Hallo Zusammen,
Theoretisch Frage
Zweifamilienhaus das Videoüberwacht wird mit 5 Kameras aber kein Hinweis das es die gibt.
Mieter wohnt unten, Vermieter oben. Eingangstür Mieter vorne, Vermieter Eingangstür Seitlich hinten.
Vorne am Haus sind 2 Kameras angebracht. Einer davon zielt direkt auf die Mieteingangstür so das der Vermieter sehen kann wer kommt, wer geht und wer anwesend ist, und das 24/7
Meine Fragen.
1. Ist das nicht ein Verletzung des Persönlichkeitsrecht für all das zum Haustür kommen, auch die von der Mieter?
2. Was ist wenn die Kamera bewusste benutzt wird um ein Straftat vorzubereiten? Beispiel:- Der Kamera zeigt das der Mieter die Wohnung verlassen hat, wartet ein paar Minuten und geht rein durch ein Hintertür und verschafft sich unbefugt Zugang zu der Mietwohnung.
3. Muss der Vermieter das Kamera in solchen Fallen auf verlangen entfernen?
Überwachungskamera Eingangstür
14. März 2023
Thema abonnieren
Frage vom 14. März 2023 | 08:32
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Überwachungskamera Eingangstür
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#1
Antwort vom 14. März 2023 | 09:26
Von
Status: Senior-Partner (6396 Beiträge, 1373x hilfreich)
Zitat2. Was ist wenn die Kamera bewusste benutzt wird um ein Straftat vorzubereiten? Beispiel:- Der Kamera zeigt das der Mieter die Wohnung verlassen hat, wartet ein paar Minuten und geht rein durch ein Hintertür und verschafft sich unbefugt Zugang zu der Mietwohnung. :
wie meinen?
#2
Antwort vom 14. März 2023 | 09:41
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1813x hilfreich)
ad 1. Ja.
ad 2. Wenn du meinst, ob ggfs. ein Beweisverwertungsverbot besteht: Das ist im Einzelfall zu verifizieren.
ad 3. Ja.
-- Editiert von User am 14. März 2023 09:41
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