Überwachungskamera - Klingelstreich

3. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
juristiker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Überwachungskamera - Klingelstreich

Hallo,

Ich habe vor meinem Haus eine Überwachungskamera hängen, die unser Tor im blick hat. Diese macht automatisch aufnahmen wenn jemand in die nähe des Tores kommt. Eben haben 2 Spitzbuben einen Klingelstreich gemacht und die Kamera hat fleißig ihren Dienst getan. Meine Fragen jetzt:
1. Falls sie öfter Klingelstreiche machen kann ich das Bild vor Gericht verwenden?
2. Kann ich das Bild an das Tor hängen und darunter "erwischt" schreiben, sozusagen als Warung das sie gefilmt wurden?

Die Kamera nimmt auch einen Bereich der Öffentlichen Straße auf.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Falls sie öfter Klingelstreiche machen kann ich das Bild vor Gericht verwenden? <hr size=1 noshade>


Vor welchem Gericht? Eine Straftat liegt ja offenbar nicht vor.

Oder möchtest du gegen Kinder eine Unterlassungsverfügung erwirken? Dann viel Spaß beim Vorfinanzieren, die Eltern müssen da nämlich nicht für aufkommen.

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich das Bild an das Tor hängen und darunter "erwischt" schreiben <hr size=1 noshade>


Nein, das wäre ein Verstoß gegen §§22 , 23 KunstUrhG (vulgo: das Recht am eigenen Bild). Ein "berechtigtes Interesse" liegt ja wohl noch nicht vor, sonst hätten wir überall nur Pranger.

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#2
 Von 
juristiker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Eine Straftat liegt im Prinzip schon vor: Belästigung und Ruhestörung

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Und wenn man einen netten kleinen schwarzen Balken über die Augen malt, ist das dann immer noch ein Verstoß gegen "das Recht am eigenen Bild"?
Der Warnschuß würde ja vielleicht trotzdem ankommen.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Die Kamera nimmt auch einen Bereich der Öffentlichen Straße auf.

Das ist eher bedenklich, als die Klingelspielchen zweier Kinder. Scheinbar handelt es sich bis dato um´´Erst- und Einmaltäter´´. Warum jetzt schon so offensiv in die Prävention gehen :-) ........das hat doch jeder mal gemacht. Wenn es zur Belästigung wird, sind die Elten ja u. U. ganz verständnisvolle Ansprechpartner.


-- Editiert am 04.05.2011 12:54

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#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Eine Straftat liegt im Prinzip schon vor: Belästigung und Ruhestörung


"Belästigung" ist keine Straftat. Wenn du an den "Stalkerparagraphen" denkst, der ist von einmal "Klingelstreich" wohl kaum erfüllt.

Ruhestörung ist eine OWi, keine Straftat.



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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:
Die Kamera nimmt auch einen Bereich der Öffentlichen Straße auf.

DAS könnte wesentlich mehr kosten als einmal umsonst zur Tür laufen ...

Die Kamera sollte unbedingt entsprechend modifziert werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ich bin 13, als das passiert ist war ich noch 12
...
Thanks
Alex
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von juristiker am 02.08.2010 20:15


Noch grün hinter den Ohren und solche Postings verfassen?

Oder wie passt das eine zum anderen?

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"gruß azrael"

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Eventuell war es eher ein Erlebnisbericht und nun wollte man möglichen Folgen ausloten ... ?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
juristiker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)



An Alle:
Ich bin für die Kamera an unserem Eingang zuständig!
Deshalb frage ich das hier.

@Harry Van Sell: Das ist kein Erlebnisbericht! Diese Kamera hängt bei uns am Eingang!

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
An Alle:
Ich bin für die Kamera an unserem Eingang zuständig!
Deshalb frage ich das hier.
Mit 13??? Und DU willst die Bilder vor Gericht verwerten? OK, das erklärt, warum man wegen eines Klingelstreiches vor Gericht ziehen will... :grins:
Wer hat dir denn die Zuständigkeit erteilt? Mutti?

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"gruß azrael"

-- Editiert am 06.05.2011 08:07

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Die Kamera nimmt auch einen Bereich der Öffentlichen Straße auf.


So einen Satz von einem 13- oder 14-jährigen, da würde ich es mal bei Mensa versuchen - oder bei der Wahrheit mit dem Alter bleiben.

Erstens daß der TE überhaupt daran gedacht hat, das zu erwähnen; das spricht eher für jemanden, der schon weiß, was man bei Überwachungen so alles rechtlich zu beachten hat.

Zweitens der Begriff "*Öffentliche* Straße", das würde man in dem Alter auch noch nicht schreiben.

Im übrigen, wenn die Klingler auch noch keine 14 waren, ist die Diskussion "Straftat oder nicht" sowieso müßig, weil sie dann noch nicht strafmündig wären.

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