Überweisung auf falsches Konto (meins)

5. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
xx01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Überweisung auf falsches Konto (meins)

Hallo!

Folgendes ist passiert:

vor ca. zwei Jahren hatte ich kurzzeitig in einen Investmentfond investiert. Den Fond habe ich innerhalb weniger Wochen wieder gekündigt. Eingezahlt waren nur €100. Damals überwies man mir €600 zurück auf mein Konto. Natürlich hab ich mich gefreut über dieses enormen Zinswachstum innerhalb weniger Wochen und hab die Füße still gehalten. Jetzt -zwei Jahre später- meldet sich die Bank und möchte das damals falsch überwiesene Geld zurück haben- was ich durchaus verstehen kann... wie schaut´s denn da rechtlich aus?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wenn du nachweisen kannst, dass du das Geld ausgegeben hast, passiert dir gar nichts. Wenn du aber irgenwo das Geld liegen hast, must du zahlen. Wenn damals tatsächlich so ein hoher Gewinn vorlag, hättest du das deinem Finanzamt melden müssen (Veräußerungsgewinne innerhalb An/Verkauf von einem Jahr). Möchtest doch sicherlich nicht in die unangenehmen Mühlen der Finanzgerichtsbarkeit geraten, oder?

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#2
 Von 
xx01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Danke für die Antwort. Das Problem ist aber ein anderes. Sorry, Ironie kommt über die Zeilen hier nicht rüber :-)

Die 500 Euro waren nicht für mich bestimmt, sondern für jemanden der anscheinend ähnlich heisst wie ich.

Das scheint nun wohl erst jetzt aufgefallen zu sein und jetzt wollen die das damals falsch überwiesene Geld natürlich zurück...

Das mir das Geld grundsätzlich nicht gehört ist mir klar, aber:
- die Überweisung ging eben auf mein Konto
- es ist zwei Jahre her

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#3
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

Meines Erachtens wurde hier von der Bank eine Leistung i.S. des BGB erbracht (Rückzahlung)die zu hoch ausgefallen ist, durch einen Irrtum, der beim Empfänger hätte auffallen müssen.

Ist es so (nach BGB), wäre der Anspruch der Bank noch nicht verjährt. Es würde jetzt ein Mahnbescheid pp erfolgen. Den Nachweis für die fälschlich erbrachte Leistung kann die Bank ja leicht beweisen.
Ob die Bank diesen Weg nehmen würde, ist eine andere Frage, insbesondere wenn offenkundig wäre, dass beim Schuldner nichts zu holen wäre.
Wolltest Du es es auf eine Klage ankommen lassen, deren Kosten dir vielleicht angelastet werden?

Moralisch empfindest du ja, das Geld gehört dir nicht.

mfg

Spruch: Alles wird schlechter, nur eins wird besser; die Moral wird schlechter :-))

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#4
 Von 
xx01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Danke für die Antwort. Genau darum ging´s mir. Schade, hätt ne tolle Party schmeissen können :-)
Nach welcher Zeit wäre sowas denn verjährt?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

So etwas verjährt nach 3 Jahren zum Jahresende.

Dinge aus dem Jahr 2004 verjähren also zum 31.12.2007.

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