Überteuerte Rechnung

16. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 158x hilfreich)
Überteuerte Rechnung

Hallo,

im Januar dieses Jahres erfolgte bei mir eine Zahnbehandlung mit Zahnersatz. Anfang Februar erhielt ich die Rechnung über 1570,-- Euro. Diesen Betrag überwies ich an den Zahnarzt im Vertrauen darauf, dass alles richtig abgerechnet wurde. Ebenfalls überreichte ich meiner Krankenkasse die gesamte Rechnung bezüglich der Erstattung des Zuschusses.Einige Tage später rief mich die Sachbearbeiterin meiner Krankenkasse an und wies mich darauf hin, dass mir der Zahnarzt eine Krone doppelt berechnet hätte und dieses Geld von ihm zurückfordern könne. Sofort rief ich bei meinem behandelnden Zahnarzt an, um das zuviel gezahlte Geld einzuforden. Man sagte mir, dass man sich umgehend darum kümmern würde und man auch schon mit der Krankenkasse telefoniert habe. Dieser Abrechnungsfehler hatte auch zur Folge, dass der Zuschuss meiner Krankenkasse erst ca. 1 Monat später an mich überwiesen wurde. Mehrmals rief ich beim Zahnarzt an, wo man mir versicherte, dass ich sehr bald mein zuviel gezahltes Geld zurückerhalten würde. Seitens des Zahnarztes wurde mir nicht einmal eine korrigierte Rechnung zugeschickt. Anfang der letzten Woche telefonierte ich wieder mit der Zahnarztpraxis. Man sagte mir zu, dass ich mir Freitag den zuviel gezahlten Betrag von ca. 300,-- Euro abholen könne. Gesagt! Getan! Wieder klappte es nicht. Man ließ sich meine Bankverbindungen geben und erkärte mir, dass man mir das Geld überweisen würde. Schließlich war ich so genervt, dass ich mich mit meiner Krankenversicherung in Verbindung gesetzt habe und dort noch einmal den Fall geschildert habe. Die Sachbearbeiterin, die mit meinem Fall betraut war, verstand die Welt nicht mehr und meinte, dass der Zahnarzt mir längst die korrigierte Rechnung hätte zuschicken müssen und auch das Geld hätte überweisen müssen. Sie setzte sich dann noch einmal mit der Zahnarztpraxis in Verbindung. Heute habe ich nun endlich die korrigierte Abrechnung erhalten, aus der hervorgeht, dass ich 320,17 Euro zuviel gezahlt habe, aber eine Rückzahlung des Geldes ist immer noch nicht erfolgt. Wie soll ich nun am besten vorgehen? Noch ein paar Tage warten und mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen? Oder mein Geld mit Fristsetzung noch einmal schriftlich einfordern? Eigentlich war ich mit meinem zahnarzt immer sehr zufrieden, bin schon über jahre dort. Nur im gesamten letzten jahr fiel mir auf, dass er ständig wechselnde Angestellte hatte und oft sehr schlecht gelaunt war. Auch eine ehemalige Beschäftigte berichtete mir, dass sie dort ihre Stelle aufgrund des schlechten Betriebsklimas gekündigt habe. Was soll ich tun? Danke für eine Antwort!

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8 Antworten
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#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Auf JEDEN Fall ersteinmal schriftlich und nachweisbar eine Frist von ca 14 Tagen zur Begleichung der Forderung setzen und androhen, andernfalls gerichtliche Schritte einzuleiten.

Ansonsten musst du die Kosten des Rechtsstreits tragen, wenn der Zahnarzt sofort deiner Forderung zustimmt.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Die Frist sollte als Datum (z.B. 03.05.2013) mitgeteilt werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 158x hilfreich)

Danke für die Antworten,

man hatte mir ja schon mündlich die Rückgabe des Geldes zugestimmt, jedoch nicht genau gesagt, wie hoch der Betrag ist. Wieso muss ich denn die Kosten des Rechtsstreits tragen, wenn der Zahnarzt nicht bezahlt? Ich habe ihm jetzt eine Frist bis zum 03.05.2013 gesetzt und dabei den von mir berechneten Differenzbetrag (alte Rechnung - neue Rechnung) in Höhe von 320,17 Euro eingefordert. Andernfalls würde ich rechtliche Schritte einleiten. Ich habe eine private Rechtschutzversicherung. Käme sie dann auch nicht in Betracht? Danke für eine Antwort!

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#4
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
man hatte mir ja schon mündlich die Rückgabe des Geldes zugestimmt, jedoch nicht genau gesagt, wie hoch der Betrag ist.


Das ist leider nur schwer beweisbar.

quote:
Wieso muss ich denn die Kosten des Rechtsstreits tragen, wenn der Zahnarzt nicht bezahlt?


Das haben Sie falsch verstanden. Wenn Sie vorher nicht mahnen müssen Sie die außergerichtlichen Kosten des Rechtsanwalts selbst zahlen. Aber Sie haben ihm ja jetzt eine Frist gesetzt.

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"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"

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#5
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 158x hilfreich)

Danke für die Antwort, die Frist ist nur fast verstrichen. Ich überlege, ob ich nun einen Rechtsanwalt einschalten soll. Ich habe eine private Rechtschutzversicherung, jeodch mit einer Selbstbeteiligung von 150,-- Euro. Die Frage ist nun, ob es sich wirklich lohnt für eine Summe von 320,17 Euro einzuleiten. Was ist, wenn der Zahnarzt nicht zahlungsfähig ist? Möglicherweise setze ich nun die 150,-- Euro Selbstbeteiligung ein und bekomme gar nichts. Dann habe ich vielleicht letztendlich einen Titel, aber die 150,-- Euro sind auch weg. In meinem Schreiben habe ich ja mit rechtlichen Schritten gedroht, falls die Zahlung bis zum 03.05.2013 nicht erfolgt. Kann ich noch eine andere Maßnahme ergreifen, bevor ich nun wirklich einen Rechtsanwalt einschalte? Danke für eine Antwort.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

quote:
die Frist ist nur fast verstrichen.

Frist + 5 Tage dann zum Anwalt.



quote:
Was ist, wenn der Zahnarzt nicht zahlungsfähig ist?

Dann wartet man, ein Titel gilt mindestens 30 Jahre.



quote:
Dann habe ich vielleicht letztendlich einen Titel, aber die 150,-- Euro sind auch weg.

Der Schuldner schuldet auch die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 158x hilfreich)

Danke Für die Antworten. Sie sind sehr hilfreich. Dann warte ich jetzt noch 5 Tage ab.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Noch ein Tipp: ich würde mich an die Zahnärztekammer wenden.

wirdwerden

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