Überwachungskamera - öffentlichen Bereich schwärzen

5. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)
Überwachungskamera - öffentlichen Bereich schwärzen

Hallo zusammen,

ich plane vor dem Haus eine Überwachungskamera mit Licht und Bewegungsmelder zu installieren.

Ich habe nur folgendes Problem damit. Der Weg vor dem Haus dient den Nachbarn als weg zu ihren Häusern und sie haben ein Wegerecht.

Langt es aus, wenn ich den „öffentlichen Bereich" schwärze, so dass dieser in den Aufnahmen nicht zu sehen ist?

Bin gespannt auf eure Meinungen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119401 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat (von Kampfradler):
Langt es aus, wenn ich den „öffentlichen Bereich" schwärze, so dass dieser in den Aufnahmen nicht zu sehen ist?

Nö, da muss zusätzlich auch noch so ein hübsches Schild hin, das auf die Videoünerwachung hineist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6262 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Kampfradler):
Ich habe nur folgendes Problem damit. Der Weg vor dem Haus dient den Nachbarn als weg zu ihren Häusern und sie haben ein Wegerecht.

Langt es aus, wenn ich den „öffentlichen Bereich" schwärze, so dass dieser in den Aufnahmen nicht zu sehen ist?

Das ist trotzdem unzulässig. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, der öffentliche oder fremde Raum könnte überwacht werden. Deshalb sind auch Kameraattrappen unzulässig. Nachbarn und deren Besucher können ja nicht wissen und vor allem nicht sicher sein, daß der Bereich tatsächlich ausgeblendet wird.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Kampfradler):
ich plane vor dem Haus eine Überwachungskamera mit Licht und Bewegungsmelder zu installieren.
Die erste Frage wäre warum man solches überhaupt plant.
Gab es Vorfälle (Vandalismus, etc.)?
Selbst wenn, die Überwachungskamera (mit oder ohne Licht) wäre sehr schnell wieder weg.
In dem Fall dass dieses mindestens eine der Personen, die den Weg benutzen (Nachbarn oder deren Besucher), stört und diese die Rechtslage kennt und promt ihren Unterlassungsanspruch geltend macht.

Gerichte urteilen in solchen Fällen wie folgt:
Eine tatsächliche Kameraüberwachung und auch der durch eine Attrappe erzeugte Überwachungsdruck stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen dar, denn diese können sich nicht mehr ungezwungen bewegen und ändern aufgrund der zu befürchtenden Aufzeichnung ggf. ihr Verhalten.
Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von möglicher Überwachung oder Überwachungsdruck betroffener Personen aber überwiegt gegenüber dem Schutz von Eigentum.

2x Hilfreiche Antwort

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