Überwachungskamera im Heim im Zimmmer von Bewohner erlaubt ?

29. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)
Überwachungskamera im Heim im Zimmmer von Bewohner erlaubt ?

Guten Morgen,

Wohne in einem Heim für psychisch Kranke, bei uns wird viel geklaut, deswegen möchte ich in meinem Zimmer eine überwachungskamera aufstellen und filmen.

Muss ich dafür die Heimleitung fragen oder nicht. Und wenn ich nicht frage mache ich mich dann strafbar ?

Wenn ich einen Dieb erwische gelten dann die Beweise vor Gericht obwohl ich nicht gefragt habe ?

Danke für zahlreich Antworten

-- Editiert von Moderator am 29.10.2020 08:44

-- Thema wurde verschoben am 29.10.2020 08:44

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Ist das ein Einzelzimmer?
Wurde speziell dieses Zimmer von Dir gemietet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Gehören zu dem Wohnen irgendwelche Dienstleistungen, für die Personal in dein Zimmer kommt?

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#3
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein heim für psychisch kranke Menschen mit 70 Zimmer, mein Zimmer ist ein Einzelzimmer und ja es kommt personal und bringt neue Handtücher und es kommt die Putzfrau und putzt den Boden.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von fubu23):
bei uns wird viel geklaut,
Bei dir im Zimmer auch? Was denn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie siehts den rechtlich aus ? Darf ich eine überwachungskamera aufstellen, oder weiss hier keiner eine Antwort ?

Freundliche Grüße

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Nur mit Zustimmung der Heimleitung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von fubu23):
Darf ich eine überwachungskamera aufstellen,

Nein.



Zitat (von hiphappy):
Nur mit Zustimmung der Heimleitung.

Die dürfte nicht reichen, da das Zimmer offenbar recht frei betretbar ist und auch kein Privatbereich im Sinne des Gesetzes.
Noch dazu kommt, das man mildere Mittel wählen kann (z.B. wegschließen) und das auch zumutbar ist.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fubu23):

Wohne in einem Heim für psychisch Kranke, bei uns wird viel geklaut, deswegen möchte ich in meinem Zimmer eine überwachungskamera aufstellen und filmen.

Muss ich dafür die Heimleitung fragen oder nicht. Und wenn ich nicht frage mache ich mich dann strafbar ?

Das kann man nicht einfach pauschal beantworten.
Wenn jemand dauerhaft in einem Zimmer in einem Heim für Kranke wohnt, ist er dort Bewohner und hat das Hausrecht in dem Zimmer. (Daß der Bewohner psychisch krank ist, ändert nichts an seinen Rechten, er ist deshalb ja nicht automatisch eingeschränkt geschäftsfähig.)
Dann kann er grundsätzlich dort Kameras aufstellen, soviel er will. Er darf allerdings auch in seiner Wohnung nicht einfach ungefragt andere Leute filmen, und schon gar nicht heimlich.

Man müsste also ein bißchen mehr wissen.

Z.B.: gibt es einen gerichtlich bestellten Betreuer?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Die dürfte nicht reichen, da das Zimmer offenbar recht frei betretbar ist und auch kein Privatbereich im Sinne des Gesetzes.
#
Selbstverständlich ist ein dauerhaft bewohntes Zimmer in einem (Pflege-)Heim ein Privatbereich im Sinne des Gesetzes.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe ein gesetzlichen betreuer, was müsst ihr noch wissen ?

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#11
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein.
Doch. Aufstellen darf er die Kamera, nur nicht betreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Aufstellen darf er die Kamera,

Da würde ich meine Hand nicht für ins Feuer legen. Ich erinnere mich, das Gerichte lange vor der DSGVO dem Nachbarn das aufhängen einer Kameraatrappe untersagt haben ...

Ist hier ja durchaus ähnlicher Fall.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich erinnere mich, das Gerichte lange vor der DSGVO dem Nachbarn das aufhängen einer Kameraatrappe untersagt haben ...
Da hast Du recht. Allerdings findet man dazu auch vollkommen gegensätzliche Urteile.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von fubu23):
Ja ich habe ein gesetzlichen betreuer,
Die Antwort ist auch hier, wie bei vielen anderen deiner Fragen:
Frag deinen Betreuer. Der weiß es ganz genau.
Ist es denn eilig, weil du schon wenige Stunden nach der ersten Frage ungeduldig oder gar aggressiv wirst?

Ich wollte noch wissen:
Zitat (von Anami):
Bei dir im Zimmer auch? Was denn?
d. h. Aus deinem Zimmer wird auch viel geklaut? Und wenn ja, was denn?
Zitat (von fubu23):
Muss ich dafür die Heimleitung fragen oder nicht.
Nein. Deinen Betreuer. Der evtl. dann die Heimleitung.
Zitat (von fubu23):
Wenn ich einen Dieb erwische gelten dann die Beweise vor Gericht obwohl ich nicht gefragt habe
Vermutlich nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Rick Deckard
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

der Kameraeinsatz ist schwierig zu verwirklcihen, denn die Personen,die Dein Zimmer betreten müssen in Kenntnis davon gesetzt werden. Sie müssen dann einwilligen( dokumentiert,i.d. Regel schriftlich). Oder müssen die Kamera ausschalten dürfen.
Ein Betreuer kann in der Regel garnichts sagen, vor allem wenn ich an die Kenntnislage "Datenschutz" der Betreuer in meinem Umfeld denke.
Die Heimleitung kann eine Installation ,wenn Sie Diebstähle dokumentiert/angezeigt hat, anordnen oder zustimmen.
Allerdings ist der Betriebsrat ( wegen Leistungsüberwachung der Mitarbeiter,die imZimmer tätig sind) zustimmungspflichtig, was unwahrscheinlich ist.
Wie wäre es mit einem milderen Mittel,z.B. einen Geldköder auslegen, der mit Farbmittel markiert ist?
Grüße
Rick

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