Überschreibung von Grundstück auf Bruder und dann weiter an dessen Kind

13. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
fb384763-53
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 102x hilfreich)
Überschreibung von Grundstück auf Bruder und dann weiter an dessen Kind

Guten Morgen,

falls ich im falschen Unterforum gelandet bin, bitte verschieben.

Der Onkel meiner Frau hat nach dem Ableben seiner Eltern das Haus geerbt. Er muss aber einen Teil an seinen Bruder (also der Vater meiner Frau) auszahlen. Sie haben sich darauf geeinigt, dass der Bruder ein nicht bebautes Grundstück (das nicht Teil des Erbes ist, sondern bereits sein Eigentum) bekommt (vor ca. 10 Jahren für ca. 70.000 € gekauft).

Meine Frau und ich möchten auf diesem Grundstück bauen. Wir würden das Grundstück von ihrem Vater geschenkt bekommen. Ich habe gelesen, dass wenn man einem Kind ein Grundstück überschreibt man keine Schenkungssteuer zahlen muss (bis 400.000 €), ist das korrekt?

Die Frage ist, wie würdet ihr hier vorgehen und was käme uns billiger:
a) Zwei Notartermine: Der erste wäre die Überschreibung von Onkel auf Vater. Und der zweite die Überschreibung von Vater auf Tochter.
b) Ein Notartermin, wo der Onkel uns das Grundstück überschreibt (wir ihm es also abkaufen) und danach würde der Onkel das Geld seinem Bruder schenken.
c) Andere Option?

Vielen Dank im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von fb384763-53):
Die Frage ist, wie würdet ihr hier vorgehen und was käme uns billiger:
Mit jeder Schenkung (im Prinzip erstmal egal ob in Geld oder in Grundstücken) wird ab einem individuellen Freibetrag (abh. vom Verwandschaftsgrad) eine Schenkungssteuer fällig. Insofern verteuert jeder "Umweg" prinzipiell den Deal erstmal.

Zitat (von fb384763-53):
a) Zwei Notartermine: Der erste wäre die Überschreibung von Onkel auf Vater. Und der zweite die Überschreibung von Vater auf Tochter.
Verstehe ich nicht. Ich dachte der Vater wäre der "Bruder" des Onkels, der das Grundstück (70k€) damals überschrieben bekommen hat?

Zitat (von fb384763-53):
Ich habe gelesen, dass wenn man einem Kind ein Grundstück überschreibt man keine Schenkungssteuer zahlen muss (bis 400.000 € , ist das korrekt?
Grundsätzlich ja. Der Freibetrag von Eltern zu Kind beträgt 400.000€. Zu beachten wären hier die oft zitierten 10 Jahre. Der Betrag kann einmal alle 10 Jahre abgerufen werden.

Zitat (von fb384763-53):
c) Andere Option?
Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass der Onkel noch Eigentümer ist und das Grundstück noch Teil des Erbes, muss man die "Details" des Erbfalls wissen. Sprich: Was erbt hier der Vater und muss er da ggf. Steuern zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb384763-53
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 102x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Verstehe ich nicht. Ich dachte der Vater wäre der "Bruder" des Onkels, der das Grundstück (70k€) damals überschrieben bekommen hat?

Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass der Onkel noch Eigentümer ist und das Grundstück noch Teil des Erbes, muss man die "Details" des Erbfalls wissen. Sprich: Was erbt hier der Vater und muss er da ggf. Steuern zahlen.


Erstmal lieben Dank für die schnelle Antwort.

Nee, da hab ich mich missverständlich ausgedrückt. Der Onkel hat das Grundstück (ein unbebautes) vor ca. 10 Jahren für ca. 70k gekauft. Da er nach dem Ableben seiner Eltern aber das Elternhaus geerbt hat und nicht so viel Bargeld hat um seinen Bruder auszuzahlen, wollte er ihm das Grundstück überschreiben.
Das Grundstück ist also nicht direkt Teil des Erbes, sondern wird lediglich als Ersatzauszahlung anstelle von Geld dem Vater überschrieben. Und wir bekommen dann eben das Grundstück vom Vater "geschenkt".

