Überweisungen auf falschen Namen empfangen

15. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tabasquero
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Überweisungen auf falschen Namen empfangen

Sehr geehrter Damen und Herren,
ich habe vom 20.07.06 an bei Ebay Artikel verkauft. Dies tat ich über zwei Accounts die auf einen falschen Namen liefen. Um bei den Käufern keine Verwunderung zu erzeugen, gab ich bei den Zahlungsdetails meine Bankverbindung an und verwendete als Kontoinhaber den Namen auf den der Ebay Account jeweils lief. Dies ging soweit alles klar, die Überweisungen gingen ein und ich verschickte die Ware. Hinweis: Es liegen keinerlei betrügerische Handlungen vor, es lief alles ordentlich.
Am 7.8. sperrte mir die Bank mein Konto mit der Begründung es seien Überweisungen eingegangen bei denen der angegebene Kontoinhaber nicht mit meinem Namen ident sei. Vortan verwendete ich meinen richtigen Namen bei den Zahlungsdetails für meine Ebaykäufer sodass mittlerweile 2000 Euro auf meinem Konto sind, bei denen alle Überweisungen auf meinen Namen liefen.
Mein Konto ist immernoch gesperrt, Geld kann nicht abgehoben werden.
Die Geschäftsstelle will nun alle Überweisungen die nicht auf meinen Namen liefen zurückbuchen. Dies sind circa gesamt 10.000 Euro ( hatte ich immer gleich abgehoben jeden Tag ).
Ich bin dagegen, da ich die Ware schon versendet habe und es keinen Grund zur Zurückbuchung gibt da dass Geld schlussendlich für mich bestimmt war.
Desweiteren weigert sich die Bank die Sperrung aufzuheben und mir mein verbliebenes Guthaben von 2000 Euro, dass auf meinen Namen überwiesen wurde auszuzahlen.
Wie sieht die rechtliche Situation aus ? Welche Möglichkeiten gibt es für mich ?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Die Bank hätte die Beträge, die mit einem anderen Namen als der Kontobezeichnung gekommen sind, gar nicht annehmen dürfen bzw. sofort wieder zurücküberweisen.
Dein Konto zu sperren geht meines Erachtens vollkommen in Ordnung.

Vermutlich ist in dem Zusammenhang der Begriff Geldwäschegesetz längst gefallen. Da, wie Du schreibst, es ja mehrere Vorgänge waren, ist es möglicherweise nicht sofort aufgefallen da dieser Kontonummer-Namens-Vergleich i.d.R. ab bestimmten Beträgen oder per Zufall gemacht wird. Einmal warst Du eben dabei und dann haben die sich die Umsätze genauer angeschaut - das wars. Du kannst von Glück sagen, wenn die nicht schon eine Verdachtsmeldung abgeschickt haben denn dann hast Du ein richtiges Problem an der Backe.
Geldwäsche - da verstehen niemand Spaß und da gibts auch kein Ermessen. Jeder Mitarbeiter hat selbst ein Problem, wenn er diese Dinge etwas lässig und großzügig handhabt.

Da hilft wahrscheinlich nur eins: klärendes Gespräch mit der BAnk, die Käufer informieren und mit denen ebenfalls reden.

Ob Du mit der Rücküberweisung der Zahlungen wegen dem abweichenen Namen einverstanden bist oder nicht (wegen Ware bereits verschickt) ist für die Bank im Grunde leider zweitrangig. Wie gesagt, die Überweisung mit dem anderen Namen hat auf Deinem Konto nichts zu suchen. Leider.

Ich wünsch Dir viel Glück!



-- Editiert von nachtschwaermer am 15.08.2006 20:15:41

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

ich sehe die sache aufgrund eigener erfahrungen nicht ganz so wie nachtschwermer. auf mein konto sind über monate hinweg einzahlungen und überweisungen getätigt worden. zunächst habe ich immer selber darauf aufmerksam gemacht, später hat mich dann die bank kontaktiert, bis es mir irgendwann zu bunt wurde und ich die rückbuchung verweigerte. die bank hatte nun KEINE Möglichkeit die Zahlung, die mit falschem namen auf mein konto eingegangen ist, eigenmächtig zurückbuchen zu lassen.

auf welcher gesetzesgrundlage das fußt oder ob es ja nach AGBs in den banken anders gehanhabt wird, kann ich allerdings nicht beantworten.

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#3
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

@normi
Bei welcher Bank bist du denn und was für AGB´s haben die? Hier sollte geregelt sein, dass im Falle der nachträglicher Feststellung der Unrichtigkeit sowohl die BANK als auch der Kunde eine Richtigstellung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen kann.
Vieleicht sollte ich die Bank wechseln und wer weiß, vieleicht bin ich ja in zwei Monaten Millionär!?

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

@tresenhase

Ich WAR bei der deutschen Bank. Die AGBsvon damals kenne ich nicht mehr.

Es ist ja letztendlich nicht so, daß ich das geld behalten durfte. Schließlich hatten ja andere Leute Anspruch darauf. Was ich aber betonen wollte, ist, daß die Bank halt nicht eigenmächtig den Fehler korrigieren konnte, als ich die Einverständniß verweigerte!

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#5
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

Okay, dann haben wir uns wohl missverstanden. Hät mich auch sehr gewundert.

Du glaubst gar nicht, wie oft ich schon *Falschgeld*;)
auf meinem Konto hatte (wär echt schon halber Millionär;) ) Die Bank redet sich immer raus- Zahlendreher. Da stellt sich mir die Frage, ob sich manch Bankangestellter nicht eine Brille bei Fielmann kaufen sollte, kostet doch angeblich nichts.;)


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