Guten Morgen,
Wohne in einem Heim für psychisch Kranke, bei uns wird viel geklaut, deswegen möchte ich in meinem Zimmer eine überwachungskamera aufstellen und filmen.
Muss ich dafür die Heimleitung fragen oder nicht. Und wenn ich nicht frage mache ich mich dann strafbar ?
Wenn ich einen Dieb erwische gelten dann die Beweise vor Gericht obwohl ich nicht gefragt habe ?
Danke für zahlreich Antworten
-- Editiert von Moderator am 29.10.2020 08:44
-- Thema wurde verschoben am 29.10.2020 08:44
Überwachungskamera im Heim im Zimmmer von Bewohner erlaubt ?
Fragen zum Datenschutz?
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Ist das ein Einzelzimmer?
Wurde speziell dieses Zimmer von Dir gemietet?
Gehören zu dem Wohnen irgendwelche Dienstleistungen, für die Personal in dein Zimmer kommt?
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Es ist ein heim für psychisch kranke Menschen mit 70 Zimmer, mein Zimmer ist ein Einzelzimmer und ja es kommt personal und bringt neue Handtücher und es kommt die Putzfrau und putzt den Boden.
Bei dir im Zimmer auch? Was denn?Zitatbei uns wird viel geklaut, :
Wie siehts den rechtlich aus ? Darf ich eine überwachungskamera aufstellen, oder weiss hier keiner eine Antwort ?
Freundliche Grüße
Nur mit Zustimmung der Heimleitung.
ZitatDarf ich eine überwachungskamera aufstellen, :
Nein.
ZitatNur mit Zustimmung der Heimleitung. :
Die dürfte nicht reichen, da das Zimmer offenbar recht frei betretbar ist und auch kein Privatbereich im Sinne des Gesetzes.
Noch dazu kommt, das man mildere Mittel wählen kann (z.B. wegschließen) und das auch zumutbar ist.
Zitat:
Wohne in einem Heim für psychisch Kranke, bei uns wird viel geklaut, deswegen möchte ich in meinem Zimmer eine überwachungskamera aufstellen und filmen.
Muss ich dafür die Heimleitung fragen oder nicht. Und wenn ich nicht frage mache ich mich dann strafbar ?
Das kann man nicht einfach pauschal beantworten.
Wenn jemand dauerhaft in einem Zimmer in einem Heim für Kranke wohnt, ist er dort Bewohner und hat das Hausrecht in dem Zimmer. (Daß der Bewohner psychisch krank ist, ändert nichts an seinen Rechten, er ist deshalb ja nicht automatisch eingeschränkt geschäftsfähig.)
Dann kann er grundsätzlich dort Kameras aufstellen, soviel er will. Er darf allerdings auch in seiner Wohnung nicht einfach ungefragt andere Leute filmen, und schon gar nicht heimlich.
Man müsste also ein bißchen mehr wissen.
Z.B.: gibt es einen gerichtlich bestellten Betreuer?
#Zitat:
Die dürfte nicht reichen, da das Zimmer offenbar recht frei betretbar ist und auch kein Privatbereich im Sinne des Gesetzes.
Selbstverständlich ist ein dauerhaft bewohntes Zimmer in einem (Pflege-)Heim ein Privatbereich im Sinne des Gesetzes.
Ja ich habe ein gesetzlichen betreuer, was müsst ihr noch wissen ?
Doch. Aufstellen darf er die Kamera, nur nicht betreiben.ZitatNein. :
ZitatAufstellen darf er die Kamera, :
Da würde ich meine Hand nicht für ins Feuer legen. Ich erinnere mich, das Gerichte lange vor der DSGVO dem Nachbarn das aufhängen einer Kameraatrappe untersagt haben ...
Ist hier ja durchaus ähnlicher Fall.
Da hast Du recht. Allerdings findet man dazu auch vollkommen gegensätzliche Urteile.ZitatIch erinnere mich, das Gerichte lange vor der DSGVO dem Nachbarn das aufhängen einer Kameraatrappe untersagt haben ... :
Die Antwort ist auch hier, wie bei vielen anderen deiner Fragen:ZitatJa ich habe ein gesetzlichen betreuer, :
Frag deinen Betreuer. Der weiß es ganz genau.
Ist es denn eilig, weil du schon wenige Stunden nach der ersten Frage ungeduldig oder gar aggressiv wirst?
Ich wollte noch wissen:
d. h. Aus deinem Zimmer wird auch viel geklaut? Und wenn ja, was denn?ZitatBei dir im Zimmer auch? Was denn? :
Nein. Deinen Betreuer. Der evtl. dann die Heimleitung.ZitatMuss ich dafür die Heimleitung fragen oder nicht. :
Vermutlich nicht.ZitatWenn ich einen Dieb erwische gelten dann die Beweise vor Gericht obwohl ich nicht gefragt habe :
Hallo,
der Kameraeinsatz ist schwierig zu verwirklcihen, denn die Personen,die Dein Zimmer betreten müssen in Kenntnis davon gesetzt werden. Sie müssen dann einwilligen( dokumentiert,i.d. Regel schriftlich). Oder müssen die Kamera ausschalten dürfen.
Ein Betreuer kann in der Regel garnichts sagen, vor allem wenn ich an die Kenntnislage "Datenschutz" der Betreuer in meinem Umfeld denke.
Die Heimleitung kann eine Installation ,wenn Sie Diebstähle dokumentiert/angezeigt hat, anordnen oder zustimmen.
Allerdings ist der Betriebsrat ( wegen Leistungsüberwachung der Mitarbeiter,die imZimmer tätig sind) zustimmungspflichtig, was unwahrscheinlich ist.
Wie wäre es mit einem milderen Mittel,z.B. einen Geldköder auslegen, der mit Farbmittel markiert ist?
Grüße
Rick
Und jetzt?
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