-- Editiert von fb384763-53 am 13.01.2021 11:09

-- Editiert von fb384763-53 am 13.01.2021 11:09

-- Editiert von fb384763-53 am 13.01.2021 11:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von fb384763-53):
Das Grundstück ist also nicht direkt Teil des Erbes, sondern wird lediglich als Ersatzauszahlung anstelle von Geld dem Vater überschrieben. Und wir bekommen dann eben das Grundstück vom Vater "geschenkt".
Ok, aber der Erbfall ist insofern noch nicht abgeschlossen? Sprich das Grundstück würde beim Überschreiben Onkel auf Vater keine Kosten verursachen (im Sinne von Schenkungssteuer)?

Dann wäre wohl der Weg Onkel-Vater-Kind der günstigste Weg. Überspringt man den Vater, würde es nur einen marginalen Freibetrag zw. Onkel und Neffe geben.
Eine andere Frage wären hier noch ggf. Notarkosten (etc.) für die Eintragung im Grundbuch. Da ließe sich der Vater durchaus "übergehen".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb384763-53
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 102x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Ok, aber der Erbfall ist insofern noch nicht abgeschlossen? Sprich das Grundstück würde beim Überschreiben Onkel auf Vater keine Kosten verursachen (im Sinne von Schenkungssteuer)?

Dann wäre wohl der Weg Onkel-Vater-Kind der günstigste Weg. Überspringt man den Vater, würde es nur einen marginalen Freibetrag zw. Onkel und Neffe geben.
Eine andere Frage wären hier noch ggf. Notarkosten (etc.) für die Eintragung im Grundbuch. Da ließe sich der Vater durchaus "übergehen".


Abgeschlossen ist er noch nicht, glaube ich. Sie sind dabei einen Notartermin zu vereinbaren, wo das Grundstück auf den Bruder übertragen wird.
Deshalb auch meine Ausgangsfrage, ob es der sinnige Weg ist. Aber vermutlich dann ja.

Was meinst du noch mit dem Vater übergehen? Wie würde das von statten gehen?

Danke schön.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von fb384763-53):
Was meinst du noch mit dem Vater übergehen? Wie würde das von statten gehen?
Wenn der Vater ein Grundstück erbt, bzw. es als im Rahmen eines Erbfalles als "Ersatzleistung" bekommt, fallen Notarkosten an (Grundbucheintrag). Diese kann man ggf. umgehen, indem der Vater das Grundstück unmittelbar weiter verschenkt, quasi seine Rechte am "Grundstück abtritt". Entsprechende Details sollte man mit dem Steuerberater/Notar absprechen.

Bezüglich evtl. Erbschafts- oder Schenkungssteuer dürfte das jedoch keinen Einfluss haben, da beide Vorgänge im Rahmen der Freibeträge stattfinden (mal angenommen das 70k€-Grundstück erfuhr in den letzten 10 Jahren keine exponentielle Wertsteigerung).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb384763-53
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 102x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von fb384763-53):
Was meinst du noch mit dem Vater übergehen? Wie würde das von statten gehen?
Wenn der Vater ein Grundstück erbt, bzw. es als im Rahmen eines Erbfalles als "Ersatzleistung" bekommt, fallen Notarkosten an (Grundbucheintrag). Diese kann man ggf. umgehen, indem der Vater das Grundstück unmittelbar weiter verschenkt, quasi seine Rechte am "Grundstück abtritt". Entsprechende Details sollte man mit dem Steuerberater/Notar absprechen.

Bezüglich evtl. Erbschafts- oder Schenkungssteuer dürfte das jedoch keinen Einfluss haben, da beide Vorgänge im Rahmen der Freibeträge stattfinden (mal angenommen das 70k€-Grundstück erfuhr in den letzten 10 Jahren keine exponentielle Wertsteigerung).


Vielen Dank für deine Hilfe. Hast uns erstmal weitergeholfen! Vielleicht melde ich mich nochmal wenn wir mehr wissen und mit dem Notar geredet haben.

LG

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