteht…
Das kann es ja auch nicht sein.


„ Da hilft nur "streng nach Protokoll", also gerichtsfeste Aufforderungen, dann notfalls klagen."

Und genau das versuche ich ja grundsätzlich zu umgehen.
Eigentlich muss man mit so einem Quatsch doch keine Gerichte und Anwälte bemühen.

Es könnte so einfach sein……..

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14330 Beiträge, 4457x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Würde bedeuten, ich müsste täglich bei der Versicherung anrufen ob noch Versicherungsschutz besteht…
Das kann es ja auch nicht sein.
Das ist auch nicht so.
Wie ich weiter oben schon sagte gibt es gar keinen Beleg für den Versicherungsschutz. Daher darf man sich in der Regel* darauf verlassen, dass ein zugelassenes Fahrzeug das einem überlassen wurde auch versichert ist (z.B. ein Mietwagen oder Firmenwagen). Der indirekte Beleg ist dann der Fahrzeugschein.
Von der Versicherung selber wirst du übrigens sowieso keine derartige Auskunft bekommen, das ist nicht zulässig.

*ABER: Konkret du hast Hinweise darauf, dass kein Versicherungsschutz bestehen könnte. Daher könnte dir das dann auch als Vorsatz ausgelegt werden (ich sehe das nicht so, möchte es aber auch nicht ausschließen).

Und nochmal was grundsätzliches: Schon das Zulassen des Fahrens ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat, und das provozieren einer solchen Fahrt durch arglistige Aktionen ist da sicher strafverschärfend.
Ich befürchte, dein (Ex)Mann weiß gar nicht auf was für dünnem Eis er sich da bewegt (falls er wirklich die Zahlung einstellt meine ich).

Zitat:
Mein Anwalt ist leider sehr sehr schlecht erreichbar.
Wie kommt man nur immer an solche Anwälte?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124509 Beiträge, 40372x hilfreich)

Zitat (von Pummelblume):
Würde bedeuten, ich müsste täglich bei der Versicherung anrufen ob noch Versicherungsschutz besteht…

Es wäre sogar fraglich ob man Auskunft bekommt, man ist ja weder Versicherungsnehmer noch befugt, Datenschutz, ...



Zitat (von Pummelblume):
Und genau das versuche ich ja grundsätzlich zu umgehen.

Der Ex gräbt die Löcher und man hüpft fröhlich hinein?
Aber so langsam müsste doch mal der Lerneffekt greifen?



Zitat (von Pummelblume):
Es könnte so einfach sein……..

"Es kann die Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Ex nicht gefällt."


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124509 Beiträge, 40372x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wie ich weiter oben schon sagte gibt es gar keinen Beleg für den Versicherungsschutz.

Unfug zu wiederholen macht es nicht richtiger ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

„Der Ex gräbt die Löcher und man hüpft fröhlich hinein?
Aber so langsam müsste doch mal der Lerneffekt greifen?"

Ja was soll ich denn machen?
Ich möchte für die Kosten aufkommen, aber man lässt mich nicht.

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14330 Beiträge, 4457x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ja was soll ich denn machen?
Das hatte ich schon gesagt: Den Anwalt einschalten.
Der könnte z.B. von dem (Ex)Mann eine Erklärung einfordern in der er sich zur Versicherung des Fahrzeuges verpflichtet; strafbewährt natürlich. Kommt der (Ex)Mann der Forderung nicht nach geht es vor Gericht (und Gerichte sehen es gar nicht gerne, wenn jemand ihre eigenen Beschlüsse mutwillig torpediert).
Eine einstweilige Verfügung wäre auch möglich, kostet aber mehr Geld (und aktuell wirst du imho noch alles selber zahlen müssen, denn es ist ja noch nichts passiert).

Zitat:
Unfug zu wiederholen macht es nicht richtiger ...
Dann nenn' doch einen Beleg dafür den man von dem Halter einfordern könnte.

Eine Rechnung der Versicherung - muss überhaupt nicht bezahlt sein.
Eine Lastschrift auf dem Kontoauszug - könnte zurückgebucht sein.
Eine Überweisung auf dem Kontoauszug - könnte gefälscht sein.
Eine entsprechende Bestätigung der Versicherung - wird man nicht bekommen.

