Überweisung wegen ambulanter Schmerz-Behandlung im Krankenhaus

19. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Crecunia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Überweisung wegen ambulanter Schmerz-Behandlung im Krankenhaus

Hallo.

Ich hätte gerne zuverlässig gewusst, wie es sich mit ärztlichen Überweisungen in folgendem Fall verhält:

Ein Hausarzt, der Facharzt für Innere Medizin, Internist ist, überweist einen Patienten zu einem speziellen Schmerztherapeuten im Krankenhaus, für eine langfristige ambulante Schmerztherapie. Die konkret alleine daraus besteht, das der Patient gegen starke Schmerzen Morphin bekommt, welches der Hausarzt angeblich, lt. seinen eigenen Worten, nicht langfristig verschreiben darf. Etwas anderes passiert Schmerz-Therapiemäßig nicht.

Ebenfalls lt. eigenen Aussagen des Hausarztes darf dieser keine Direkt-Überweisung für eine Schmerztherapie in einem Krankenhaus ausstellen. Er überweist einen Patienten aus diesem Grund seinerseits zuerst an einen anderen Facharzt für Anästhesiologie & Spezielle Schmerztherapie, außerhalb des Krankenhauses, welcher selbst keine Neu-Patienten mehr annimmt wegen Überfüllung. Dieser Arzt wiederum, darf als einziger Arzt dann wohl, eine Überweisung für das Schmerztherapiezentrum in einem Krankenhaus ausstellen.

Diese, in meinen Augen total bescheuerte Kugelfuhr, wiederholt sich dann kontinuierlich Quartalsmäßig. Da eine langfristige, über Jahre andauernde Schmerztherapie beim betroffenen Patienten angesagt ist, aller Wahrscheinlichkeit nach eine lebenslange.

Für eine total bescheuerte Kugelfuhr halte ich das Ganze deswegen, weil ja Schmerztherapeuten außerhalb wie auch innerhalb des Krankenhauses, selbige Kompetenzen haben. Ich sehe somit definitiv einen Arzt zu viel im Spiel.

Alle 3 Ärzte in besagter Kette, benötigen noch dazu jedes Mal die Versichertenkarte der Krankenkasse des Patienten, zum "abrechnen". Ohne die KK-Karte vorzulegen, bekommt man bei keinem der beiden Ärzte eine Überweisung und beim Schmerztherapeut im KH keine Medikamente! Eine ganz tolle Sache!

Die betroffene Person ist krankheitsbedingt nicht in der Lage das Haus verlassen zu können. Dadurch können die notwendigen Überweisungen nur via des Postweges angefordert werden (was 4-Fach Porto jedes Mal kostet, am Rande erwähnt).

Bisweilen kann es dadurch zu längeren Verzögerungen kommen, was den Medikamenten-Nachschub anbelangt, welcher für eine notwendige "lückenlose" Medikation notwenig ist. Angenommen dem Patient geht das Medikament aus und er fordert schriftlich Nachschub an. Wenn zu diesem Zeitpunkt der Hausarzt 3 Wochen lang in Urlaub sein sollte, und der Schmerztherapeut (jener aus der Mitte der 3er Kette) nach Rückkehr des Hausarztes seinerseits auch 3 Wochen in Urlaub ist, und der Patient davon nicht unterrichtet ist, führt dies u.U. zum totalen Desaster. Dann ist die Schmerztherapie unterbrochen, und der Patient leidet in dieser Zeit unsägliche Qualen durch Schmerzen, wegen derer genau er in schmerztherapeutischer Behandlung ist.

Es werden keine Reserve-Medikamente rausgeschrieben, um solche eventuell vorkommenden Situationen überbrücken zu können, wohl deshalb nicht, mutmaße ich mal, weil es sich um Medikamente nach dem Betäubungsmittelgesetz handelt. Der Patient kann in solchen Fällen dann wochenlang starke Schmerzen haben, da er keine Medikamente bekommt.

Ich hätte gerne gewusst, ob diese Vorgehensweise, des jedes Mal 3-Fachen Überweisungsanforderungs-Zwanges pro Quartal (Jahre/Jahrzehntelang u.U.), normal so ist, oder nicht. Und ob es wahrlich nicht auslangt, das nur der Hausarzt alleine, alle zukünftig weiteren Folge-Überweisungen, für das Schmerztherapie-Zentrum im KH ausstellt. Oder das vlt. sogar gar keine Überweisung mehr notwendig ist, bei speziell diesem erwähnten Fall, da ja das Schmerztherapiezentrum des Krankenhauses die alleinige Dauer-Behandlung des Patienten, bezüglich dessen Schmerzproblematik, übernommen hat. Weder der Hausarzt ist noch weiter darin involviert, geschweige denn der dritte (mittlere) total überflüssige Schmerztherapeut. Zumindest nach meiner Sicht der Dinge nicht.

Mir wurden öfters die abartigsten Märchen von Ärzten aufgetischt, welche sich irgendwann als frei erfunden, und somit vollkommen irrelevant erwiesen.

Deswegen würde mich die Rechtslage zum besagten Fall jetzt, ganz besonders interessieren.

Aussagekräftige Antworten zum Thema wären nett.

Mit freundlichen Grüßen
Crecunia

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