Überpfändung durch RA

27. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
N. Frankfurt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überpfändung durch RA

Angenommen A beauftragt einen Anwalt (B) zum Falle der Ehescheidung.
A kann die vereinbarte Honorarrechnung plötzlich nicht mehr bezahlen.
B sendet fälschlicherweise 2 Mahnbescheide. A legt Einspruch gegen einen dieser Mahnbescheide ein. B zieht einen dieser Mahnbescheide zurück und erwirkt dann eine Konto- und Lohnpfändung. In der Zwischenzeit fällt A ins Krankengeld. Es ist nur noch eine Kontopfändung möglich. Die Forderung wird vollständig durch A während des Krankengeldbezuges beglichen. B versäumt über ein Jahr den AG zu informieren, dass die Forderung beglichen wurde. Der AG führt nach der Genesung und Arbeitsaufnahme von A weiter Beträge an B ab. A informiert B darüber und verlangt nun eine komplette Aufstellung und eine Rücküberweisung der Überpfändung, sowie eine Information an den AG, dass die Forderung längst beglichen ist.
B übersendet eine komplett fehlerhafte Aufstellung, in der Zahlungen fehlen und u.a. Kosten für den zurückgezogenen Mahnbescheid berechnet werden und ein fehlerhaftes Schreiben an den AG, indem nicht A als Schuldner und AN aufgeführt wird, sondern die Scheidungsgegenseite.

Welche Rechte hätte A?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2690 Beiträge, 785x hilfreich)

Zitat (von N. Frankfurt):
B übersendet eine komplett fehlerhafte Aufstellung, in der Zahlungen fehlen und u.a. Kosten für den zurückgezogenen Mahnbescheid berechnet werden

Darüber sollte man den RA aufklären und für fehlende Zahlungen die entsprechenden Belege mitsenden.

Zitat (von N. Frankfurt):
ein fehlerhaftes Schreiben an den AG, indem nicht A als Schuldner und AN aufgeführt wird, sondern die Scheidungsgegenseite.

Dann sollte man auch hier den entsprechenden Hinweis geben und um Korrektur bitten.

Zitat (von N. Frankfurt):
Welche Rechte hätte A?

Die korrekte Aufstellung und Erledigung des PfüB.

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