Du willst doch nicht ernsthaft sagen, dass sich z.B. bei einer fast insolventen Autovermietung welche die Versicherungsbeiträge schon nicht bezahlt hat sämtliche Fahrer/Mieter strafbar machen.
Oder der Mitarbeiter der von seinem Chef reingelegt wird ...

Sorry, aber Straftaten sind immer noch Vorsatzdelikte (nur ganz selten reicht auch Fahrlässigkeit, hier aber nicht).

Ein gutes Beispiel sind Verwechselungen, etwa ein Händler der für einen Käufer anmeldet, aber die Papiere vertauscht. Das ist natürlich blöd und kann auch allerhand Scherereien bringen, aber strafbar ist es trotzdem nicht unbedingt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

„ und Gerichte sehen es gar nicht gerne, wenn jemand ihre eigenen Beschlüsse mutwillig torpediert"

Schon längst passiert. Gegen diese Einstweilige Anordnung hat die Seite vom Ex Beschwerde eingelegt.
Aber nicht erfolgreich…

Was jetzt der nächste Plan ist bleibt spannend

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124509 Beiträge, 40372x hilfreich)

Zitat (von Pummelblume):
Ja was soll ich denn machen?

Bei jedem Antrag den man stellen will, müsste man sich auch intensiv Gedanken machen, welche (absurden) Schlupflöcher der Ex nutzen könnte.
Diese gilt es dann durch entsprechende Formulierungen im Antrag zu versperren.

Wenn man Strafzahlungen vorsieht, sollten die unter Verweis auf seine bisherigen Schikanen entsprechend hoch ausfallen.
Wobei ich eher Ordnungshaft bevorzugen würde, denn ein paar Tage in der JVA dürften einen nachhaltigeren Eindruck hinterlassen.



Zitat (von reckoner):
Sorry, aber Straftaten sind immer noch Vorsatzdelikte (nur ganz selten reicht auch Fahrlässigkeit, hier aber nicht).

Komisch, im Gesetz steht es anders.

Bei Verstößen gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz werden Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen fällig.
Handelt der Täter fahrlässig, gibt es nur Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
Zusätzlich kann das Kfz eingezogen werden.

Wenn man schon keine Ahnung hat, könnte man ja wenigstens mal googlen ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14330 Beiträge, 4457x hilfreich)

Hallo,

die Fahrlässigkeit ist aber sicher nicht derart gemeint wie du es hier darstellst, also dass man sich immer und vor jeder Fahrt vergewissern muss, und sonst schon halb um Knast sitzt.
Und allein Nichtwissen reicht da kaum, denn wie gesagt kann man den Versicherungsschutz praktisch nicht nachprüfen.

Ich bleibe dabei, dass in der Regel die Zulassung reicht. Zeig' mir doch ein gegenteiliges Urteil.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Pummelblume
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 0x hilfreich)

„Bei jedem Antrag den man stellen will, müsste man sich auch intensiv Gedanken machen, welche (absurden) Schlupflöcher der Ex nutzen könnte.
Diese gilt es dann durch entsprechende Formulierungen im Antrag zu versperren."

Tja… wenn man hellsehen könnte. Immer wieder kommt was womit keiner rechnet…


„ Wenn man Strafzahlungen vorsieht, sollten die unter Verweis auf seine bisherigen Schikanen entsprechend hoch ausfallen."

Wenn man was gegen diese Schikanen machen könnte, wäre schön!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124509 Beiträge, 40372x hilfreich)

Zitat (von Pummelblume):
Wenn man was gegen diese Schikanen machen könnte, wäre schön!

Ja, kann man.
Die Versäumnisse der Vergangenheit sind halt nur mit viel Arbeit zu korrigieren.
Für die Zukunft muss man versuchen weitgehend vorzubeugen.



Zitat (von Pummelblume):
Tja… wenn man hellsehen könnte. Immer wieder kommt was womit keiner rechnet…

En Hellseher wäre sicherlich gut.

Ansonsten das Schwarmwissen nutzen, eventuell das hier einstellen, damit man diskutieren kann, was es für (merkwürdige) Wendungen geben kann.


Signatur:

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