Überschreibung Grundstück und Haus von Eltern auf Sohn

9. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Steffi21Servus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überschreibung Grundstück und Haus von Eltern auf Sohn

Hallo!
Wir stehen kurz vor der Überschreibung (Grundstück und Haus) von meinen Eltern auf mich (Sohn).
Meine Eltern wollen nach der Übergabe Miet- und Nebenkostenfrei wohnen!
Wie handhabt ihr das?

Ich kenne das nur aus der Landwirtschaft.. aber eine Landwirtschaft haben wir ja nicht!

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen!

Vielen Dank und Liebe Grüße. SM


-- Editiert von Moderator topic am 9. April 2024 18:45

-- Thema wurde verschoben am 9. April 2024 18:45




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129779 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von Steffi21Servus):
Wie handhabt ihr das?

Kommt darauf an was da verschenkt wird. Abgeranzte Bruchbude, Top in Schuss oder mittelmäßiger Zustand sind ja relevante Unterschiede.

Und die Kosten der energetischen Sanierungspflichten sind ja auch noch zu beachten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2761 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat (von Steffi21Servus):
Meine Eltern wollen nach der Übergabe Miet- und Nebenkostenfrei wohnen!


Nebenkostenfrei wohnen wird nicht gehen. Irgendwer muss ja wohl das Gas/Öl/Strom bezahlen, mit dem beispielsweise geheizt wird.

Mietfrei kann man machen (beispielsweise man vereinbart mit den Eltern einen für den Verleiher unkündbaren Leihvertrag), damit senkt man aber für die Lebzeiten der Eltern den Wert der Immobilie (falls beispielsweise das Haus aus irgendeinem Grund verwertet werden müsste).

Dazu kommt die Sanierungspflicht.
Diese Pflicht allein kann dafür sorgen, dass man (je nach sanierungstechnischem Zustand und Sanierbarkeit des Hauses) das Erbe ausschlagen muss, weil man sich die Folgekosten des Eigentumsübergangs nicht mehr leisten kann.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40202 Beiträge, 6549x hilfreich)

Zitat (von Steffi21Servus):
Meine Eltern wollen nach der Übergabe Miet- und Nebenkostenfrei wohnen!
Wenn du dem Wunsch nachgibst, dann würdest du für die anfallenden Nebenkosten aufkommen müssen.
Du würdest auch auf eine Miete verzichten.

:wink: Deine Eltern meinen evtl, du kriegst schon das ganze Haus, wieso sollen wir jetzt noch was zahlen? Wir haben unser Leben lang dafür gezahlt... :wink:

Zitat (von Steffi21Servus):
Wie handhabt ihr das?
Das machen ganz viele ganz unterschiedlich, auch in der Stadt, auch mit Wohnungen.

Zitat (von Kalanndok):
Nebenkostenfrei wohnen wird nicht gehen.
Doch, das geht für die Eltern. Der Eigentümer müsste zahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129779 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Nebenkostenfrei wohnen wird nicht gehen.

Doch das geht prima - wie bei "Hotel Mama" nur diesmal halt umgekehrt ...



Zitat (von Kalanndok):
Irgendwer muss ja wohl das Gas/Öl/Strom bezahlen, mit dem beispielsweise geheizt wird.

Der Beschenkte mach das dann.
Mit Haus ist er ja nun reich genug ...



Zitat (von Kalanndok):
Diese Pflicht allein kann dafür sorgen, dass man (je nach sanierungstechnischem Zustand und Sanierbarkeit des Hauses) das Erbe ausschlagen muss, weil man sich die Folgekosten des Eigentumsübergangs nicht mehr leisten kann.

Das ergibt ja nun überhaupt keinen Sinn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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